Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet: Im Geburtenregister wird das dritte Geschlecht eingeführt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2017 entschied, dass das Personenstandsrecht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das im Grundgesetz geregelte Diskriminierungsverbot verstößt, verabschiedete die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf, der ein drittes Geschlecht zur Eintragung in das Geburtenregister billigt. Zu den bisherigen Geschlechtsoptionen „männlich“, „weiblich“ und „ohne Angabe“ kommt nun die Option "divers" hinzu.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung intersexueller Menschen. Ursprünglich hatte die Große Koalition „Anders“ als Name für das dritte Geschlecht vorgesehen. Dieser wurde jedoch von Interessenverbänden intersexueller Menschen und der Politik als diskriminierend abgelehnt.
Das Personenstandsgesetz fordert eine Eintragung des Geschlechts in das Geburtenregister, stellt dafür bisher jedoch nur die Optionen „männlich“, „weiblich“ oder „keine Angabe“ zur Verfügung, wobei Letzteres impliziert, dass kein Geschlecht vorhanden sei. Intersexuelle Säuglinge bekommen daher oft ein Geschlecht von ihren Eltern und Medizinern zugewiesen, lange bevor sie selbst über ihre geschlechtliche Identität entscheiden können. Damit gehen meist schwerwiegende Zwangsoperationen zur Geschlechtsangleichung und gesundheitsschädliche Hormonbehandlungen einher. Die Folge: Betroffene Intersexuelle leiden häufig ihr Leben lang an den massiven körperlichen und psychischen Folgen.
Das Geschlecht Divers soll intersexuellen Menschen und Eltern intersexueller Kinder die Möglichkeit geben, ihre wahre geschlechtliche Identität beziehungsweise die ihres Kindes in das Geburtenregister eintragen zu lassen. Somit sollen intersexuelle Menschen eine positivere Beziehung zur eigenen Identität bekommen.
Das dritte Geschlecht Divers soll zukünftig als Geschlecht für intersexuelle Neugeborene in das Geburtenregister eingetragen werden können. Jugendliche ab 14 Jahren (mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten) und Erwachsene können beim Standesamt beantragen, die Angabe des Geschlechts in ihrem Geburtseintrag durch Divers zu ersetzen. Dabei können sie auch ihren Vornamen ändern.
Die Gesetzesänderung greift jedoch nur für die Gruppe der Intersexuellen. Während die geschlechtliche Identität intergeschlechtlicher Menschen nun öffentlich ein wenig mehr Anerkennung erfährt, wird transsexuellen Menschen die Möglichkeit auf die Selbstbestimmung ihrer geschlechtlichen Identität weiterhin verwehrt. Sie können und wollen keinen Gebrauch des dritten Geschlechts machen und werden somit noch durch keine gesetzliche Grundlage berücksichtigt – eine Situation, die von vielen Transsexuellen als sehr demütigend empfunden wird.
Da die geschlechtliche Identität abseits von klar männlich oder weiblich emotional debattiert wird und die schwierige bis hin zur nicht vorhandenen offiziellen Repräsentation für die Betroffenen nur schwer auszuhalten ist, bleibt bei der neuesten Billigung der Geschlechterkategorie Divers Kritik natürlich nicht aus.
Kritiker argumentieren besonders über folgende Punkte:
Zudem wird erneut gefordert, das Transsexuellengesetz aufzuheben und durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt zu ersetzen. In diesem Zuge sollen auch die umstrittenen Zwangsgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen in Zukunft verboten werden – was dann auch Intersexuellen zugutekommen wird.
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