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Richtig sitzen am Arbeitsplatz.
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Ergonomie am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer können die rückenfreundliche Ausstattung ihres Arbeitsplatzes einfordern, denn die Ergonomie am Arbeitsplatz wird in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gesetzlich geregelt. So können Arbeitgeber präventiv vorgehen und Krankschreibungen aufgrund von körperlichen Beschwerden wie etwa Rückenschmerzen verringern. Arbeitnehmern erleichtert die rückenfreundliche Ausstattung das Arbeiten.

Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf Arbeitssicherheit im Büro

Immer mehr Menschen arbeiten mit dem Computer und verbringen folglich ihre Arbeitszeit sitzend vor dem Schreibtisch. Das hat Folgen: Der Mangel an Bewegung fördert Rückenschmerzen und Verspannungen. Tatsächlich sind Verspannungen im Nacken, Rückenschmerzen und Schmerzen im Schulterbereich, Armen oder Händen die häufigsten arbeitsbedingten Beschwerden. Das ergab die Umfrage „Betriebliches Gesundheitsmanagement 2016" im Auftrag der pronova BKK. Dabei sind Arbeitgeber, laut Arbeitsrecht, rechtlich verpflichtet, das Risiko des Auftretens solcher Beschwerden zu minimieren. In der wissenschaftlichen Lehre von der Gesetzmäßigkeit menschlicher bzw. automatisierter Arbeit - kurz „Ergonomie“ - werden u.a. die Bedingungen untersucht, die für einen optimalen Arbeitsplatz gegeben sein müssen. Ziele des Einrichtens eines ergonomischen Arbeitsplatzes sind nicht nur die Gesundheitsförderung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. In einer ergonomischen Arbeitsumgebung fühlen Arbeitnehmer sich wohler, was ihrer psychischen Gesundheit zuträglich ist und so die Effizienz steigert. Gleichzeitig verhindern ergonomische Schreibtischstühle, Bildschirme und Arbeitsflächen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Rückenschmerzen im Büro.

Arbeitssicherheit im Büro setzt ergonomischen Arbeitsplatz voraus

Es gibt genaue Vorschriften zur Arbeitssicherheit im Büro. So ist die Ergonomie am Arbeitsplatz beispielsweise ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes, in dem es in § 4 ArbSchG heißt, dass die Arbeit so zu gestalten ist, dass „eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten“ werden kann. Konkreter ist die Arbeitsstättenverordnung:

„Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.“ (§ 3a Absatz 1 ArbStättV)

Es gibt keine konkreten Anweisungen für die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes. Zu sehr variieren die Voraussetzungen und die Anforderungen an individuelle Tätigkeiten. Jedoch haben Arbeitnehmer das Recht, auf Zustände, die der Gesundheit oder Effizienz nicht zuträglich sind, hinzuweisen. Gemeinsam können Arbeitnehmer und Arbeitgeber dann überprüfen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Werden die Grundanforderungen an die Arbeitssicherheit im Büro nicht erfüllt, kann ein Arbeitnehmer diese vor Gericht erstreiten.

Ziele von Arbeitssicherheit: Das müssen Arbeitgeber wissen

Die Ergonomie am Arbeitsplatz muss die Grundbedürfnisse eines Arbeitnehmers erfüllen.

Anforderungen an ergonomische Arbeitsplätze:

  • Schreibtisch mit ausreichend Tiefe, damit Computerbildschirm mindestens 60 cm entfernt steht
  • Computer-Display mit ausreichend Helligkeit und Kontrast
  • höhenverstellbarer Schreibtischstuhl mit flexibler Rückenlehne
  • ausreichend Schallschutz
  • angemessene Luftfeuchtigkeit
  • ausreichende Beleuchtung im Raum und am Arbeitsplatz

Bei regelmäßigen Begehungen können Missstände erkannt werden, eine kontinuierliche Anpassung der Ausstattung ist sinnvoll. Zusätzlich können Schulungen im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements angeboten werden, in denen Arbeitnehmer wertvolle Informationen zum Erhalt der psychischen und physischen Gesundheit und dem Vermeiden von Rückenschmerzen im Büro erhalten.

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