Im Arbeitsrecht werden Gesetze regelmäßig aktualisiert und neu erlassen. So bringt auch das neue Jahr einige wichtige gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz über eine Erhöhung des Mindestlohns bis hin zur Steuerentlastung bei beruflicher Weiterbildung reichen. Wenn Sie wissen möchten, was im Arbeitsrecht aktuell ist, finden Sie hier die Gesetzesänderungen 2020 auf einen Blick.
Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 brutto. Im Jahr 2019 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 brutto pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) ist für alle Berufsausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden, eine Mindestausbildungsvergütung (MAV) von 515 Euro vorgeschrieben. Somit werden die Rechte von Azubis weiter gestärkt. Bis zum Jahr 2023 ist eine schrittweise Erhöhung der MAV auf 620 Euro vorgesehen. Im zweiten Ausbildungsjahr soll sich die MAV um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr um 40 Prozent erhöhen.
Eine wichtige Neuerung im Arbeitsrecht 2020 ist das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März. Das Gesetz ermöglicht die Beschäftigung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts. Somit haben nicht mehr nur akademisch ausgebildete, sondern auch solche mit einer beruflichen Qualifikation unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe.
Eine Gesetzesänderung 2020 im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt diesen zwölf Handwerkerberufen: Schilder- und Lichtreklamehersteller, Holzspielzeugmacher und Drechsler, Glasveredler, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Orgel- und Harmoniumbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger und Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Böttcher und Raumausstatter.
Kleinunternehmer dürfen ab 2020 maximal 22.000 Euro Umsatz generieren. Zuvor lag die Kleinunternehmergrenze bei einem Umsatz von 17.500 Euro.
Im Arbeitsrecht 2020 wurde ein bis zum 31. Dezember 2022 befristete Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung beschlossen. Demnach sinkt dieser um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer je einen Beitrag von 1,2 Prozent leisten müssen.
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kommt nun auch bei nicht arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungen in den Genuss von Steuerentlastungen.
Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten greift dank einer der Gesetzesänderungen 2020 im Arbeitsrecht erst, wenn mindestens 20 Personen im Betrieb oder ehrenamtlichen Verein regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Außerdem können Beschäftigte per Mail in die Datenverarbeitung einwilligen, ein Schriftstück ist hierzu nicht mehr erforderlich.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität drohen Unternehmen bei Verstößen Bußgelder in der Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Erreicht werden soll damit, dass sich Unternehmen stärker um Compliance-Maßnahmen bemühen. Durch Compliance-Maßnahmen, zu denen auch interne Ermittlungen zählen, können die Unternehmen Sanktionen abmildern. Um das zu erreichen, sind sie befugt, selbst interne Ermittlungen durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die internen Ermittlungen nicht nur von den Strafverteidigern des Unternehmens vorgenommen, sondern auch von unabhängigen Ermittlern begleitet werden. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Rahmen der unternehmensinternen Ermittlungen zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verpflichtet.
Wenn Sie Hilfe bei einem rechtlichen Problem benötigen oder eine arbeitsrechtliche Frage haben, hilft KLUGO Ihnen jederzeit gern weiter. Über eine Erstberatung bei einem erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich auch langfristig von unseren Partner-Anwälten unterstützen zu lassen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.