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So schreiben Sie einen Aufhebungsvertrag
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Wie wird ein Aufhebungsvertrag geschrieben?

Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis beenden und das noch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist? Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, können Sie sich einvernehmlich trennen, indem Sie einen Aufhebungsvertrag schreiben. Mit einem Aufhebungsvertrag kommen Sie auch dann aus Beschäftigungsverhältnissen heraus, wenn Sie sonst aufgrund der Sozialauswahl nicht entlassen werden können. Hier finden Sie wichtige Formulierungen und Klauseln, die in einen Aufhebungsvertrag hineinsollten.

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie über den Aufhebungsvertrag wissen sollten:

  • Der Aufhebungsvertrag kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgeschlagen werden.
  • Beide Parteien müssen mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags einverstanden sein.
  • Damit der Aufhebungsvertrag wirksam ist, muss er neben den beiden Vertragsparteien auch den Zeitpunkt der Aufhebung enthalten.
  • Zusätzlich lassen sich viele weitere Klauseln im Aufhebungsvertrag festhalten, um so einen geregelten Abgang aus dem Unternehmen sicherzustellen.
  • Greifen Sie beim Schreiben eines Aufhebungsvertrages auf das Wissen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zurück oder lassen Sie die Klauseln entsprechend prüfen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Checkliste Aufhebungsvertrag – Infografik
Checkliste Aufhebungsvertrag – Infografik

Wie formuliere ich einen Antrag auf einen Aufhebungsvertrag?

Bevor Sie mit dem Schreiben des eigentlichen Aufhebungsvertrags beginnen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Arbeitgeber mit der frühzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einverstanden ist. Dieser Vorgang ist grundsätzlich an keine Form gebunden, Sie können also auch direkt das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie einen Aufhebungsvertrag bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dafür müssen Sie sich nicht an eine bestimmte, formale Vorgabe halten, denn der Antrag auf Aufhebungsvertrag kann formlos verfasst werden.

Folgende Inhalte sollten in einem Antrag auf Aufhebungsvertrag nicht fehlen:

  • Daten des Arbeitnehmers
  • Explizite Bitte um Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Termin oder schnellstmöglich
  • Gründe, weswegen Sie nicht die Kündigungsfristen einhalten möchten und stattdessen eine Vertragsaufhebung wünschen
  • Hinweis auf bestimmte Klauseln, die Sie im Aufhebungsvertrag wünschen
  • Eine Frist, bis zu der Ihr Arbeitgeber sich bezüglich des Aufhebungsvertrages zurückmelden soll
klugo tipp

In kleineren Betrieben genügt es oftmals schon, den direkten Kontakt zum Arbeitgeber zu suchen und um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. In größeren Betrieben ist ein Antrag auf Aufhebungsvertrag oftmals die bessere Lösung.

Formulierungs-Muster für Bitte um Aufhebungsvertrag

„Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),

wie besprochen, bitte ich Sie darum, meinen Arbeitsvertrag zum (Datum) aufzuheben. Vorausgesetzt Sie sind einverstanden, würde ich meinen Resturlaub (Anzahl Tage Resturlaub) vor dem Beschäftigungsende nehmen.

Sind Sie mit der Aufhebung nicht einverstanden, da betriebsbedingte Gründe oder Ähnliches entgegenstehen, kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum (Datum). Den verbleibenden Resturlaub von aktuell (Anzahl) Tagen würde ich gerne bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses vom (Datum) bis zum (Datum) nehmen.

Zusätzlich bitte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)"

Welche Daten müssen in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Das Arbeitsrecht setzt einen Aufhebungsvertrag mit einer Auflösungsvereinbarung gleich. Der Aufhebungsvertrag ist eine gemeinsam getroffene vertragliche Abmachung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem festen Termin zu beenden.

Ein Aufhebungsvertrag muss für seine Rechtswirksamkeit die Schriftform nach § 623 BGB wahren. Weiterhin müssen beide Vertragsparteien das Dokument unterzeichnen. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihnen beim Austritt aus dem Unternehmen eine Abfindung gezahlt wird. Lassen Sie sich von einem Experten für Arbeitsrecht beraten, um weitere inhaltliche Anforderungen zu besprechen."
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Das Gesetz schreibt nicht vor, was Sie in den Aufhebungsvertrag schreiben sollten. Die Vertragsparteien können den Aufhebungsvertrag nach eigenen Vorstellungen aufsetzen und gestalten, vorausgesetzt, der Inhalt verstößt weder gegen Gesetze noch gegen die guten Sitten (Stichwort: Sittenwidrigkeit).

Dennoch gibt es einige Formalitäten, die auch in einem Aufhebungsvertrag zwingend festgehalten werden müssen:

  • Schriftform: Ein Aufhebungsvertrag muss die Schriftform wahren. Mündlich geschlossene Aufhebungsverträge sind nicht rechtswirksam.
  • Name und Kontaktdaten: Es müssen sowohl die Kontaktdaten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers im Aufhebungsvertrag festgehalten werden.
  • Datum: Das Datum des Aufhebungsvertrages muss ebenfalls in Schriftform festgehalten werden.
  • Bedingungen der Vertragsauflösung: Halten Sie in einem Aufhebungsvertrag immer die Bedingungen fest, unter denen der Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird.
  • Unterschrift: Ein Aufhebungsvertrag muss immer von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
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Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?

"Während die Kündigung eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt, wird das Verhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beidseitig beendet. Beide Seiten haben hier die Möglichkeit, Modalitäten zu regeln. Eine Kündigung unterliegt laut Gesetz Fristen, die ein Aufhebungsvertrag nicht einhalten muss.“

So können Sie einen Aufhebungsvertrag schreiben

Beim Schreiben eines Aufhebungsvertrages können verschiedenste Klauseln aufgenommen werden. Keine dieser Klauseln ist verpflichtend, viele jedoch von Vorteil für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer. Daher sollte man vor dem Unterzeichnen genau prüfen, ob man mit den Klauseln einverstanden ist und welche Konsequenzen aus diesen Klauseln heraus resultieren.

Wir haben für Sie die 15 wichtigsten Klauseln eines Aufhebungsvertrages inkl. möglichem Formulierungsbeispiel zusammengetragen:

  1. Abfindungsklausel
  2. Die Abfindung gleicht den Schaden aus, den der Arbeitnehmer erleidet, weil er mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Arbeit und damit sein Einkommen verliert. Typisch ist eine Abfindung in Höhe von einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

    Musterformulierung für Abfindungsklausel: „Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Entlassungsentschädigung gemäß §§ 9, 10 KSchG i. V. m. §§ 24,34 EStG in Höhe von Euro (Betrag) brutto. Diese Abfindung ist mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses am (Datum) fällig.“ Alternative Formulierung: „Der Arbeitnehmer enthält eine Abfindung in Höhe von Euro (Höhe).“ Oder: „Auf gegenseitige Abfindungen wird verzichtet.“

  3. Klausel zu Arbeitszeugnis
  4. Der Aufhebungsvertrag sollte regeln, wie und von wem (Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Anwalt) das Arbeitszeugnis zunächst verfasst werden soll.

    Musterformulierung für Arbeitszeugnisklausel: „Der Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber ein (einfaches/qualifiziertes) Arbeitszeugnis mit der Note (sehr gut/gut/ausreichend/mangelhaft) ausstellen." (Der Arbeitnehmer soll dafür dem Arbeitgeber ein formuliertes Arbeitszeugnis vorlegen.)

  5. Ausgleichsklausel
  6. Die Ausgleichsklausel ist eine Bestätigung beider Parteien, dass gegenüber dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche mehr aus dem beendeten Arbeitsverhältnis bestehen, wenn die im Aufhebungsvertrag genannten Verpflichtungen erfüllt sind. Denn damit sind sämtliche bekannten und unbekannten Ansprüche abgegolten. Künftige Forderungen werden mit Ausgleichsklausel verhindert.

    Musterformulierung für Ausgleichsklausel: „Arbeitgeber und -nehmer erkennen mit dem Erfüllen sämtlicher im Aufhebungsvertrag genannten Bestimmungen an, dass jegliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, dessen Beendigung und der Zeit danach gegen die andere Partei ausgeglichen sind.“

  7. Klausel zu ausstehenden Leistungen
  8. Sie müssen auch in den Aufhebungsvertrag schreiben, wie gegebenenfalls bestehende Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ausgleichszahlungen für Feiertagsgelder, Urlaubsgeld, Reisekosten, Spesen, Prämien und Tantiemen abgegolten werden sollen.

    Musterformulierung für Klausel zu ausstehenden Leistungen: „Die Vertragsparteien einigen sich darauf, dass sämtliche weiteren Vergütungsbestandteile bestehend aus (Aufzählung der ausstehenden Leistungen) mit der Zahlung von Euro (Betrag) brutto abgegolten sind.“

  9. Beendigungsklausel
  10. Den Zeitpunkt der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls auch den Grund dafür müssen Sie in die Beendigungsklausel im Aufhebungsvertrag schreiben.

    Musterformulierung für Beendigungsklausel: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf/sind sich einig, dass, das bestehende Arbeitsverhältnis vom (Datum), mit Wirkung zum (Datum) aufzuheben/beendet wird."

  11. Betriebsgeheimnisklausel
  12. Der Arbeitnehmer kann verpflichtet werden, sämtliche Betriebsgeheimnisse und Interna zu wahren. Mitunter kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in den Aufhebungsvertrag schreiben lassen.

    Musterformulierung für Betriebsgeheimnisklausel: „Arbeitnehmer steht in der Pflicht, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. (Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Betriebsgeheimnisklausel, ist von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro (Betrag) brutto an den Arbeitgeber zu zahlen.)“

  13. Freistellungsklausel
  14. Eine Freistellungsklausel im Aufhebungsvertrag regelt die Freistellung des Arbeitnehmers schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber bleibt in der Regel dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn zu zahlen.

    Die Freistellung betrifft zunächst nur die Arbeitspflicht, nicht die Lohnzahlungspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine unentgeltliche Freistellung einigen.

    Musterformulierung für Freistellungsklausel: „Der Arbeitnehmer wird bis zum Beenden des Arbeitsverhältnisses (widerruflich/unwiderruflich) von seiner Beschäftigung freigestellt.“

  15. Klageverzichtsklausel
  16. Indem Sie eine Klageverzichtsklausel in den Aufhebungsvertrag schreiben, erklären beide Parteien, dass sie auf Anfechtungs-, Widerrufs- und Klagerechte verzichten.

    Musterformulierung für Klageverzichtsklausel: „Der Arbeitnehmer verzichtet auf Anfechtungs-, Widerrufs- und Klagerechte. Seine Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag erfolgt nach reiflicher Überlegung und ohne Druck, nachdem er die Ausfertigungen des Vertrags gelesen und auf Übereinstimmung überprüft hat. Der Arbeitnehmer hat sich auf eigene Verantwortung zu etwaigen Folgen des Aufhebungsvertrags informiert.“

  17. Klausel zu Meldepflicht (Arbeitslosengeld)
  18. Im Aufhebungsvertrag muss ein Hinweis für den Arbeitnehmer stehen, sich spätestens drei Monate vor Beenden des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

  19. Resturlaubsklausel
  20. Hat der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Urlaub? Dann muss im Aufhebungsvertrag stehen, wie dieser Resturlaub abgegolten wird (Urlaub während der Freistellung, Resturlaub wird bezahlt, Arbeitnehmer verzichtet auf Urlaub).

    Musterformulierung für Resturlaubsklausel: „Steht dem Arbeitnehmer bis zum Beenden des Arbeitsverhältnisses Resturlaub zu, wird dieser entgeltlich verrechnet und mit der nächsten Lohnabrechnung ausbezahlt.“ Oder: „Der Arbeitnehmer hat bis zum Beenden des Arbeitsverhältnisses noch (Anzahl) Resturlaubstage, die er beim Arbeitgeber beantragen kann.“

  21. Rückgabeklausel
  22. Im Aufhebungsvertrag muss stehen, dass der Arbeitnehmer das seinerseits gegebenenfalls dauerhaft genutzte Eigentum der Firma wie Schlüssel, Firmenwagen, Werkwohnung, Handy, Tablet, Laptop, Akten, Daten (auch Passwörter) zurückgibt.

    Musterformulierung für Rückgabeklausel: „Der Arbeitnehmer steht in der Pflicht, alle im Folgenden genannten Gegenstände aus dem Firmeneigentum mit dem Beenden des Arbeitsverhältnisses in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben: (Aufzählung).“

  23. Salvatorische Klausel
  24. Steht die sogenannte Salvatorische Klausel im Aufhebungsvertrag, verhindert sie, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn eine andere Klausel teils oder gänzlich unwirksam ist.

    Musterformulierung für Salvatorische Klausel: „Ist eine Klausel des vorliegenden Aufhebungsvertrags teils oder komplett unwirksam, bleiben dennoch sämtliche anderen Klauseln wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung soll die gesetzlich zulässige Klausel gelten, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.“

  25. Klausel mit Schlussbestimmungen
  26. Die Schlussklausel des Aufhebungsvertrages sollte Auskunft darüber geben, wie viele unterschriebene Ausführungen es vom Vertrag gibt, wo sie verbleiben und welche Dokumente herausgegeben werden.

    Musterformulierung für Schlussklausel: „Jeder Vertragspartner hat eine unterschriebene Ausfertigung des Aufhebungsvertrags erhalten. Zur ordentlichen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer unverzüglich sämtliche hinterlegten Arbeitspapiere/Zeugnisse/Steuer- und Lohnbescheide auszuhändigen.“

  27. Klausel zu Verfall- und Ausschlussfristen
  28. In den Aufhebungsvertrag gehört eine Klausel, die für beide Vertragsparteien gerechte Verfalls- und Ausschlussfristen sowie Fristen zum Erfüllen der anderen Klauseln festschreibt.

  29. Wettbewerbsverbotsklausel
  30. Ein nach §§ 74 ff. HGB formuliertes sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot stellt den Arbeitnehmer in die Pflicht, für einen bestimmten Zeitraum nach Beenden des Arbeitsverhältnisses für keinen Wettbewerber des Ex-Arbeitgebers tätig zu werden.

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Wird eine Wettbewerbsverbotsklausel in den Aufhebungsvertrag hineingenommen, so steht dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen eine deutlich höhere Abfindung zu. Das liegt daran, dass eine solche Wettbewerbsverbotsklausel die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Berufsmarkt einschränkt, was die Ansprüche an den früheren Arbeitgeber erhöht.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schreiben möchten

Beim Schreiben eines Aufhebungsvertrages lauern zahlreiche Fallstricke, die vor allem für den Arbeitnehmer zu einem echten Nachteil werden können. Lassen Sie daher einen Aufhebungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen oder setzen Sie den Vertrag gemeinsam mit einem Rechtsexperten auf, um mögliche Fehlerquellen zu umgehen und so negative Konsequenzen bestmöglich vermeiden zu können. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Wenn Sie im Anschluss eine weitere Beratung durch unser Netzwerk aus Partner-Anwälten benötigen, können Sie sich direkt am Telefon für eine umfassendere Bearbeitung Ihres Falls entscheiden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt zurückzumelden, um von unserer Rechtsberatung Gebrauch zu machen. Gerne unterstützen Sie unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht deutschlandweit dabei, einen rechtssicheren und wirksamen Aufhebungsvertrag zu verfassen, der auf nachteilige Klauseln verzichtet.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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