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Kfz-Steuern müssen trotz Dieselfahrverbote gezahlt werden.
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Der Dieselskandal: Kfz-Steuern müssen trotz Dieselfahrverbote gezahlt werden

Halter von Diesel-Pkw werden durch die Dieselfahrverbote zwar in der Straßennutzung eingeschränkt, müssen jedoch weiterhin den vollen Satz an Kfz-Steuern bezahlen. Grund dafür ist unter anderem die Bemessungsgrundlage. KLUGO erklärt, warum das Finanzgericht Hamburg die Klage eines Dieselfahrers abgelehnt hat und wieso in Deutschland im Dieselskandal steuerlich keine Erleichterung zu erwarten ist.

Dieselfahrer verlangen Entschädigung

Die Bekanntmachung im Jahr 2015, dass VW bei seinen Dieselfahrzeugen die Motorsteuerungssoftware illegal manipuliert hat, gab den Startschuss zum weltweiten Abgasskandal, der bis heute Unternehmen, Behörden und Fahrzeughalter beschäftigt. Nicht zuletzt aufgrund der im Februar 2018 erlassenen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in diversen deutschen Städten verlangen viele Dieselfahrer eine Entschädigung bzw. einen finanziellen Ausgleich. Aussicht auf eine Reduzierung der Kfz-Steuer besteht allerdings kaum.

Hintergrund: Klage auf Kfz-Steuerermäßigung wegen Dieselfahrverbot

Ein Halter eines Diesel-Pkw der Emissionsklasse Euro 5 klagte auf Herabsetzung der Kfz-Steuer, da seiner Meinung nach der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aufgrund der Dieselfahrverbote nicht mehr gegeben sei. Die eingeschränkte Straßennutzung mindere den Schadstoffausstoß, mache sein Fahrzeug somit potenziell weniger schädlich, und er solle demnach durch einer Steuerreduzierung „belohnt“ werden. Das Finanzgericht Hamburg entschied nun, dass die Steuerfestsetzung nicht dem oben genannten Grundsatz widerspreche, und wies die Klage ab. Da zudem eine Revision des Urteils nicht zugelassen wurde, hat der Halter des Dieselfahrzeugs nun Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Kfz-Steuer: Bemessungsgrundlage und Fälligkeitsfaktoren

Grundsätzlich sind zwei Größen für die Bemessung der Steuerhöhe von Bedeutung: die Kohlendioxidemission und der Hubraum. Demnach könnte man tatsächlich schlussfolgern, dass bei eingeschränkter Nutzung auch die Emission sinkt; die Forderung nach einer entsprechenden Steuerminderung ist somit zumindest erst einmal nachvollziehbar.

Dementsprechend wichtig ist die Definition der Fälligkeit der Steuer: der Moment der Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr. Sobald das Fahrzeug offiziell zugelassen worden ist, ist die entsprechende Kfz-Steuer zu zahlen, und zwar ganz gleich, wie viel und wie oft es gefahren wird. Das bedeutet auch, dass die Einschränkungen durch die Dieselfahrverbote keinen Einfluss auf Berechnung und Höhe der Steuer haben. Sie basieren vielmehr auf der Normierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie auf der Straßenverkehrsordnung.

Dieselskandal: Steuern bleiben unberührt

Auch wenn der Abgasskandal verständlicherweise viel Unmut seitens der Dieselfahrzeughalter nach sich zieht, scheint eine Steuererleichterung als Konsequenz nahezu aussichtslos. Exemplarisch gelten für die Pkw (Erstzulassung ab 01.07.2009) nach wie vor folgende Berechnungsfaktoren:

Berechnungsfaktoren der Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009:

  • 9,50 € pro 100 ccm Hubraum
  • 2,00 € pro Gramm über der unten stehenden CO2-Freibetragsgrenze
  • Erstzulassung bis Ende 2011: 120 g/km
  • Erstzulassung bis Ende 2013: 110 g/km
  • Erstzulassung ab Januar 2014: 90 g/km

Statt Kfz-Steuererleichterung: Neue Hoffnung auf Entschädigung für Dieselhalter

Zumindest noch gibt es im Dieselskandal keine steuerlichen Erleichterungen, und auch in anderen Bereichen ist es für geprellte Dieselfahrzeughalter verhältnismäßig schwer, eine Entschädigung zu erhalten. Während in den USA betroffene Fahrzeuge zurückgenommen und Dieselhalter finanziell entschädigt werden, klagen in Deutschland viele Verbraucher bisher vergeblich auf Schadenersatz. Hoffnung macht nun allerdings ein Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs, der die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel einstuft. Diese Einschätzung dürfte die Durchsetzung von Verbraucherrechten in Zukunft stärken.

Sollten Sie sich im Zuge der Dieselfahrverbote benachteiligt fühlen, helfen wir von KLUGO Ihnen mit unserer Erstberatung gern weiter. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach online.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.