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Bürgergeld statt Hartz IV: Die wichtigsten Informationen

STAND 29.09.2022 | LESEZEIT 9 MIN

Seit 2005 war das Hartz IV die Grundsicherungsleistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die sich nicht selbst versorgen konnten. Zum 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld in Kraft treten und Hartz IV ablösen. Erfahren Sie hier, welche Unterschiede zwischen dem Bürgergeld und Hartz IV bestehen.

  • Ab 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld statt Hartz IV an berechtigte Personen ausgezahlt.
  • Details werden in den folgenden Wochen geklärt.
  • Bezugsberechtige Personen sollen durch längere Fristen mehr Zeit gewinnen, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Ab wann wird statt Hartz IV das Bürgergeld ausgezahlt?

Ab dem 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld statt Hartz IV ausgegeben werden. Dass es ein Bürgergeld statt Hartz IV geben soll, wurde im gemeinsamen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgelegt. Eine Neuausrichtung ist auch deshalb unerlässlich, weil das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, dass die bisherigen Hartz IV-Sanktionsregelungen verfassungswidrig sind. Die Regierung ist deshalb dazu angehalten, bis Ende 2022 die Vergabe von Sanktionen neu zu regeln.

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Bei dem Bürgergeld handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Deshalb hat auf das Bürgergeld wie auch bisher auf Hartz IV-Leistungen nur eine eingeschränkten Zielgruppe Anspruch. Genauere Angaben dazu gibt es bislang noch nicht. Aber da das Bürgergeld statt Hartz IV gezahlt wird, werden wahrscheinlich ähnliche Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Wer bisher Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hatte, soll wohl auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld statt Hartz IV sind u. a.

  • Person ist erwerbsfähig und hilfebedürftig
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Person hat das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht
  • gewöhnlicher Aufenthaltsort ist Deutschland

Welche Veränderungen gibt es mit dem Bürgergeld?

Mit dem Bürgergeld statt Hartz IV soll den veränderten Arbeitsmarkt- und Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Rechnung getragen werden. So erhalten Leistungsempfänger u.a. mehr Raum und Zeit, um sich weiterzubilden oder eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Das sind die Änderungen die mit dem Bürgergeld kommen:

  • Vermögensberechnung: In den ersten 12 Monaten im Leistungsbezug wird das Vermögen (bis zu 40.000 €) nicht einberechnet.
  • Erhöhung des Schonvermögens: Leistungsbezieher können einen höheren Sparbetrag bzw. Immobilien einbehalten.
  • Angemessenheit des Wohnraums: Mit dem Bürgergeld haben Leistungsbezieher zukünftig ein Jahr Zeit, um die Wohnungskosten beispielsweise durch Umzug zu reduzieren, wenn diese über dem örtlichen Mietspiegel und damit über der Angemessenheitsgrenze liegen. Bisher lag die Frist bei sechs Monaten.
  • Zuverdienst: Personen, die monatlich zwischen 520 und 1000 Euro verdienen, haben mehr Geld zur Verfügung, da der Freibetrag von 20 auf 30 Prozent steigt.
  • Schüler mit einem Minijob bis zu 520 Euro dürfen ihre Einnahmen abzugsfrei einbehalten und sie werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
  • Weiterbildungsgeld: Leistungsbezieher, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten einen monatlichen Bonus in Höhe von 150 Euro.
  • Sanktionen: Künftig wird ein dreistufiges Sanktionssystem gelten. Die erste Pflichtverletzung mindert die Leistungen für einen Monat um 10 %. Nach der zweiten Pflichtverletzung wird für zwei Monate das Bürgergeld um 20 % gemindert. Bei der dritten Pflichtverletzung wird 30 % weniger Bürgergeld über 3 Monate gezahlt. Die Minderung der Leistungen darf allerdings nicht erfolgen, wenn sie im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen sollte.

Wie viel Bürgergeld wird es geben?

Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass der Regelsatz für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen soll. Damit erhalten Alleinstehende mit dem Bürgergeld statt Hartz IV fast 12 Prozent mehr Geld.

Auch in den weiteren Bedarfsgruppen sollen die Leistungen steigen:

  • Bedarfsgemeinschaft (eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft): 451 Euro (bisher: 404 Euro)
  • Kinder bis 5 Jahre: 318 Euro (bisher: 285 Euro)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahre: 348 Euro (bisher: 311 Euro)
  • Jugendliche von 14-17 Jahre: 420 Euro (bisher: 376 Euro)

Wenn das Bürgergeld statt Hartz IV in Kraft tritt, erhalten betroffene Personen mehr Zeit und Raum, um sich fortzubilden bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden. Durch Maßnahmen wie die 1-Jahres-Frist für Vermögen und Wohnungssuche entfällt der finanzielle und soziale Druck zu schnellen Veränderungen, der bisher bestand.

Die Veränderungen sollen „zudem die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht“, heißt es von Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf für das Bürgergeld bereits abgenickt, aktuell wird dazu im Bundestag beraten. Wird der Entwurf angenommen, startet das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 und wird dann schrittweise eingeführt.

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