Um die Energiewende zu beschleunigen, ist die bundesweite Pflicht zur Installation von Solaranlagen immer wieder im Gespräch. Viele Länder warten jedoch nicht und führen ab 2022 bzw. 2023 eine umfassende Solardachpflicht ein.
Bereits im Sommer 2021 wurde eine bundesweite Solardachpflicht für öffentliche und private Gebäude angeregt. Aus dem Klimaschutzgesetz wurde die Solarpflicht jedoch wieder gestrichen. Nun bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem „Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden“ wieder Bewegung in die Diskussion.
Der Entwurf enthält die folgenden Regelungen:
Ob die bundesweite Solardachpflicht kommt und es noch Anpassungen geben wird, ist derzeit unklar.
Einige Gemeinden und Bundesländer sind der bundesweiten Pflicht jedoch schon zuvorgekommen.
Sie haben die regionale bzw. landesweite Solarpflicht eingeführt, was die Durchsetzung einer bundesweiten Regelung bestärken dürfte:
Einige Bundesländer bereiten aktuell die Solardachpflicht vor, die zumeist ab 2023 in Kraft treten soll:
Wie hoch die Kosten für die Installation der Anlagen ausfallen, hängt von den individuellen Voraussetzungen sowie der gewählten Technologie und Ausführung ab.
Über Photovoltaikanlagen wird die Solarenergie zur Stromerzeugung genutzt. Die Kosten hängen hier insbesondere von der Größe der Anlage ab und ob ein Energiespeicher eingebaut wird. Besitzer können mit einem Kostenaufwand zwischen 4.000 und 12.000 Euro netto rechnen. Soll ein Speicher eingebaut werden, über den der Strom jederzeit verfügbar gemacht wird, müssen weitere 6.000 bis 8.000 Euro veranschlagt werden.
Mit einer Solaranlage können Eigentümer Brauchwasser erhitzen und ggf. die Heizung unterstützen. Hier liegen die Kosten für die Installation bei etwa 5.000 Euro netto für Warmwasser-Solarthermie und 10.000 Euro für Heizung und Warmwasser.
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