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Clubhouse-App: Viele Mängel im Datenschutz

Die Social-Network-App Clubhouse steht auf Platz eins der Apple Download Charts. Als Mischung aus Podcast und Mitmachradio ist die App vor allem in der Gründerszene beliebt. Allerdings gibt es erhebliche Kritik am Datenschutz der App. Dieser entspricht nicht den europäischen Regeln und verstößt gegen die geltende DSGVO. Erfahren Sie hier, alles Wichtige über die Datenschutzlücken und die Funktionsweise der Clubhouse-App.

Die Clubhouse-App boomt in der Gründerszene

Die Clubhouse-App ging im Frühjahr 2020 online und hatte bereits im Dezember 2020 über 600.000 Nutzer. Gegenwärtig läuft sie immer noch in der Beta-Version und ist nur für iOS verfügbar. Das Besondere an der Social-Network-App: Sie kann nur von Menschen genutzt werden, die eine Einladung von bereits registrierten Nutzern erhalten haben.

Doch was ist Clubhouse überhaupt? Die App ist eine Audio-Plattform, in der die Nutzer in verschiedenen Räumen live miteinander diskutieren oder Unterhaltungen zuhören können.

Wie funktioniert Clubhouse?

Im Grunde ist Clubhouse eine App, die aus Podcast und Mitmachradio besteht. Gemeinsam können die eingeladenen Nutzer neue Räume eröffnen und in einem Kalender Termine für Diskussionen festlegen, an denen andere dann teilnehmen können. Vor allem in der Gründerszene stößt die Clubhouse-App auf große Resonanz. Das liegt nicht zuletzt an dem exklusiven Image, das die App sich über die Einladefunktion aufgebaut hat.

Allerdings gibt es beim Thema Datenschutz erhebliche Probleme, weshalb die Clubhouse-App stark in der Kritik steht.

Der Datenschutz von Clubhouse ist nicht ausreichend

In der Europäischen Union sind die Regeln für den Umgang mit Daten klar geregelt. Die Clubhouse-App steht im Hinblick auf den Datenschutz deswegen in der Kritik, weil sie den geltenden Anforderungen nicht genügt. So wird beispielsweise in der App kein Ansprechpartner für Datenschutzanfragen genannt, was in der DSGVO dringend vorgesehen ist.

Außerdem ist jeder Nutzer, der andere zu der App einladen möchte, dazu verpflichtet, sein gesamtes Adressbuch mit Clubhouse zu teilen, was mit den geltenden Datenschutzbestimmungen nicht vereinbar ist. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf Tonmitschnitte. Clubhouse behält sich seinerseits das Recht vor, Gespräche mitzuschneiden. Den Nutzern sind Tonaufnahmen allerdings streng verboten.

Clubhouse gibt in seinen AGB zwar an, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, womit sie der Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO grundsätzlich nachkommen. Das Problem ist aber, dass die DSGVO in den AGB keine Erwähnung findet, obwohl Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden.

KLUGO ist bei Fragen und Problemen Ihr Ansprechpartner

Trotz der datenschutzrechtlichen Probleme ist der Hype um die App ungebrochen. In Zukunft soll die App auch für Nutzer ohne Einladung zur Verfügung stehen. Angesichts der erheblichen Lücken im Datenschutz sollte man sich jedoch gut überlegen, ob man die App wirklich nutzen möchte.

Bei Fragen und Bedenken kann es sinnvoll sein, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. KLUGO kann Ihnen unkompliziert und schnell einen passenden Ansprechpartner vermitteln, der Ihre Fragen gemeinsam mit Ihnen bespricht. Nehmen Sie bei Bedarf einfach Kontakt zu uns auf.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.