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Corona-Notbremse bundesweit
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Corona-Notbremse wurde bundesweit beschlossen

Die Corona-Pandemie hat die Welt nach wie vor fest im Griff. Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, haben die Koalitionsfraktionen nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, die dem Bund mehr Handlungsmöglichkeiten zur Pandemie-Bekämpfung einräumt. Durch die nun mögliche bundeseinheitliche Steuerung des Infektionsschutzes müssen die einzelnen Länderverordnungen zurücktreten, sofern sie keine strengeren Regeln vorsehen als der Bund.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben eine einheitliche Corona-Notbremse beschlossen.
  • Ab einer Inzidenz von 100 auf drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten nun bundesweit einheitliche Regelungen.
  • Mit der Corona-Notbremse soll die dritte Welle der Pandemie abgeschwächt werden.
  • Im Rahmen der Gesetzesänderung gilt z.B. ab einer Inzidenz von 100 eine bundesweite Corona-Ausganssperre von 22 bis 5 Uhr.

Die Corona-Notbremse auf einen Blick

Mit dem Beschluss des Bundestags zur einheitlichen Corona-Notbremse greifen ab sofort ab einer Inzidenz von 100 bundeseinheitliche Maßnahmen, mit denen die dritte Welle der Corona-Pandemie wirksam abgeschwächt werden soll. Eine Inzidenz von 100 gilt dann als überschritten, wenn mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen festgestellt werden.

Welche Regelungen gelten im Rahmen der Corona-Notbremse bundeseinheitlich?

Wird die Inzidenz von 100 überschritten, müssen zum einen die privaten Kontakte weiter eingeschränkt werden. Konkret bedeutet das, dass ein Haushalt maximal eine weitere Person treffen darf. Zusätzlich gilt eine Corona-Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Allein ausgeübter Sport im Freien (z.B. Joggen oder auch Spazierengehen) darf allerdings über die Ausgangssperre hinaus bis 24 Uhr stattfinden.

Auch für die Schulen gelten neue Regelungen: Hier müssen zweimal wöchentlich Tests bei Wechselunterricht durchgeführt werden. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen die Schulen schließen und die Kinder zu Hause unterrichtet werden. Arbeitnehmer sind hingegen dazu verpflichtet, Homeoffice-Angebote anzunehmen. Außerdem sollten regelmäßig Coronatests bei der Arbeit durchgeführt werden.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie (Ausnahme: Lieferdienst) bleiben weiterhin geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege) sind mit negativem Test und unter Einhaltung der ohnehin geltenden Maskenpflicht weiterhin möglich.

Im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte und Drogerien) muss die Kundenanzahl nach der Größe des Geschäfts begrenzt werden. Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshopping mit negativem Test möglich, darüber hinaus muss der Einzelhandel schließen. Individualsport im Freien darf maximal zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt stattfinden. Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlosen Gruppensport mit maximal fünf Personen ausüben.

Warum kam es zur Corona-Notbremse in Deutschland?

Dreh- und Angelpunkt für die Debatte über die Corona-Notbremse und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes war die Inzidenzzahl, über deren Eindämmung die Ausbreitung des Corona-Virus am besten beobachtet werden kann.

Welche Sonderregelungen gibt es?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sonderregelungen dann bestehen, sofern die Verordnungen der Länder schärfere Regelungen vorsehen, als die Corona-Notbremse. Eine Sonderregelung gilt beispielsweise in Köln in Form einer Ausgangssperre bereits ab 21 Uhr.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Corona? Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber unter der Rubrik Coronavirus: Rechte. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie uns gerne! Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ein KLUGO Partner-Anwalt eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten und mit Ihnen weitere Vorgehensweisen besprechen.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.