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Computerbetrug kann jeden betreffen
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Computerbetrug - so schützen Sie sich

STAND 30.07.2018 | LESEZEIT 3 MIN

Computerbetrug kann verschiedenste Formen annehmen. Betroffene sollten vor allem auf verdächtige Kontovorgänge achten. Denn werden die persönlichen Daten erstmal gestohlen, so können Kriminelle ungehindert an Online-Banking Konten gelangen und diese plündern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Computerbetrug kann gemäß § 263a StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
  • Für eine Strafbarkeit muss der Täter in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem er einen Datenverarbeitungsvorgang unerlaubt manipuliert.
  • Schützen Sie sich vor einem Computerbetrug durch die Verwendung sicherer Passwörter, die Sie regelmäßig ändern.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie einem Computerbetrug zum Opfer gefallen sind, kann Ihnen ein Anwalt für Strafrecht weiterhelfen.

Was fällt unter Computerbetrug?

Die Digitalisierung erleichtert uns oft den Alltag - und manchmal ungewollt das Konto. „Hackt“ sich ein Unbefugter in ein Bank-Konto ein und plündert dieses, handelt es sich um Computerbetrug. Dieser Strafbestand wurde im Zeitalter der Digitalisierung zum Schutz des Vermögens eingeführt und gehört somit zu den Vermögensdelikten.

In einem aktuellen Fallbeispiel, in dem vom Geschäftskonto eines Kieler Surfboard-Herstellers nach einem mutmaßlichen Hackerangriff 28.000 Euro verschwanden, hat das Kieler Landgericht entschieden: Da dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit Online-Banking nachgewiesen werden konnte, muss die Sparkasse das durch den Online-Betrug verlorene Geld zurückzahlen.

Laut Strafgesetzbuch liegt Computerbetrug vor, wenn eine Person in einen digitalen Datenverarbeitungsvorgang eingreift und so das Ergebnis zu den eigenen finanziellen Gunsten oder denen eines Dritten beeinflusst und gleichzeitig zu Ungunsten eines Geschädigten handelt. Dies kann nach § 263a Absatz 1 StGB durch „unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung“ geschehen.

Das heißt: Manipuliert Person X als Mitarbeiter eines großen Unternehmens eine Software und lässt sich so Firmengelder auf sein Privat-Konto überweisen, ist das Computerbetrug – egal, auf welchem Endgerät der Vorgang stattfindet. Ebenso, wenn sich Person X unbefugt Zugangsdaten zum Netflix-Account von Person Y verschafft und so Filme streamt oder kostenpflichtig bestellt.

Beim Geschädigten kann es sich dabei sowohl um eine Privatperson handeln als auch – wie in den letzten beiden Beispielen – um ein Unternehmen oder eine Organisation; von der finanziellen Vorteilsnahme kann auch eine dritte Person oder ein Unternehmen profitieren.

Strafbar sind nicht nur durchgeführte Betrugshandlungen, sondern auch bereits die Vorbereitung einer solchen Tat. Wer also ein Computerprogramm mit dem Ziel programmiert, zu einem späteren Zeitpunkt offline oder online Betrug zu begehen, macht sich nach § 263a Absatz 3 StGB strafbar. Ebenso, wer zu jenem Zweck ein Computerprogramm besitzt oder Dritten anbietet.

In schweren Fällen drohen bei Computerbetrug Strafen von bis zu zehn Jahren Haft

Sind genannte Bedingungen erfüllt, muss der Täter nach § 263a Absatz 1 StGB mit einer Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. In besonders schweren Fällen drohen nach § 263a Absatz 2 StGB sogar bis zu zehn Jahren Gefängnis: Etwa, wenn sich der Täter durch regelmäßigen Computerbetrug eine langfristige Einnahmequelle verschafft, einen besonders schwerwiegenden finanziellen Schaden verursacht oder sich für den Computerbetrug einer „Bande“ anschließt.

Wer nun befürchtet, versehentlich Computerbetrug zu begehen und eine Strafe zu erhalten - beispielsweise als Büroangestellter einer Bank - kann beruhigt sein: Bestraft wird nur, wer vorsätzlich handelt.

Computerbetrug ist kein „gewöhnlicher“ Betrug

Eingeführt 1986 im Zuge der zunehmenden Computer- und Internetkriminalität, sollte der Tatbestand Computerbetrug eine Gesetzeslücke schließen. Immer häufiger fielen Delikte nicht mehr unter den Straftatbestand des „gewöhnlichen“ Betrugs, bei welchem eine Person gezielt getäuscht wird – beim Computerbetrug wird eine Maschine manipuliert, online oder offline Da auch beim „gewöhnlichen“ Betrug der Computer oft genutzt wird, werden beide Tatbestände häufig verwechselt.

Internetbetrug oder auch Online-Betrug dagegen sind umgangssprachliche Begriffe und beschreiben Betrugsdelikte, bei welchen das Internet als Mittel für den „gewöhnlichen“ Betrug genutzt wird. Beispiele hierfür sind Datenklau durch Phishing-Mails oder Mails, in denen der Empfänger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Überweisen von Geld aufgefordert wird.

So schützen sich Nutzer vor Computer- und Internetbetrug

Wer online finanzielle Transaktionen tätigt oder Smartphones und Online-Software mit sensiblen Daten nutzt, kann und muss sich vor Computer- und Internetbetrug schützen. Was also ist zu tun?

Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen sind sichere Passwörter. Das bedeutet: Niemals das gleiche Passwort für verschiedene Konten nutzen, Passwörter regelmäßig ändern und keine Wörter verwenden, die im Duden stehen. Ein Passwort-Generator kann helfen.

Beim Online-Banking oder anderen Diensten sollten User unterschiedliche Geräte für TAN und Log-In-Daten nutzen – so haben Kriminelle keinen Zugriff auf alle Informationen zugleich. Geldgeschäfte sollten zudem niemals über ein öffentliches WLAN abgewickelt werden.

Als Schutz vor Phishing-Seiten können Nutzer bei sensiblen Online-Vorgängen das Zertifikat der Seite prüfen – zu erkennen etwa als grünes Schloss links neben der Adressleiste. Der Adress-Zusatz „https“ lässt auf verschlüsselte Kommunikation schließen. Software wie Virenprogramme, Firewall, Browser und Betriebssystem sollten außerdem so aktuell wie möglich gehalten werden, um Online-Betrug zu verhindern.

Laut Polizei-Statistik ist der Computerbetrug das häufigste Delikt im Bereich Computerkriminalität, die Fälle nehmen stetig zu. Sind sie Opfer von Computerbetrug oder Internetbetrug geworden oder wird Ihnen Computerbetrug vorgeworfen, bieten wir Ihnen gerne eine telefonische Erstberatung an und vermitteln Ihnen einen fachkundigen Rechtsanwalt, der sich Ihrer Sache annimmt.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.