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Ab 2021 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft
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Digitale Krankmeldung: Ab 2021 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft

Ab dem 01.01.2021 werden Arbeitgeber nur noch elektronisch über die Arbeitsunfähigkeit eines erkrankten Arbeitnehmers informiert. Damit hat der bisherige "gelbe Schein" ausgedient. Für den Gesetzgeber steht dabei die Reduzierung des Bürokratieaufwands im Vordergrund. Experten schätzen, dass sich durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Einsparungen in Höhe von rund 550 Millionen Euro ergeben.

Wie funktioniert die elektronische Krankmeldung?

Bisher wird der Arbeitgeber durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Papier über eine vorliegende Krankheit des Arbeitnehmers informiert. Diese Krankmeldung kann sowohl von einem Arzt als auch von einem Zahnarzt ausgestellt werden. Der Arbeitnehmer ist nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kurz: EntgFG) verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu unterrichten.

Das Verfahren führt in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig zu Konflikten. Diese beschäftigen sich regelmäßig mit der Frage, ob die Information tatsächlich "unverzüglich" erfolgte und die vom Gesetzgeber geforderte Pünktlichkeit der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich gegeben ist.

Die Digitalisierung der Krankmeldung ändert das Verfahren: Sobald die Krankenkasse die entsprechenden Daten erhält, wird eine elektronische Meldung erstellt, die der Arbeitgeber entsprechend abrufen kann. Damit werden gerade auch Arbeitnehmer entlastet: Diese stehen im Krankheitsfall oft vor der schwierigen Aufgabe, die Bescheinigung zeitnah beim Arbeitgeber einzureichen. Das fällt ab 2021 weg: Die Krankenkasse übernimmt dann die Übermittlung der Information bezüglich des Beginns und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Vorteile rund um die elektronische Krankmeldung

Wenn der "gelbe Schein" abgeschafft wird, verspricht das auf den ersten Blick viele Vorteile. Zum einen soll durch die Gesetzesnovelle eine Entlastung des Bürokratieapparates einhergehen, aber ebenso eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer. Auch Unternehmen leiden unter dem Bearbeitungsaufwand, der durch die bisherige Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verursacht wurde.

Für Arbeitnehmer entfällt durch die digitale Krankmeldung die große Verantwortung, die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber vorzulegen. Dies gilt gerade auch angesichts der Möglichkeit, dass der Arbeitgeber durch den Arbeitsvertrag von den gesetzlichen Fristen abweichen darf. In der Praxis verlangen daher nicht wenige Unternehmen, dass bereits am ersten Tag eine entsprechende Bescheinigung vorliegen muss.

Nachteile rund um die elektronische Krankmeldung

Bei allen Vorteilen ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber auch kritisch zu sehen. Nachteile bzw. Risiken könnten sich hierbei aus datenschutzrechtlichen Überlegungen heraus ergeben. Die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) betrachtet Gesundheitsdaten prinzipiell als besonders schützenswerte Daten. Ihre Verarbeitung muss nach Art. 32 der DSGVO durch die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gewährleistet werden.

Datenschutzrechtlich ist übrigens gerade der bisher übliche "gelbe Schein" als bedenklich zu bewerten: Er gibt nämlich Auskunft über den Aussteller der Krankmeldung und erlaubt dahingehend unter Umständen auch eine Schlussfolgerung über den Grund der Krankschreibung – so zum Beispiel bei Fachärzten bestimmter Fachrichtungen. Dies soll in der neuen Form der Krankmeldung nicht mehr möglich sein.

Für wen gilt die elektronische Krankmeldung?

Die digitale Krankmeldung soll ab 2021 für alle gesetzlich Versicherten gelten. Für die private Krankenversicherung ist eine derartige Möglichkeit nicht vorgesehen bzw. geplant. Privat Versicherte müssen demnach auch weiterhin die Bescheinigung des Arztes über die Arbeitsunfähigkeit in Papierform beim Arbeitgeber vorlegen.

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