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Aufsichtspflicht als Eltern
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Aufsichtspflicht als Eltern – das müssen Sie wissen

Den Begriff der Aufsichtspflicht kennt wahrscheinlich jeder. Was genau aber damit gemeint ist, wissen die wenigsten: Wie ist die Aufsichtspflicht der Eltern genau geregelt? Dürfen Kinder trotz der elterlichen Aufsichtspflicht alleine etwas unternehmen? Und unter welchen Umständen liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor? Erfahren Sie hier alles Wichtige, was Sie über die Aufsichtspflicht der Eltern und deren Haftung wissen müssen.

Was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern gemeint?

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist in § 1631 I BGB geregelt. Demnach haben Eltern die Pflicht, für ihre Kinder und deren Vermögen bis zur Volljährigkeit Sorge zu tragen und sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Allerdings darf diese Pflicht der selbstständigen Entwicklung der Kinder nicht im Wege stehen.

Problematisch an dem Begriff der Aufsichtspflicht ist, dass zwar die Rechtsfolgen einer Aufsichtspflichtverletzung geregelt sind, nicht aber der genaue Umfang der Aufsichtspflicht an sich.

Was dürfen Kinder trotz der elterlichen Aufsichtspflicht allein tun?

Dass Eltern ihren Kindern gegenüber in der Aufsichtspflicht sind, bedeutet nicht, dass sie diese keine Sekunde aus den Augen lassen dürfen. Wichtig ist aber, dass die Erziehungsberechtigten zu jedem Zeitpunkt wissen, wo ihr Kind sich aufhält und was es macht.

Nach dem Gesetzgeber dürfen Kinder ab einem Alter von 14 Jahren beispielsweise offiziell alleingelassen werden. Allerdings können Eltern schon früher damit beginnen, mit ihren Kindern abhängig von deren Reifegrad und Persönlichkeit das Alleinbleiben zu üben. Hier müssen Eltern sich aber bewusst sein, dass die im BGB verankerte Aufsichtspflicht der Eltern theoretisch auch während deren Abwesenheit gilt.

Ähnlich verhält es sich mit der Teilnahme am Straßenverkehr auf dem Fahrrad. Als vollständig verkehrstauglich gelten Kinder erst mit 14 Jahren. Sie dürfen aber schon früher am Straßenverkehr teilnehmen: Bis zu ihrem 8. Lebensjahr müssen sie mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren und bis zu ihrem 10. Geburtstag dürfen sie auf dem Gehweg fahren.

Was passiert bei einer Aufsichtspflichtverletzung?

Im Rahmen der Aufsichtspflicht müssen Eltern darauf achten, dass weder ihr Kind, noch Dritte in irgendeiner Form zu Schaden kommen. Kommen Eltern dieser Pflicht nachweislich nicht nach, haften sie für die Schäden, die ihre Kinder anrichten. Von dieser Haftung sind auch strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgenommen.

Zu beachten ist, dass Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 828 I BGB als deliktsunfähig gelten und für den angerichteten Schaden grundsätzlich nicht belangt werden. Zwischen der Vollendung des 7. und 18. Lebensjahres gelten Kinder als bedingt deliktsfähig (§ 818 II, III BGB), ebenso wie in diesem Alter die Geschäftsfähigkeit von Kindern beschränkt ist. Demnach sind Kinder in diesem Alter für einen Schaden nur dann verantwortlich, wenn sie in der Lage sind, die Gefährlichkeit ihres Tuns einzuschätzen und ihr Fehlverhalten einzusehen.

Sichern Sie sich für das Handeln ihrer Kinder ab

Eltern sollten sich bestmöglich für das Handeln ihrer Kinder absichern. Möglich ist das über eine private Haftpflichtversicherung, die auch bei der Schädigung Dritter zahlt, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Hier sollten Eltern beim Abschluss der Versicherung aber genau hinsehen: Nicht alle Versicherer stehen auch dann für einen Schaden ein, wenn das Kind das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und damit als deliktsunfähig eingestuft wird.

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