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Drittes Entlastungspaket
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Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung kommt

STAND 04.10.2022 | LESEZEIT 9 MIN

Die Bundesregierung will sehr zügig das dritte Entlastungspaket der Koalition vorstellen und anschließend auch direkt umsetzen. Damit sollen Unternehmen sowie Bürger schnell und spürbar wegen zuletzt stark gestiegener Energiekosten sowie hoher Inflation entlastet werden.

Zusätzlich umfasst das dritte Entlastungspaket Reformen des Bürger- und Wohngeldes sowie kurzfristige Hilfen für Familien, Rentner und Studierende. Unternehmen bekommen Unterstützung durch steuerliche Entlastungen. Von Sanktionen und Kriegsgeschehen Betroffene erhalten darüber hinaus durch ein gesondertes Maßnahmenpaket weitere Hilfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das dritte Entlastungspaket umfasst ein Volumen von rund 65 Milliarden Euro
  • Geringverdiener, arbeitende Mitte und Unternehmen bekommen Unterstützung
  • Inflationsausgleichsgesetz sieht steuerliche Hilfe gezielt für Familien vor
  • Anhebung des Kinderfreibetrags 2023 und 2024
  • Sparer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.000 Euro
  • Home-Office-Pauschale wird auf max. 1.000 Euro pro Jahr erhöht

Drittes Entlastungspaket – So viel steht Ihnen zu

Die Regierung dämpft die schleichenden Steuererhöhungen durch die kalte Progression ab und unterstützt damit gezielt Familien. Der Grundfreibetrag wird erhöht und der Kinderfreibetrag für die Jahre 2023 und 2024 angehoben. Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind erhöht sich ab 01. Januar 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind.

Außerdem kann der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung höher als bisher geltend gemacht werden. Für 2022 sind das maximal 10.347 Euro, die von der Steuer abgesetzt werden können. Für 2023 und 2024 können Unterhaltszahler mit höheren Summen rechnen. Bei Fragen zur Scheidung, Trennung, bei Sorgerechtsstreit oder Problemen mit dem Geschiedenenunterhalt hilft die Soforthilfe vom KLUGO Anwalt für Familienrecht.

Bürgergeld und Wohngeld wird reformiert

Gegenüber dem ALG II erhöht sich der Regelsatz für das Bürgergeld, ehemals Hartz IV, für alleinstehende Erwachsene auf monatlich 502 Euro, bisher waren es nur 440 Euro. Die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Bürger wird zusammen mit dem Wohngeld reformiert. Damit erhöht sich ab dem nächsten Jahr die Anzahl der anspruchsberechtigten Haushalte von 600.000 auf über 2 Millionen. Anspruchsberechtigte erhalten dabei ab dem 01. Januar 2023 durchschnittlich 370 Euro statt bisher 180 Euro.

klugo tipp

Das reformierte Wohngeld im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wird nicht automatisch an die Berechtigten ausgezahlt. Wer glaubt, Anspruch zu haben, muss einen Antrag bei seiner kommunalen Wohngeldbehörde stellen. Der Wohngeldrechner, der online weiterhilft, ist noch nicht aktualisiert und bezieht sich bisher nur auf die Gesetzeslage ab dem 01. Januar 2022.

Rentner bekommen 300 € Energiepreispauschale

Im dritten Entlastungspaket sind endlich auch die Rentner berücksichtigt. Sie waren beim zweiten Entlastungspaket und der darin enthaltenen 300-Euro-Einmalzahlung leer ausgegangen.

Zum 01. Dezember 2022 gibt es nun 300 Euro von der Rentenversicherung, auf die muss jedoch Einkommenssteuer gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch über die Deutsche Rentenversicherung. Und die gute Nachricht: die Pauschale wird pro Person ausgezahlt, Paare erhalten also 600 Euro.

Bund zahlt Studierenden 200 €

Studenten und Fachschüler leiden ebenfalls unter den steigenden Energiekosten, weswegen sich der Bund zu einer Einmalzahlung für Studierende in Höhe von 200 € entschieden hat. Damit sollen nicht nur wie bisher die BAföG-Empfänger Hilfe bekommen, sondern unbürokratisch und schnell allen Studierenden geholfen werden.

Energieintensive Unternehmen erhalten Spitzenausgleich

Der Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer verlängert sich um ein weiteres Jahr. Davon profitieren energieintensive Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Das sind rund 9.000 Unternehmen hierzulande und ihre Entlastung könnte 1,7 Milliarden Euro betragen.

Zwingend notwendig ist dafür jedoch, dass die von der Bundesregierung gesetzlichen, jährlichen Zielwerte der Reduzierung der Energieintensität auf Ebene des gesamten produzierenden Gewerbes erreicht werden.

Was beinhaltet das dritte Entlastungspaket noch?

  • Die bürokratischen und steuerlichen Hürden für Fotovoltaikanlagen werden abgebaut.
  • Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 auf 1.000 Euro, das stärkt die private Altersvorsorge.
  • Beiträge zur Rentenversicherung gelten ab 2023 als Sonderausgaben.
  • Arbeitnehmer sollen bis Ende 2024 von ihren Arbeitgebern eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro erhalten.
  • Die Höchstgrenze für den Midijob wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.
  • Fernpendler erhalten ab dem 21. Kilometer 38 statt 35 Cent pro Kilometer.

Bezahlbare Energieversorgung und Reformen sowie zahlreiche steuerliche Maßnahmen sind im dritten Entlastungspaket enthalten. Trotz des Entlastungspaketes kann es vorkommen, dass Sie Probleme haben, die hohen Nebenkosten zu stemmen. In allen Fragen zum Thema beraten Sie die KLUGO-Partneranwälte und Rechtsexperten in der Erstberatung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.