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Die fünf kuriosesten Urteile des Jahres 2018.
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Die fünf kuriosesten Urteile des Jahres 2018

Nicht immer ergeben Urteile für den Laien Sinn; manche sorgen sogar bei Juristen für Irritation. Passend zum Jahresende wollen wir von KLUGO einen Überblick über die kuriosesten Gerichtsurteile geben, die das Jahr 2018 zu bieten hatte.

Kurioses Urteil #1: Transparenz bei der Raffaelo-Verpackung

Bislang musste beim Kauf der süßen Raffaelo-Sünde stets ein gutes Schätztalent her, um zu bestimmen, wie viele der kleinen Kugeln sich im Inneren der Verpackung befanden. Nun entschied jedoch das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Gramm-Angabe nicht zur Orientierung ausreicht. Ab sofort muss der Süßwarenhersteller Ferrero also auf jeder Verpackung die exakte Anzahl der enthaltenen Kügelchen deklarieren.

Hintergrund für das skurrile Gerichtsurteil (25.10.2018, Az. 6 U 175/17) war, dass es sich bei der Folierung der Kügelchen um Einzelverpackungen handelt, die laut europäischer Lebensmittelinformationsverordnung in ihrer Gesamtheit genannt werden müssen, um die Nettofüllmenge für den Käufer ersichtlich zu machen.

Kurioses Urteil #2: Keine Ratenzahlung für betagte Menschen

Altersdiskriminierung par excellence: Eine 84-Jährige wollte beim Teleshopping einige Schmuckstücke kaufen und wählte die Option der Teilzahlung. Es folgte der Hinweis, dass sie die Altersgrenze für eine Kreditvergabe erreicht habe. Die Frau klagte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, da sie sich hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt sah.

Das Landgericht München wies die Klage auf Entschädigung mit Verweis auf die statistische Lebenserwartung ab. Trotz Solvenz sei das Risiko des Ablebens erhöht und der Verwaltungsaufwand im Todesfall enorm (Az. 171 C 28560/15).

Kurioses Urteil #3: 2.250 Euro Leihgebühren für Hochschullehrerin

Ein nicht weniger kurioses Gerichtsurteil ist das folgende: Eine Hochschullehrerin, die für ihre Forschung insgesamt 50 Bücher auslieh, schuldete der Bibliothek 2.250 Euro, da sie die Leihfrist um mehr als 30 Tage überschritten hatte. Die Klage gegen den Bußgeldbescheid, bei der sich die Dozentin auf die Freiheit von Forschung und Lehre berief, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen (Az. 15 K 1130/16).

Begründung: Die Hochschullehrerin habe zwar den Anspruch darauf, dass ihr alle erforderlichen Mittel zur Forschung zur Verfügung ständen, allerdings bedeute dies nicht, dass sie das Leihsystem der Bibliothek missbrauchen dürfe. Eine Verlängerung der Leihfrist wäre möglich gewesen, wurde jedoch nicht genutzt. Entsprechend sei die Festsetzung der Säumnisgebühr verhältnis- und somit rechtmäßig.

Kurioses Urteil #4: Marihuana-Sendung ins Gefängnis

Spätestens bei einer Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Drogenbesitzes sollte man die Finger von Drogen lassen. Dies sah der im Januar 2018 Verurteilte wohl anders, denn als er seine Strafhaft in der JVA München antrat, ließ er sich seine Sachen – inklusive 81,93 Gramm Marihuana – aus der Obdachlosenunterkunft in das Gefängnis nachsenden.

Da der Täter bereits mehrfach im Zusammenhang mit Drogenbesitz polizeilich aufgefallen war, bewertete die Richterin die Tat als schwerwiegend und verlängerte die dreimonatige Haftstrafe auf ein Jahr und einen Monat (AG München, Az. 1111 Ls 361 Js 111206/18).

Kurioses Urteil #5: Garantieverfall aufgrund falscher Bettnutzung

Nachdem ein Mann in seinem 1,60 Meter breiten Boxspringbett etwa zwei Jahre lang mittig geschlafen hatte, wollte er dieses wegen einer Kuhle, die sich gebildet hatte, umtauschen. Das Landgericht Koblenz entschied, dass der Forderung auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht stattgegeben werden müsse, da die Beeinträchtigung des Schlafkomforts selbstverursacht sei (17.08.2018, Az. 6S 92/18).

Da der Übergangsbereich zwischen den beiden Liegeflächen nicht zum Schlafen ausgelegt sei, läge ein bestimmungswidriger Gebrauch vor. Das Möbelhaus sei zudem nicht dazu verpflichtet, den Käufer über die korrekte Nutzung aufzuklären, so der Richter des skurrilen Gerichtsurteils.

Juristische Hilfe bei kuriosen Gerichtsurteilen

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