STAND 29.09.2022 | LESEZEIT 9 MIN
Seit 2005 war das Hartz IV die Grundsicherungsleistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die sich nicht selbst versorgen konnten. Zum 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld in Kraft treten und Hartz IV ablösen. Erfahren Sie hier, welche Unterschiede zwischen dem Bürgergeld und Hartz IV bestehen.
Ab dem 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld statt Hartz IV ausgegeben werden. Dass es ein Bürgergeld statt Hartz IV geben soll, wurde im gemeinsamen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgelegt. Eine Neuausrichtung ist auch deshalb unerlässlich, weil das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, dass die bisherigen Hartz IV-Sanktionsregelungen verfassungswidrig sind. Die Regierung ist deshalb dazu angehalten, bis Ende 2022 die Vergabe von Sanktionen neu zu regeln.
Bei dem Bürgergeld handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Deshalb hat auf das Bürgergeld wie auch bisher auf Hartz IV-Leistungen nur eine eingeschränkten Zielgruppe Anspruch. Genauere Angaben dazu gibt es bislang noch nicht. Aber da das Bürgergeld statt Hartz IV gezahlt wird, werden wahrscheinlich ähnliche Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Wer bisher Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hatte, soll wohl auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld statt Hartz IV sind u. a.
Mit dem Bürgergeld statt Hartz IV soll den veränderten Arbeitsmarkt- und Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Rechnung getragen werden. So erhalten Leistungsempfänger u.a. mehr Raum und Zeit, um sich weiterzubilden oder eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Das sind die Änderungen die mit dem Bürgergeld kommen:
Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen soll. Damit erhalten Alleinstehende mit dem Bürgergeld statt Hartz IV fast 12 Prozent mehr Geld.
Auch in den weiteren Bedarfsgruppen sollen die Leistungen steigen:
Wenn das Bürgergeld statt Hartz IV in Kraft tritt, erhalten betroffene Personen mehr Zeit und Raum, um sich fortzubilden bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden. Durch Maßnahmen wie die 1-Jahres-Frist für Vermögen und Wohnungssuche entfällt der finanzielle und soziale Druck zu schnellen Veränderungen, der bisher bestand.
Die Veränderungen sollen „zudem die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht“, heißt es von Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf für das Bürgergeld bereits abgenickt, aktuell wird dazu im Bundestag beraten. Wird der Entwurf angenommen, startet das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 und wird dann schrittweise eingeführt.
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