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Elektroroller in den deutschen Großstädten
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Elektroroller erobern jetzt auch deutsche Großstädte

Seit dem 15. Juni 2019 sind in Deutschland E-Scooter im Straßenverkehr per Gesetz erlaubt. Sie dürfen nun auch auf den Radwegen fahren. Die E-Scooter Verordnung hat dafür gesorgt, dass in Städten wie Köln, Hamburg oder Berlin viele Elektroroller unterwegs sind, die man bei entsprechenden Anbietern mieten kann. Vielen Nutzern ist aber nicht klar, welche Regeln bei der Nutzung der Elektroroller einschlägig sind und was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten gilt.

Kurz und knapp: Darum geht es im neuen E-Scooter Gesetz

Elektroroller sind als Alternative zum Auto gerade in den großen Städten eine willkommene Möglichkeit zur Fortbewegung. Während bisher die rechtliche Einordnung rund um die E-Scooter weitgehend unklar war, ist die Gesetzeslage seit dem 15. Juni 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (kurz: eKFV) geregelt. Sie erlaubt offiziell die Nutzung der Elektroroller im Straßenverkehr und wurde dabei insbesondere durch den Wunsch nach mehr Sicherheit auf den Straßen beeinflusst.

Wichtig zu wissen: Die neue Verordnung zeichnet sich durch einige wesentliche Punkte aus. Diese sind zum Beispiel:

  • keine Führerscheinpflicht
  • keine Helmpflicht
  • Mindestalter von 14 Jahren
  • Versicherungspflicht für die Fahrzeuge
  • Promillegrenzen gelten analog
  • Gehwege dürfen nicht benutzt werden
  • Einhaltung technischer Vorgaben

Welche Regeln gelten für die Benutzer von Elektrorollern?

Wer mit dem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen möchte und damit zum Beispiel die verschiedenen Verkehrsmittel wie den ÖPNV und das Auto miteinander kombinieren möchte, ist durch die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung an bestimmte Regeln gebunden. Diese sind verpflichtend, um mit dem E-Scooter legal in Deutschland zu fahren – auch andere Länder wie zum Beispiel Österreich, Schweiz, Belgien, Frankreich, Dänemark und Finnland erleben aktuell einen ähnlichen Boom und haben durch rechtliche Regelungen einheitliche nationale Rahmenbedingungen geschaffen.

Mindestalter und Höchstgeschwindigkeit

Für die Elektroroller im Straßenverkehr gilt einheitlich ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies ist unabhängig von der Geschwindigkeit des E-Scooters – diese dürfen allerdings zwischen sechs und maximal 20 km/h schnell fahren. Voraussetzung ist die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (kurz: KBA): Die Hersteller müssen hier eine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis für das jeweilige Modell beantragen. Nur dann ist Betrieb der Elektroroller im Straßenverkehr gemäß der geltenden eKFV zulässig.

Da in der Vergangenheit bereits E-Scooter verkauft wurden, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren, sind hier zum Teil Modifizierungen nötig. Eine Nachrüstung kann dafür sorgen, dass auch nachträglich eine Zulassung für den Straßenverkehr erteilt wird – nicht für alle Modelle besteht diese Möglichkeit und ist abhängig vom Hersteller bzw. vom Händler.

Versicherung

Ebenfalls zu beachten ist nach der neuen E-Scooter Verordnung, dass für die Elektroroller eine Versicherungspflicht besteht. Wer dies nicht beachtet, handelt ordnungswidrig im Straßenverkehr – und muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese werden nach § 1 Abs. (1) des Straßenverkehrsgesetzes geahndet und können Bußgeldstrafen bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen. Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen erfolgt die Versicherung über einen Aufkleber, der einfach nach Ablauf des Versicherungsjahres erneuert wird. Allerdings gilt hier – wie auch bei Mopeds und Mofas: Das Versicherungsjahr beginnt grundsätzlich im März eines jeden Jahres.

Ordnungswidrig handeln die Fahrer von E-Scootern auch dann, wenn sie die üblichen Verkehrsregeln außer Acht lassen: Dazu zählt zum Beispiel das Befahren von nicht zulässigen Verkehrsflächen, aber auch das Fahren von mehreren E-Scootern nebeneinander.

Wichtig zu wissen: Für die Elektroroller ist die Benutzung von Fahrradwegen und Radfahrstreifen vorgesehen – dort, wo diese nicht vorhanden sind, dürfen die Scooter auch die Straße unter Beachtung der Straßenverkehrsregeln nutzen.

Helmpflicht für E-Scooter

Obwohl in den Entwürfen für die E-Scooter-Verordnung eine Helmpflicht vorgesehen war, hat sich der Gesetzgeber letztendlich dagegen entschieden. Dennoch ist aus Expertensicht das Tragen eines Helmes dringend zu empfehlen – dies liegt auch an den zum Teil schweren Verletzungen, die ein Unfall ohne Helm nach sich ziehen kann. Insbesondere Jugendliche sollten beim Fahren einen Helm tragen, da das Verletzungsrisiko hoch ist. Ähnlich wie bei einem Fahrradfahrer, können E-Scooter-Fahrer bei Unfällen leichte Verletzungen davontragen, sowie stärkere Kopfverletzungen wie eine Gehirnerschütterung oder Hirnblutungen.

Wo kann der E-Scooter geparkt werden?

Auch die lästige Parkplatzsuche in den Innenstädten entfällt für alle, die mit dem Elektroroller unterwegs sind. Doch wo dürfen die E-Scooter eigentlich geparkt werden? Durch die Zulassung für den Straßenverkehr und aufgrund der Tatsache, dass die Scooter durch einen elektrischen Motor angetrieben werden, zählt der Elektroroller rechtlich als Kraftfahrzeug. Beim Parken dürfen weder Ein- oder Ausfahrten blockiert werden – und auch keine Behindertenparkplätze bzw. privaten Stellplätze sowie Feuerwehrzufahrten u. ä.

Mehrere Städte planen aktuell die Einführung von Verbotszonen für die E-Scooter: In diesem soll nach dem Willen der Verwaltungen künftig weder das Fahren noch das Parken der Elektroroller erlaubt sein. Hier bleibt die Entwicklung in den nächsten Monaten abzuwarten – gegenseitige Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer sollte jedoch auch ohne Verbotszonen selbstverständlich sein.

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