Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Cybermobbing
THEMEN

Cybermobbing an Schulen: Das können Betroffene unternehmen

Cybermobbing an Schulen stellt ein sehr ernstes Thema dar. Im Rahmen einer Untersuchung gaben siebzehn Prozent der Schüler an, bereits einmal belästigt worden zu sein. Durch Schulschließungen im Rahmen der Corona-Pandemie gewinnt die Thematik nochmal mehr an Bedeutung.

Was ist Cybermobbing?

Die Bezeichnung Mobbing definiert sich durch psychische Gewalt, die durch seelisches Schikanieren, Quälen und Verletzen hervorgerufen wird. Meist herrscht ein enormes Machtungleichgewicht, weshalb sich das Opfer kaum oder gar nicht wehren kann. Nicht immer geschieht dies bewusst. Sehr oft ist sich der potenzielle Täter noch nicht einmal bewusst, was er in diesem Moment tut. Beim Cybermobbing geschieht diese Vorgehensweise nicht üblicherweise von Angesicht zu Angesicht, sondern mit Hilfe neuer Techniken, beispielsweise über Facebook, über das Mobiltelefon, über WhatsApp oder ähnliche Plattformen. Das Problem dabei ist, dass mithilfe des Internets eine höhere Reichweite, als beim üblichen Mobbing erreicht werden kann. Zudem bietet das Internet die Möglichkeit, weitestgehend anonym zu bleiben. Dies hat den Effekt, dass die Hemmschwelle, eine Person beispielsweise bloß zu stellen, wesentlich geringer ist, als beim üblichen Mobbing.

Cybermobbing in der Schule

Cybermobbing an Schulen ist ein höchst aktuelles Problem: Durch das Internet und Smartphones findet Mobbing nicht nur in der Schule statt. Im Internet ist es jederzeit möglich, andere zu beschimpfen, zu beleidigen oder auszugrenzen. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch verstärkt, da die Kinder aufgrund der Corona-Schulschließungen noch mehr Zeit im Internet verbringen. Eine geringere Hemmschwelle sowie eine nicht vorhandene Kontrolle durch Lehrer verstärken diese Problematik.

Cybermobbing kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben

Cybermobbing kann gravierende Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit eines Kindes haben. Durch Mobbing können Ängste, Schlafstörungen oder Depressionen bei Kindern auftreten, da Kinder und Jugendliche emotional besonders verletzlich sind. Dies kann dazu führen, dass Betroffenen noch jahrelang unter den Spätfolgen des Mobbings leiden.

Wie wird Cybermobbing bestraft?

Beim Cybermobbing handelt es sich nicht mehr um einen Scherz, sondern um eine strafbare Handlung. Dies ist also zwingend zu unterscheiden. Es kommen mehrere Straftatbestände in Betracht. Bei mehrfachen vorsätzlichen Beleidigungen beispielsweise kann der Tatbestand der Beleidigung nachs § 185 StGB erfüllt sein, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem zwei Jahren oder eine Geldbuße Geldstrafe nach sich zieht. Verbreitet man vorsätzlich Unwahrheiten über eine Person, die diese herabwürdigen, ist möglicherweise der Tatbestand der Verleumdung nach chen Lebensbereich einer Person, beispielsweise durch unerlaubte Bildaufnahmen, macht sich dieser mitunter nach § 187 StGB verwirklicht, welcher mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei fünf Jahren oder mit einer Geldbuße Geldstrafe bestraft wird. Verletzt jemand vorsätzlich den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person, beispielsweise durch unerlaubte Bildaufnahmen, macht sich dieser mitunter nach § 201 a StGB strafbar. Eine solche Handlung wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafebuße bestraft.

Was können Betroffene gegen Cybermobbing tun?

Wichtig ist in erster Linie, dass Kinder sich einem Lehrer oder einem anderen Erwachsenen anvertrauen. Da dies nicht immer der Fall ist, ist es wichtig, dass Eltern und Lehrer besonders aufmerksam sind und das gemeinsame Gespräch mit den Kindern suchen. Möglicherweise ist einem Kind gar nicht bewusst, was es tut und sie Sache regelt sich von ganz alleine. Ist dies jedoch nicht der Fall, kann es in ganz extremen Fällen, die sich nicht durch Gespräche mit Eltern oder Lehrern aus der Welt schaffen lassen, durchaus sinnvoll sein, Strafanzeige zu stellen.

Ist auch ihr Kind möglicherweise Opfer einer Cybermobbing-Attacke und wissen sie nicht, wie sie damit umgehen sollen oder sich dagegen wehren können? Gerade in derart emotional belastenden Situationen ist es oftmals ratsam, die Verteidigung einem Spezialisten zu überlassen. KLUGO hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer ganz persönlichen Situation gerne weiter und vermittelt Sie hierfür an einen geeigneten Fachanwalt für Strafrecht.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.