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Bundesweite Solardachpflicht
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Bundesweite Solardachpflicht: Diese Länder warten nicht

Um die Energiewende zu beschleunigen, ist die bundesweite Pflicht zur Installation von Solaranlagen immer wieder im Gespräch. Viele Länder warten jedoch nicht und führen ab 2022 bzw. 2023 eine umfassende Solardachpflicht ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Solardachpflicht gilt bereits in einigen Ländern und Gemeinden, 2022 ziehen viele Länder nach.
  • Die Pflicht gilt überwiegend für Neubauten und Bestandsgebäude, die eine umfassende Dachsanierung erhalten.
  • Die Solardachpflicht unterscheidet zwischen der Installation von Photovoltaikanlagen und Solarthermie, die sich in Nutzen und Kosten unterscheiden.

Wird die bundesweite Solarpflicht kommen?

Bereits im Sommer 2021 wurde eine bundesweite Solardachpflicht für öffentliche und private Gebäude angeregt. Aus dem Klimaschutzgesetz wurde die Solarpflicht jedoch wieder gestrichen. Nun bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem „Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden“ wieder Bewegung in die Diskussion.

Der Entwurf enthält die folgenden Regelungen:

  • Ab Mitte 2022 sind Eigentümer von Neubauten dazu verpflichtet, Solaranlagen auf dem Dach zu installieren und zur Stromerzeugung zu nutzen.
  • Die Solardachpflicht greift auch bei Bestandsbauten, deren Dach saniert wird.
  • Ausnahmen: bestehender Denkmalschutz oder Dachbegrünung, die die Installation unmöglich macht, nachweislich unverhältnismäßig hohe Kosten für Installation, bestehende Solaranlagen angrenzend zum Gebäude.

Ob die bundesweite Solardachpflicht kommt und es noch Anpassungen geben wird, ist derzeit unklar.

Hier gilt die Solardachpflicht bereits

Einige Gemeinden und Bundesländer sind der bundesweiten Pflicht jedoch schon zuvorgekommen.

Sie haben die regionale bzw. landesweite Solarpflicht eingeführt, was die Durchsetzung einer bundesweiten Regelung bestärken dürfte:

  • Waiblingen: Die baden-württembergische Stadt ist Vorreiter und hat bereits seit 2006 Solardachpflicht für Neubauten, deren Dächer nachweislich geeignet sind. Es müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche genutzt werden.
  • Tübingen: Hier gilt für Neubauten die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage. Alternativ können min. 15 Prozent der Dachfläche für Solarthermie genutzt werden.
  • Konstanz: Hier gilt die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage für alle Häuser, die die Stadt verkauft.

Wo kommt die Solardachpflicht?

Einige Bundesländer bereiten aktuell die Solardachpflicht vor, die zumeist ab 2023 in Kraft treten soll:

  • Hamburg: Ab 2023 müssen auf Neubauten Photovoltaikanlagen installiert werden. Bestandshäuser müssen bei Dachsanierungen ab 2025 Photovoltaikanlagen erhalten, außer es gibt bereits eine Solarthermieanlage.
  • Berlin: Für alle Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche gilt ab 2023 die Pflicht zur Photovoltaikanlage für mindestens 30 Prozent der Dachfläche. Die Photovoltaik-Pflicht soll auch für Bestandsgebäude gelten, deren Dächer saniert werden. Alle öffentlichen Gebäude im Bestand sollen bis spätestens Ende 2024 Solarpaneele erhalten.
  • Baden-Württemberg: Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude ab 1. Januar 2022, ab 1. Mai 2022 für den Neubau von Wohngebäuden, später auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
  • Nordrhein-Westfalen: ab 2022 gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Niedersachsen: Es wird eine Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Gewerbebauten ab 2022 angestrebt.
  • Schleswig-Holstein: die Photovoltaik-Pflicht soll noch 2021 verabschiedet werden. Sie gilt dann für gewerbliche Neubauten mit geeigneten Dachflächen sowie gewerbliche Bestandsgebäude, bei denen mehr als zehn Prozent der Dachfläche saniert werden. Außerdem gilt bei neuen Parkplätzen ab 100 Stellplätzen eine Solardachpflicht. Öffentliche Gebäude erhalten als Neubau oder bei Sanierungen Photovoltaikanlagen.

Mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen?

Wie hoch die Kosten für die Installation der Anlagen ausfallen, hängt von den individuellen Voraussetzungen sowie der gewählten Technologie und Ausführung ab.

Über Photovoltaikanlagen wird die Solarenergie zur Stromerzeugung genutzt. Die Kosten hängen hier insbesondere von der Größe der Anlage ab und ob ein Energiespeicher eingebaut wird. Besitzer können mit einem Kostenaufwand zwischen 4.000 und 12.000 Euro netto rechnen. Soll ein Speicher eingebaut werden, über den der Strom jederzeit verfügbar gemacht wird, müssen weitere 6.000 bis 8.000 Euro veranschlagt werden.

Mit einer Solaranlage können Eigentümer Brauchwasser erhitzen und ggf. die Heizung unterstützen. Hier liegen die Kosten für die Installation bei etwa 5.000 Euro netto für Warmwasser-Solarthermie und 10.000 Euro für Heizung und Warmwasser.

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