Eine Klausel in den Rechtsschutzversicherungen der ARAG hatte den Versicherungsschutz von Verbrauchern eingeschränkt – unrechtmäßig, wie der BGH nun entschieden hat. Das Urteil ermöglicht es Betroffenen nun, nachträglich Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten zu fordern, die bereits begonnen haben oder sogar schon beendet sind. Erfahren Sie hier, was es mit der Entscheidung des BGHs zur Rechtsschutzversicherung der ARAG auf sich hat.
Der besagte Klauselteil findet sich in den Allgemeinen Bedingungen der ARAG-Rechtsschutzversicherung (ARB 2016). Hier wird die zeitliche Bestimmung eines Rechtsschutzfalls von den Argumenten des Gegners abhängig gemacht. Weil dies die Gefahr einer „uferlosen Rückverlagerung“ mit sich bringe, hatte zunächst die Verbraucherzentrale NRW die Klausel angegriffen.
Bestätigt wurde diese Ansicht nun vom BGH, der den Klauselteil in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen IV ZR 221/19 für nicht wirksam erklärte und somit die Rechte von Versicherten stärkt. Die Klausel stelle für den Verbraucher eine „unangemessene Benachteiligung“ im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar und sei daher unwirksam.
Welche Konsequenzen hat das Urteil des BGHs? Werfen wir ein Blick auf ein Beispiel: Die Verbraucherzentrale vertritt einen Versicherten, der seit 2020 eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG hat. Nun möchte dieser Versicherte mit der Begründung, bei Vertragsabschluss die gesetzlich verpflichtende Verbraucherinformation nicht erhalten zu haben, eine Lebensversicherung widerrufen, die er vor elf Jahren abgeschlossen hat.
Argumentiert der Versicherer nun, die Verbraucherinformation ausgehändigt zu haben, könne die ARAG die Rechtsschutzversicherung ablehnen, weil der Versicherungsfall vor die Zeit der Rechtsschutz-Police fällt. Dank der Entscheidung des BGHs müsste der Versicherungsschutz in einem solchen Fall nun doch greifen, weil die Berücksichtigung der gegnerischen Argumente hinsichtlich der zeitlichen Einordnung eines Falls den Versicherungsnehmer nicht benachteiligen darf.
Für Verbraucher ist das BGH-Urteil grundlegend, weil es die Rechte von Versicherten deutlich stärkt. Zentral ist, dass Betroffene nun auch noch nachträglich die Möglichkeit haben, Rechtsschutz zu erhalten und die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und juristischen Beistand einzufordern. Demnach kann jeder Rechtsschutzversicherte bei der ARAG, dem ein Rechtsschutz aufgrund der Klausel versagt wurde, den Fall nun neu aufrollen.
Unberührt bleibt allerdings das Recht von Versicherungen, Versicherungsfälle mit Ausschlussklauseln zeitlich einzuschränken. Damit können Versicherungen verhindern, dass Verbraucher sich erst dann versichern, wenn sie sich bereits in einem Rechtsstreit befinden.
Verbraucher, denen der Rechtsschutz von der ARAG in der Vergangenheit aufgrund der nun unwirksamen Klausel verweigert wurde, sollten in jedem Fall auch jetzt noch dagegen vorgehen.
Ein KLUGO Partner-Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen dabei behilflich sein, Ihr Recht auch noch im Nachhinein durchzusetzen. Nehmen Sie bei Bedarf jederzeit Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten und mit Ihnen weitere Vorgehensweisen besprechen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.