Nach dem Diesel-Gipfel von Berlin steht eigentlich nur eines fest: Die Verunsicherung Hunderttausender Autofahrer in Deutschland ist größer denn je. Vielen ist unklar, wie es jetzt weitergeht. Fahrverbote stehen als Drohung im Raum, Nachrüstungen der Motoren zur Senkung des Schadstoffausstoßes sind umstritten, Umstiegsprämien werden angepriesen. Experten, Politik und Industrie streiten über den richtigen Weg, wie und ob Deutschland wieder ein „sorgenfreies“ Dieselfahrer-Land werden kann.
Doch die Zeit rennt, gerade für VW-Kunden: Spätestens Ende 2017 – etwas mehr als zwei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals - sind nach den Plänen des Wolfsburger Konzerns mögliche Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag passé: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag gehen dann nicht mehr ohne weiteres. Das wirft gerade bei dieser Gruppe von Autobesitzern – immerhin in Deutschland rund 2,5 Millionen - viele juristische Fragen auf, die der Klärung bedürfen.
Anwälte mit einschlägigen VW-Erfahrungen weisen darauf hin, dass sich der Konzern bislang allenfalls auf juristischen Druck dazu bereit erklärte, Fristverlängerungen zuzustimmen. Im Einzelnen geht es für betroffene Kunden darum, bei VW eine Verlängerung des Einredeverzichts zu erwirken oder verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klage, selbständige Beweisverfahren oder eine Schlichtung.
Das Problem: Das Kostenrisiko ist nicht zu unterschätzen. Die juristischen Auseinandersetzungen, darin sind sich alle Fachleute einig, werden sich möglicherweise noch Jahre hinziehen. Die Gerichte haben bislang sehr unterschiedlich geurteilt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht aus. Und VW ist bislang bei einer Niederlage in der Regel in die nächste Instanz gegangen. Dennoch: Rund 7.000 Klagen gegen VW sind an deutschen Gerichten derzeit anhängig. Ihre Zahl wächst, gerade in den vergangenen Wochen.
Wer den Klageweg beschreitet, ist gut beraten, eine Rechtsschutzversicherung im Rücken zu haben. Prozesskosten von 20.000 Euro und mehr sind nach Einschätzung der Branche durchaus realistisch, wenn die Klage in die zweite Instanz geht und der VW-Besitzer scheitert. Wichtig: Vor einer Klage sollte es eine Deckungszusage der Versicherung geben.
Ein dritter Aspekt gewinnt angesichts der Zeitschiene neue Bedeutung: Wenn es einem Kläger gelingt, Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen als Hersteller durchzusetzen, hat er mehr Zeit. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals – sie endet also erst Ende 2018. Doch ob man dem Hersteller tatsächlich Täuschung/Betrugsabsichten nachweisen kann, um einen Schadenersatz geltend zu machen, ist juristisch offen. Immerhin: Mittlerweile ermitteln zwei Staatsanwaltschaften in genau diesem Sachverhalt.
Ärger gibt es zudem um erste Stilllegungen von Fahrzeugen, deren Besitzer das geforderte Software-Update nicht aufspielen ließen. Nach der Fristsetzung durch das Kraftfahrtbundesamt untersagte der Kreis Euskirchen Ende Oktober beispielsweise einem VW-Fahrer, sein nicht mit einem Software-Update versehenes Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Dieser argumentierte damit, dass er Zivilklage wegen der Manipulationen eingereicht habe. Sollte ein Gutachten notwendig sein, werde das nach dem Update möglicherweise wertlos sein. Die Stilllegungsverfügung wurde daraufhin immerhin zurückgezogen.
Es gibt aber noch andere Gründe, der Update-Forderung nicht nachzukommen: Weiterhin ist nicht klar, welche Auswirkungen das Update auf die Leistung des Diesel-Motors oder den Verbrauch hat. Und ob es ausreicht, die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß einzuhalten, steht ebenfalls in den Sternen. Wer sich gegen ein Update entscheidet, sollte zeitgleich mit anwaltlicher Hilfe möglichst rasch Ansprüche gegen Händler oder Hersteller prüfen lassen. Lassen sich Mängel durch das Update nicht beheben, besteht möglicherweise Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Auch gegen eine Stilllegung kann man sich als Fahrzeughalter wehren. Und zwar in Form einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Auch in diesem Fall ist es angeraten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Doch auch alle anderen Dieselnutzer, ohnehin verwirrt durch die komplexe technische Materie, fragen sich:
Auch die betroffenen Anwohner von Hauptverkehrsstraßen, die unter dem Abgas am meisten leiden, wollen wissen, wie es weitergeht, was sie selbst tun können, um ihre Situation zu verbessern.
Wenn Sie sich über Möglichkeiten einer Klage orientieren möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Die Chancen, sich juristisch gegen die Schummeleien der Autobauer zur Wehr zu setzen, sind hoch. Die Entwicklung bei der Rechtsprechung in den USA macht jedenfalls Mut, dass auch Gerichte hierzulande den Herstellern empfindliche Entschädigungen aufbrummen – dort wurden betroffene Kunden insgesamt 15 Milliarden Dollar zugesprochen. Sicherlich: In den USA gelten andere gesetzliche Regeln, aber auch Richter in Deutschland werden mit Interesse verfolgen, dass VW und Co. mit hohen Strafen rechnen müssen, weil sie ihre Kunden getäuscht haben. Dieser Trend zeigt sich allein schon darin, dass mehrere Gerichte VW und angeschlossene Händler wegen der Abgasaffäre dazu verpflichtet haben, ein Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
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