Corona hat die Welt fest im Griff und stellt unseren Alltag ordentlich auf den Kopf. Trotzdem geht das Leben weiter. Dazu gehören auch Wohnungsbesichtigungen und Umzüge. Diese können weiterhin stattfinden, wenn die geltenden Regelungen und Einschränkungen beachtet werden. Wir informieren Sie, worauf Wohnungssuchende während der Pandemie achten müssen, wie eine Besichtigung ablaufen sollte und welche Rechte Mieter bei einer Besichtigung haben.
Wohnungsbesichtigungen sind grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie möglich. Allerdings sind sie nur dann erlaubt, wenn ein wichtiger Grund für die Besichtigung vorliegt. Selbstverständlich müssen während einer Besichtigung die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden: Zum einen müssen alle auf den Mindestabstand achten, zum anderen müssen Masken getragen werden. Außerdem sollten nur so wenige Menschen wie möglich an der Besichtigung teilnehmen.
Um die Wohnungsbesichtigung an sich so kurz wie möglich zu halten, gilt es, so viel wie möglich schon im Vorfeld der Besichtigung zu erledigen.
Wohnungssuchende können vom Anbieter ein ausführliches Exposé der Wohnung anfordern. Auf diese Weise ist es möglich, dass sie sich schon vor der Besichtigung einen detaillierten Überblick verschaffen.
Fragen, die die Wohnung, die Wohnungsübergabe und Dinge wie vorhandene Anschlüsse und Daten wie die Raumhöhe oder Raumgrößen betreffen, können zwischen den Wohnungssuchenden und dem Anbieter vorab am Telefon besprochen werden.
Unter Umständen ist es möglich, Wohnungsbesichtigungen während Corona virtuell durchzuführen. Beispielsweise kann der Vormieter oder der Anbieter den Wohnungssuchenden per Videotelefonie durch die Räumlichkeiten führen und Fragen beantworten.
Wohnungssuchende sollten vorab klären, ob ihnen die Gegend zusagt, in der die jeweilige neue Wohnung liegt. Erst wenn sicher ist, dass hier alles passt, sollte man sich zu einer Besichtigung entscheiden.
Vormieter müssen einer Wohnungsbesichtigung während Corona zustimmen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, Vorkehrungen zu treffen, um sich zu schützen. Beispielsweise dürfen sie die Fenster während der Besichtigung durchgehend offenlassen und so das Risiko für eine Ansteckung minimieren.
Außerdem bietet es sich an, alle Türen zu öffnen und die Interessenten zu bitten, weder die Türklinken noch sonst etwas anzufassen. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, ist eine Desinfektion aller Kontaktflächen nach der Wohnungsbesichtigung empfehlenswert.
Damit sich alle Beteiligten während der Besichtigung wohlfühlen, ist eine gute Absprache im Vorfeld wichtig. Der Vormieter sollte die Wohnungssuchenden informieren, welche Sicherheitsmaßnahmen er sich für die Wohnungsbesichtigung während Corona wünscht. Zu diesen kann neben dem Verbot, Dinge anzufassen, beispielsweise auch eine vorgegebene Länge für die Besichtigung gehören.
Da der Eigentümer die Wohnung wahrscheinlich in- und auswendig kennt, kann er zur Sicherheit aller Beteiligten während der Besichtigung draußen warten und nur bei dringenden Fragen hinzukommen. Die Übergabe der Wohnung sollte in zwei Etappen stattfinden: erst zwischen Vormieter und Eigentümer, dann zwischen Eigentümer und neuem Mieter.
Sollten Sie trotzdem noch unsicher sein oder Fragen zu Wohnungsbesichtigungen während Corona haben, kontaktieren Sie uns. Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten und mit Ihnen weitere Vorgehensweisen besprechen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.