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Corona-Einschränkungen verletzen Kinderrechte
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Experten beklagen: Corona-Einschränkungen verletzen Kinderrechte

In den vergangenen Monaten mussten sich Menschen weltweit einschränken. Mit Lockdowns in unterschiedlichen Ausführungen sollte einer Ausbreitung des Corona-Virus entgegen gewirkt werden. Die Einschränkungen galten auch für Kinder. Aber während die Einschränkungen für Erwachsene nach und nach gelockert wurden, blieben Kindern für einen langen Zeitraum auch nach der kritischen Phase der Corona-Krise wichtige Kinderrechte verwehrt. Experten kritisieren, dass mit jeder weiteren Schulschließung aufgrund von erneuten Corona-Infektionen Kindern ihr Recht auf Teilhabe und Bildung verwehrt wird.

Kinder im Lockdown: Soziale Ungleichheit verschärft

In Deutschland erfolgten als Antwort auf die Corona-Pandemie Schulschließungen. Im März 2020 wurden alle Schulen geschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Aber nicht nur Schulen waren vom Lockdown betroffen. Ebenfalls der Einzelhandel, die Gastronomie und Unterhaltungsbranche mussten schließen. Hinzu kam, dass viele Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt wurden, das öffentliche Leben wurde demnach enorm eingeschränkt.

Nachdem diese Maßnahmen griffen und die Fallzahlen der Corona-Erkrankten nicht mehr stiegen, entschieden sich die Bundesländer zu individuellen Lockerungen im öffentlichen Leben. Schulen, Kitas und andere Kinder- und Jugendeinrichtungen blieben jedoch weitgehend geschlossen. Der Schul- und Kitabesuch war in einem Großteil der Bundesländer bis Juni 2020 nicht möglich.

In den letzten Wochen des Schuljahres 2019/20 wurden die Präsenzzeiten an Schulen auf wenige Tage pro Woche oder in einem wöchentlichen Wechselsystem weiterhin stark eingeschränkt. Kitas betreuten ab Juni Kinder in einem eingeschränkten Teilzeitbetrieb, der sich auf wenige Stunden pro Woche beschränkten.

Organisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), das SOS Kinderdorf, das Deutsche Kinderhilfswerk und Unicef forderten in einer frühen Phase des Lockdowns, dass Kinderrechte auch während der Corona-Krise gewahrt bleiben müssen. Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sahen sie die Kinderrechte verletzt. Diese sind in den 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten, die Rechte auf Freizeit und Spiel, Partizipation und Bildung wurden in den Monaten des Lockdowns verletzt.

Fehlende Diskussion um Kinderrechte während Corona-Krise

Bereits im April 2020 kritisierte der DKSB, „dass über die Aufnahme des Spielbetriebs der Bundesliga oder die Eröffnung von Möbelhäusern engagiert diskutiert wird, während die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien nur eine untergeordnete Rolle spielen.“ Tatsächlich wurde darüber bereits debattiert, während Eltern ihrem Beruf nicht nachgehen konnten, weil es keine Kinderbetreuung gab. „Wir greifen aktuell tief in die Grundrechte von Kindern ein: Wir isolieren sie von ihren Spielkameraden. Wir begrenzen sie in ihrem verbrieften Recht auf Bildung. Und wir enthalten ihnen ausreichend körperliche Bewegung vor“, so Heinz Hilgers, Präsident des DKSB im April 2020.

Große Sorgen machen sich Fachverbände wie der DKSB auch um Kinder, die in schwierigen sozialen Verhältnissen aufwachsen. Noch gibt es keine statistischen Angaben dazu, ob und wie stark die beengten Verhältnisse und familiären Probleme in der Zeit des Lockdowns zu einem Anstieg der Gewalt an Kindern führten. Jedoch wird Kindern aus schwierigen Verhältnissen das grundlegende Recht auf Schutz verwehrt, wenn sie auf die Unterstützung und Hilfe von Einrichtungen verzichten müssen. Und gerade für diese Kinder ist die soziale Teilhabe durch den Besuch von Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen ein wichtiger Baustein für eine gesunde Entwicklung.

Herbst 2020: Wiederkehrende Verletzungen der Kinderrechte

Nach den Sommerferien haben Schulen und Kitas wieder geöffnet, Einrichtungen wurden zuvor aufgerufen, über die Sommerferien neben Hygienekonzepten auch Notfallpläne zu entwerfen. Was passiert, wenn sich einzelne Schüler mit dem Virus infizieren? Was geschieht bei einer erneuten Schulschließung aufgrund Corona oder einem Lockdown?

Maßgeblich sind hierbei das Infektionsschutzgesetz sowie die jeweiligen Richtlinien der Länder. Dabei setzt jede Schule und Einrichtung die Vorgaben individuell um. Das führt dazu, dass bereits wenige Tage im neuen Schuljahr erste Schulen aufgrund einzelner infizierter Schüler schlossen, in anderen Schulen jedoch nur einzelne Klassen isoliert wurden

Der fehlende Ausbau an digitalen Lehrplänen und die fehlende Einheitlichkeit in den Corona-Maßnahmen fördern damit eine erneute Verletzung von Kinderrechten auf Teilhabe, Partizipation und Teilhabe. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, hat sich dazu in einem Spiegel-Interview geäußert. Er sagt, dass wir Schulen mit sehr engagierten Schulleitungen und Lehrkräften haben, die schon zu Beginn der Coronakrise gut vorbereitet und bestens digital ausgestattet waren oder inzwischen gute Konzepte entwickelt haben. Dennoch gibt es leider auch Schulen, bei denen das überhaupt nicht der Fall ist. "Für die Kinder in unserem Land wird gute Bildung so zum Lotteriespiel.“

Die Corona-Krise hat verstärkt sichtbar gemacht, wie unterschiedlich die Digitalisierung der Schulen vorangeschritten ist und wie insbesondere sozial benachteiligte Kinder unter Corona-Maßnahmen wie den Schulschließungen leiden. Möchten Sie wissen, wie Sie die Rechte von Kindern stärken oder gegen Verletzungen vorgehen können? Oder haben Sie Fragen zu Ihren Rechten in der Corona-Krise? KLUGO hilft Ihnen gern bei der Einschätzung Ihrer individuellen Situation weiter und vermittelt Sie hierfür an einen geeigneten Fachanwalt.

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