Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls
THEMEN

Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls

In einem Übergabeprotokoll werden eventuelle Mängel und Schäden sowie die Zählerstände einer Wohnung festgehalten. Die Anfertigung eines solchen Protokolls ist nicht verpflichtend, aber durchaus ratsam, denn nur so lassen sich Streitereien im Nachhinein vermeiden. Im Fall eines Rechtsfalls liegt mit einem Übergabeprotokoll ein rechtswirksames Beweisstück vor, das Unklarheiten aus dem Weg räumt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wohnungsübergabeprotokoll dient dazu, den Zustand der Wohnung genau festzuhalten.
  • Mieter und Vermieter sollten bestenfalls bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam das Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen.
  • Sobald das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben wurde, ist es bindend.
  • Nutzen Sie für die Erstellung unser kostenloses Musterformular eines Wohnungsübergabeprotokolls.

Das Wohnungsübergabeprotokoll und seine Bedeutung

Endlich ist es so weit: Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und die Wohnungsübergabe steht an. Damit zukünftig alles klar geregelt ist, wird empfohlen, sowohl beim Ein- als auch Auszug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Eventuelle Mängel der Wohnung werden schriftlich in diesem festgehalten.

Wird kein Protokoll über die Wohnungsübergabe und die besprochenen Punkte angefertigt, kann es im Nachhinein zu ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen vonseiten des Mieters oder Vermieters kommen.

klugo tipp

Nicht selten resultieren Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Schadensersatzforderungen in einem handfesten Rechtsstreit. Ein Übergabeprotokoll wirkt dem entgegen und dient im Streitfall als Beweismittel.

Was steht im Wohnungsübergabeprotokoll?

Bei der Anfertigung eines Wohnungsübergabeprotokolls gilt es, einiges zu beachten: Zuerst müssen beide Parteien einen Termin vereinbaren, an dem sie ausreichend Zeit für eine umfassende Besichtigung der Wohnung haben. Die Wohnungsübergabe sollte zudem tagsüber stattfinden, damit die Wohnung bei Tageslicht besichtigt wird und keinerlei Mängel, wie etwa ein fleckiger Anstrich oder feuchte Stellen, verborgen bleiben. Bei der Besichtigung selbst sollte dann sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter ein identischer Vordruck eines Übergabeprotokolls vorliegen.

Achten Sie auf mögliche Mängel in Ihrer neuen Wohnung und halten Sie diese unbedingt in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest. Ansonsten laufen Sie Gefahr, bei Auszug Schadensersatz zahlen zu müssen. "
Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt

Nun folgt die Besichtigung der Wohnung, wobei Zimmer für Zimmer abgearbeitet wird. Im Übergabeprotokoll werden derweil alle Mängel festgehalten. Mieter sollten die Schäden dabei so detailliert wie möglich beschreiben.

klugo tipp

Um im Fall eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich zudem, die Mängel zu fotografieren. Auf diese Weise können dem Mieter keine Schäden zur Last gelegt werden, für die er nicht verantwortlich ist.

Andererseits gewinnt auch der Vermieter durch das Übergabeprotokoll an Sicherheit, denn verursacht der Mieter einen Schaden, kann er nicht behaupten, dass dieser schon vor dem Einzug da gewesen sei. Außerdem lässt sich auf diesem Wege festhalten, wie viele Schlüssel im Zuge der Wohnungsübergabe den Besitzer gewechselt haben.

Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen

Nicht nur beim Einzug, sondern auch beim Auszug kann ein Übergabeprotokoll potenzielle Konflikte zwischen Mieter und Vermieter vermeiden. Im Grunde läuft die Anfertigung des Übergabeprotokolls wie beim Einzug ab: Die Parteien vereinbaren einen Termin zur Besichtigung und begehen anschließend die einzelnen Zimmer. Die Wohnung sollte dabei in einem sauberen Zustand sein und den Vereinbarungen des Mietvertrags entsprechen. Wurden weitere Räumlichkeiten, wie beispielsweise ein Kellerabteil oder eine Garage, angemietet, sollten auch diese auf etwaige Mängel überprüft werden. Nach genauer Dokumentation der Schäden werden die Zählerstände notiert. Im Anschluss unterzeichnen beide Parteien das Übergabeprotokoll. Sowohl Mieter als auch Vermieter erhalten ein Exemplar.

Sollte es jedoch zu Uneinigkeiten kommen, ob es sich bei den neuen, nicht bereits im Einzugsprotokoll festgehaltenen Mängel um Schäden oder Gebrauchsspuren handelt, sollten Beweisfotos gemacht werden. Außerdem ist ein Vermerk im Protokoll zu hinterlassen, damit im Nachhinein nicht gesagt werden kann, man sei sich über die Schwere des Schadens einig gewesen. Wird dieser Schritt vergessen oder erst gar kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt, besteht die Gefahr, dass es für den Vermieter schwierig wird, Mängel dem Mieter zuzuweisen.

Was muss beim Wohnungsübergabeprotokoll beachtet werden?

Die wichtigsten Kontrollpunkte zum Wohnungsübergabeprotokoll im Überblick:

  • Zustand der Wände (fleckiger Anstrich, Schimmel, etc.)
  • Zustand des Fußbodens (Kratzer, Brandflecken, fehlende Leisten, etc.)
  • Zustand der Badfliesen (Risse, poröse Fugen, Verfärbungen, etc.)
  • Zustand der Fenster und Türen (Luftzug, Feuchtigkeit, etc.)
  • Funktionstüchtigkeit der Heizungen, Wasserversorgung und Stromleitungen
  • Vollständigkeit des übergebenen Schlüsselsets (inkl. Keller, Garage, etc.)
Jetzt-lesen-bild

Umzug: Was ist zu beachten?

"Ein Umzug bedeutet unweigerlich eine Menge Stress. Das Hab und Gut wird in Kartons verpackt, Möbel auseinandergebaut. Neben der Organisation des Umzugs müssen aber auch die rechtlichen Pflichten gegenüber dem bisherigen und dem neuen Vermieter beachtet werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt. "

Haben Sie Fragen zum Übergabeprotokoll oder anderen Bereichen des Mietrechts, wenden Sie sich im Rahmen einer telefonischen Erstberatung an unsere Anwälte für Mietrecht. Wir verraten Ihnen hierbei kompetent und zuverlässig, welche Möglichkeiten sich Ihnen im rechtlichen Streitfall bieten.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.