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Soforthilfe vom Anwalt für Patientenrecht

Individuelle Hilfe vom Anwalt bei:

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Rechtsberatung im Patientenrecht

Wir unterstützen Sie
bei folgenden Anliegen

Behandlungsfehler & Ärztepfusch

  • Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
  • bleibende Schäden
  • falsche Diagnosen

Schmerzensgeld & Schadensersatz

  • Berechnung von Schadensersatz
  • Verdienstausfall
  • materielle Schäden

Behandlungsverträge

  • Pflichtverletzungen
  • Behandlungsvertrag für Minderjährige
  • Patientenrechtegesetz

Betreuungsvollmacht

  • Aufsetzen einer Betreuungsvollmacht
  • Bestellung eines Betreuers
  • Widerruf einer Betreuungsvollmacht

Geburtsfehler

  • Entschädigung
  • Abfindungen
  • Verjährung und Nachweis

Mediation

  • Konfliktlösung
  • außergerichtliche Einigungen
  • Mediation bei Behandlungsfehlern
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Schnelle Hilfe für Ihr Anliegen

Wann hilft Ihnen der Anwalt für Patientenrecht?

Behandlungsfehler durch den Arzt, im Krankenhaus oder auch durch den Zahnarzt sind nicht selten: Laut Statistik der Bundesärztekammer kommt es pro Jahr zu rund mehreren tausend Fällen. Oft sind die Folgen, die durch eine falsche Behandlung oder eine Fehldiagnose ausgelöst werden, von großer Tragweite. Dazu gehören körperliche Schäden, aber auch seelische oder psychische Beeinträchtigungen.

Das Patientenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Es ist Teil des Medizinrechts und legt insbesondere Anspruchsgrundlagen gegenüber Ärzten sowie gegenüber den Sozialleistungsträgern fest.

Für Patienten ist ein Patientenanwalt häufig die einzige Möglichkeit, um mit dem Arzt auf Augenhöhe zu verhandeln. Dies liegt auch an der Komplexität der Materie. Ebenfalls sind fehlende Fachkenntnisse häufig ein Grund für Patienten, mögliche Ansprüche nicht oder nur unzureichend geltend zu machen.

In 3 Schritten zur Rechtsberatung im Patientenrecht

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Wir bieten Beratungspakete an, mit denen Sie ganz einfach und schnell einer Abmahnung widersprechen können.

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Die Beratung erfolgt durch erfahrene Anwälte, die exakt auf das benötigte Rechtsgebiet spezialisiert sind.

Weitere Fragen zum Patientenrecht

Was macht ein Patientenanwalt?

Im Rahmen von medizinischen Behandlungen, Therapien und Anwendungen läuft trotz Expertise des medizinischen Personals nicht immer alles nach Plan. Die Wahrnehmung eigener Rechte, die Vermittlung bei Konflikten, aber auch die Unterstützung für Verhandlungen ist Aufgabe des Patientenanwalts, der regelmäßig für die Patienten tätig wird und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Lösungsfindung beiträgt. Er vermittelt nicht nur zwischen den Konfliktparteien, sondern übernimmt auch die Kommunikation mit den Gesundheitseinrichtungen und den Versicherungsträgern und kann in Zusammenarbeit mit Gutachtern bzw. Sachverständigen Behandlungsfehler nachweisen sowie mittelbare Folgen von Ärztepfusch aufzeigen.

KLUGO bietet Patienten über die Online-Plattform eine Anlaufstelle bei der Suche nach einem Patientenanwalt. Hier können Sie Ihren Fall einfach, schnell und unkompliziert schildern und dabei eine unverbindliche telefonische Erstberatung durch unsere Rechtsexperten vereinbaren. Das geht sogar ganz bequem von zu Hause aus, ohne dass Sie dafür einen Termin in einer Kanzlei vereinbaren müssen. Im Anschluss an die Erstberatung können Sie dann entscheiden, wie es in Ihrem Fall weitergehen soll.

Was kostet ein Patientenanwalt?

Wenn Sie als Betroffener einen Patientenanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten, dann hängt die Höhe des Honorars insbesondere vom Umfang der übertragenen Aufgaben ab. KLUGO legt in diesem Zusammenhang großen Wert darauf, mögliche Kosten schon im Vorfeld ehrlich und transparent zu kommunizieren. Nur so lassen sich Unklarheiten und böse Überraschungen vermeiden. Im Rahmen unserer Erstberatung erhalten Sie daher erste Hinweise darauf, was eine Beauftragung durch einen Patientenanwalt im konkreten Fall kosten kann – natürlich ganz unverbindlich und losgelöst davon, ob Sie tatsächlich später eine Beauftragung in Ihrem Fall wünschen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, helfen wir Ihnen dabei, im Rahmen einer Deckungszusage zu klären, ob die Versicherung die anfallenden Kosten übernimmt. Einigen Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Patientenrecht auf eine individuelle Honorarvereinbarung, ist diese entscheidend für die entstehenden Anwaltskosten. Fehlt eine individuelle Honorarvereinbarung, richtet sich die Bezahlung der Beratungsleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Dieses regelt verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten und gewährleistet die Transparenz der möglichen Anwaltskosten.

Wer muss den Patientenanwalt bezahlen?

Sind Sie rechtsschutzversichert, können die Kosten für eine rechtliche Vertretung trotzdem von Relevanz sein. Viele Betroffene schrecken aus Angst vor dem finanziellen Risiko vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück und verzichten darauf, die eigenen Rechte geltend zu machen. Grundsätzlich gilt natürlich: Wer den Anwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Erst nach einem finalen Urteil kann sich für den Prozessverlierer die Pflicht ergeben, die Kosten für die Gegenseite zu übernehmen. 

Die finanzielle Sorge lässt sich mit einem Blick in die Versicherungsunterlagen auflösen, aber auch durch eine Deckungs- bzw. Kostenschutzanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Gerne übernehmen unsere Anwälte und Rechtsexperten auch diese Aufgabe für Sie und klären Sie im Rahmen der KLUGO-Erstberatung zum Thema Anwaltskosten auf. Ebenfalls erhalten Sie in der KLUGO-Erstberatung eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation sowie eine Empfehlung für die nächsten Schritte. 

Worum geht es im Patientenrecht?

Das Patientenrecht ist als Rechtsbereich weit gefasst und beschäftigt sich nicht nur mit dem Verhältnis zwischen Patienten und dem medizinischen Fachpersonal, sondern auch mit dem Rechtsverhältnis zwischen Versicherten und Versicherungsträgern sowie in Bezug auf andere Einrichtungen des Gesundheitswesens. Rechtliche Probleme und Konflikte können hier nicht nur durch fehlerhafte Behandlungen und Therapien erwachsen, sondern auch aus Vertragsbeziehungen und aus dem Recht auf Leistung durch die Krankenkasse. Im weitesten Sinn gehört zum Patientenrecht auch das Recht auf freie Arztwahl sowie die Inanspruchnahme von Leistungen sämtlicher Heilberufe wie beispielsweise Hebammen, Heilpraktikern sowie Psycho- oder Physiotherapeuten.

Behandlungsfehler und Ärztepfusch: Was kann ich als Betroffener tun?

Wenn Sie als Patient durch einen Behandlungsfehler oder sogar einen Ärztepfusch betroffen sind, ergeben sich möglicherweise Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann sich unter Umständen als schwierig erweisen: Dies liegt auch daran, dass Betroffene häufig unplanmäßig vorgehen und wichtige Maßnahmen unterlassen. Dazu gehört insbesondere die Beweissicherung in Form der Patientenakte. Diese muss nach § 630f BGB verpflichtend vom behandelnden Arzt angelegt werden und jeden einzelnen Behandlungsschritt dokumentieren. Steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum, sollten Patienten ihre Krankenunterlagen sichern. Ein Anwalt für Patientenrecht kann dann überprüfen, ob und wie sich Ansprüche gerichtlich oder möglicherweise auch außergerichtlich durchsetzen lassen.

Wann verjährt ein Behandlungsfehler?

Das Patientenrecht umfasst eine Vielzahl an Fragestellungen, die unterschiedliche Einzelbereiche tangieren. Häufig können Konflikte zwischen Patienten und Behandlern außergerichtlich beigelegt werden. Damit Sie als Betroffener dabei mit der anderen Seite auf Augenhöhe verhandeln können, bietet ein Patientenanwalt die notwendige Unterstützung. Er ist aufgrund seiner Erfahrung und Expertise in der Lage, Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Dabei gilt es insbesondere auch um die Einhaltung von Verjährungsfristen. 

Für die Geltendmachung von möglichen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen gilt ein die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Betroffene, die diese Frist verstreichen lassen, können später keine Ansprüche mehr geltend machen – das gilt auch dann, wenn es sich um schwere Fehler mit weitreichenden Folgen handelt. Erfahrungsgemäß ist nicht immer absehbar, welche Folgen ein Behandlungsfehler mit sich bringt. Mit einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. (1) ZPO verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Auch hierbei unterstützt Sie ein Patientenanwalt. 

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