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Eine Reiserücktrittsversicherung kann sich lohnen
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Eine Reiserücktritts-Versicherung kann sich lohnen

Krankheit, Unfall oder ein Jobverlust: Es gibt viele Gründe, warum Urlauber eine geplante Reise nicht antreten können. Um die dabei entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Das Angebot ist entsprechend groß - doch worauf sollten Verbraucher beim Abschluss einer Police achten? KLUGO zeigt, was Reisende wissen sollten und in welchen Fällen die Reiserücktrittsversicherung greift.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift dann, wenn die Reise ausfällt

Ob berufliche Reise oder privater Traumurlaub: Nicht immer klappt nach einer Buchung alles so, wie Sie sich das wünschen. Wer eine Reise absagen muss, der sieht sich oft hohen Stornokosten ausgesetzt. Eine Reiserücktrittsversicherung kann das finanzielle Risiko auffangen. Sie bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, wenn eine Reise doch nicht stattfindet. Für Verbraucher empfiehlt sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ein Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen: Sie zeigen, wann der Versicherungsschutz greift und welche Leistungen er umfasst.

Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Unabhängig davon, welche Reise Sie konkret planen: Häufig wird eine Reiserücktrittsversicherung schon bei der Buchung abgeschlossen. Ob das der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Police ist, richtet sich aber nach den konkreten Bedingungen des Versicherungsvertrages: Sie enthalten oft spezielle Regelungen, die sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beziehen.

In den meisten Fällen ist aber anzunehmen, dass bis zu 30 Tage vor Reisebeginn der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung immer möglich ist.

Ist die Zeitspanne zwischen Reisebuchung und dem Antritt der Reise kürzer als 30 Tage, muss der Abschluss der Versicherung in der Regel spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Bei Nichteinhaltung der zeitlichen Grenzen ist ein Versicherungsschutz für die gebuchte Reise nicht mehr möglich.

Welche Risiken werden durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift immer dann, wenn die durch den Versicherungsnehmer gebuchte Reise kurzfristig nicht angetreten wird und in diesem Zusammenhang Stornokosten durch den Veranstalter erhoben werden. Da sich die Stornokosten primär danach richten, wann die Reise abgesagt wird, können diese unterschiedlich hoch ausfallen – im schlechtesten Fall kommen dann aber Stornokosten in Höhe von bis zu 100 Prozent des Reisepreises fällig werden. Wichtig zu wissen: Pauschale Stornokosten sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig: Der Reiseveranstalter muss vielmehr darlegen, wie sich die Stornokosten im Einzelnen zusammensetzen.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, die im Rahmen einer stornierten Reise anfallen. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie die Reise aus Gründen absagen, die auch von der Versicherung explizit erfasst werden. Üblicherweise sind das besonders schwerwiegende Gründe, die eine Reise unmöglich bzw. unzumutbar machen. Welche Rücktrittsgründe im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden, hängt von der individuellen Leistungsvereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen ab.

Wichtig zu wissen: Für den finanziellen Aufwand in Bezug auf andere Risiken gibt es ebenfalls spezielle Reiseversicherung. Ob Auslandskrankenversicherung oder private Unfallversicherung – hier sollten Sie prüfen, welche Police in Ihrem individuellen Fall tatsächlich sinnvoll ist.

Welche Risiken werden durch eine Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt?

Nicht alle finanziellen Risiken rund um eine Reise können durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden. Haben Sie die Reise erst einmal angetreten, kommt der Rückgriff auf eine einfache Reiserücktrittsversicherung nicht mehr in Betracht: Diese leistet nämlich nur solange, wie die entsprechende Reise noch gar nicht angetreten wurde.

Sind Sie bereits unterwegs und müssen dann die Reise abbrechen, ist eine Reiseabbruchversicherung die richtige Police, um die dabei entstehenden Kosten abzudecken. Sie wird häufig auch als Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten.

Ebenfalls nicht durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist das Risiko, das sich aus einem Reiserücktritt aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung ergibt. Hier übernimmt die Reiserücktrittsversicherung regelmäßig nur dann die Kosten für eine krankheitsbedingte Stornierung, wenn die Erkrankung unerwartet und schwer ist.

Dies wird auch durch die ständige Rechtsprechung bestätigt – demnach zählen zu den häufigsten Reiserücktrittsgründen:

  • schwere und plötzliche Erkrankung
  • Unfall
  • Todesfall
  • Verlust / Wechsel des Arbeitsplatzes

Wichtig zu wissen: Möchte der Versicherungsnehmer die Versicherung in Anspruch nehmen, so verlangt diese grundsätzlich einen Nachweis. Ohne Nachweis keine Versicherungsleistung: Das Prinzip bedeutet auch, dass das Versicherungsunternehmen in zweifelhaften Fällen auch gerne mehr Nachweise vom Versicherungsnehmer einfordert.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.