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Angehörigen-Entlastungsgesetz als neuer Gesetzesentwurf
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Angehörigen-Entlastungsgesetz als neuer Gesetzesentwurf

Krankheiten, Altersgebrechen, Pflegebedürftigkeit – über manches denkt man nur äußerst ungerne nach. Wenn die eigenen Eltern oder Kinder allerdings nicht mehr selbstständig ihren Alltag bewerkstelligen können, gewinnen diese Themen akut an Relevanz. Hohe Pflegekosten können dabei zu finanziellen Sorgen führen, die die Situation zusätzlich erschweren. Doch dank des geplanten Entlastungsgesetzes dürfen unterhaltspflichtige Angehörige nun aufatmen.

Bisherige finanzielle Regelungen zur Pflege Angehöriger

Können Pflegebedürftige nicht selbst für ihre Heimkosten aufkommen, hilft das Sozialamt aus. Oft fordert dieses jedoch im Nachhinein einen Teil der aufgebrachten Kosten von den gemäß § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch als unterhaltspflichtig bestimmten Angehörigen, also den Kindern oder Eltern, zurück. Diese Rückzahlungen, die meist einige hundert bis tausend Euro pro Monat betragen, sind vor allem für die mittlere Generation mit jungen Kindern schwer zu tragen, da das Gehalt oft keine großen Sprünge erlaubt.

Die Pflegebedürftigkeit der Eltern oder auch Kinder trifft einen meist unvorbereitet. Neben der emotionalen Belastung entsteht ein finanzielles Risiko, das kaum kalkulierbar ist. Aus Not und Liebe heraus werden anderswo Einsparungen vorgenommen, damit die Pflegekosten getragen werden können und man den Pflegebedürftigen in den besten Händen weiß. Viele Pflegebedürftige lassen gar die Sozialleistungen, die ihnen eigentlich zuständen, verfallen, da sie befürchten, dass ihre Kinder oder Eltern hierfür im Anschluss zur Kasse geben werden.

Wer vom Angehörigen-Entlastungsgesetz profitiert

Neben den Kindern von Pflegebedürftigen hilft das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz, das ab 2020 gelten soll, auch den Eltern von minderjährigen oder erwachsenen Kindern, die in Pflegeheimen untergebracht sind. Denn nur noch Arbeitnehmer mit einem Brutto-Verdienst höher als 100.000 Euro pro Jahr sollen zukünftig für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen. Bislang lag diese Einkommensgrenze für Familien jährlich bei 38.800 Euro netto.

Schätzungen zufolge sollen in Zukunft über 270.000 Betroffene vom geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz profitieren können. Hinzu kommt ein höheres Budget für die betriebliche Ausbildung von behinderten Menschen. Für die Zukunft bedeutet all dies jährliche Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die Länder, die Kommunen und den Bund, auf deren Seite sich nun Unmut regt.

Während einige Politiker das Angehörigen-Entlastungsgesetz gutheißen, da die Pflege Angehöriger niemanden in die Armut treiben sollte, berufen sich andere auf die gegenseitige finanzielle Unterstützung, die zwischen Jung und Alt als selbstverständliches Geben und Nehmen betrachtet werden sollte. Kritik wird jedoch vor allem bezüglich der familiären Pflege im eigenen Zuhause laut, denn über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden daheim von ihren Angehörigen gepflegt – und für diese bietet der Gesetzesentwurf keinerlei Entlastung im Alltag.

Angehörigen-Entlastungsgesetz meistert weitere Hürde

Am 14. September 2019 hat das Kabinett dem Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes von Arbeitsminister Hubertus Heil zugestimmt. Nun liegt es am Bundestag und Bundesrat, den Gesetzesbeschluss ebenfalls abzunicken. Findet dieser auch hier Zustimmung, gilt er ab 2020 als rechtlich bindend.

Haben Sie Fragen rund um das Angehörigen-Entlastungsgesetzes oder andere Rechtsgebiete, können Sie uns diese gerne im Rahmen einer Erstberatung stellen – denn wir von KLUGO pochen auf Ihr Recht!

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