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Rückblick DSGVO
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Erster Rückblick zur DSGVO

Sie ist nicht unumstritten, die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung. Dabei dient sie in hohem Maße dem Schutz von personenbezogenen Daten. Für Unternehmen bedeutet sie allerdings viel Anpassungsaufwand, Angst vor abmahnungswürdigen Fehlern inklusive. Es ist höchste Zeit für einen DSGVO-Rückblick, der darlegt, was sich bereits getan hat und welche Befürchtungen begründet waren.

Die DSGVO setzt seit 2018 neue Maßstäbe

Seit dem 25. Mai 2018 gilt sie endgültig und überall in der EU: die Datenschutz-Grundverordnung. Sie soll personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union einheitlich und besser schützen. Aufgrund von Unsicherheit und der Befürchtung eines deutlich erhöhten Mehraufwands ging der EU-Datenschutzrichtlinie zunächst viel Aufregung und Misstrauen voran – vor allem seitens der Unternehmen. Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt eine erste DSGVO-Bilanz nun, dass es zwar Nachbesserungsbedarf gibt, die befürchtete Abmahnwelle zur DSGVO aber ausgeblieben ist.

Datenschutz-Grundverordnung: Unerreichbares Idealkonstrukt oder wichtiger Fortschritt?

In einer im September 2018 durchgeführten, repräsentativen Umfrage, an der über 500 Unternehmen teilnahmen, zieht Bitkom Bilanz. Demnach sind bislang nur knapp ein Viertel aller Unternehmen DSGVO-konform, für viele ist die Anpassung zeitaufwendiger als gedacht bzw. scheint ihnen unerreichbar. Der Bundesverband schätzt nach seiner DSGVO-Bilanz die Lage insgesamt als ernüchternd ein. Vor allem für kleine Unternehmen ist die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzrichtlinie kompliziert.

Weitere Umfrageergebnisse zur Datenschutz-Grundverordnung:

  • Dauerhafter, belastender Mehraufwand durch erweiterte Dokumentations- und Informationspflicht (knapp 80 Prozent der Unternehmen)
  • Notwendigkeit einer Vereinfachung (61 Prozent)
  • Größere Praxisnähe bei den Informationspflichten wünschenswert (mehr als 80 Prozent)
  • Insgesamt verbesserungswürdig (nahezu alle; 96 Prozent)

Für Verbraucher ist die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung ein bedeutender Fortschritt. Schließlich verspricht sie einen einheitlicheren, strengeren Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Auch viele Unternehmen sehen im ersten DSGVO-Rückblick durchaus Vorteile, insbesondere im Bereich der Nivellierung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU.

EU-Datenschutzrichtlinie: Aufregung um eine Abmahnwelle

Zwar ist die Zahl von Datenschutzbeschwerden seit dem 25. Mai 2018 stark gestiegen, zu einer Abmahnwelle kam es hingegen nicht. Diese wurde von vielen befürchtet, da kleine Fehler in der Datenschutzerklärung theoretisch zu einer unlauteren Datenverarbeitung und damit zu ungerechten Wettbewerbsvorteilen führen könnten. Es wird zudem diskutiert, ob die DSGVO überhaupt als Basis für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen kann. Dafür müsste es sich bei den Normen der Datenschutz-Grundverordnung um Marktverhaltensregeln gemäß § 3a UWG handeln, was aber nicht der Fall ist. Die EU-Datenschutzrichtlinie dient in erster Linie dem Schutz vor Datenmissbrauch, nicht vor unlauterem Wettbewerb.

DSGVO-Bilanz: Trotz ausgebliebener Abmahnwelle neue rechtliche Maßnahmen in Planung

Die deutsche Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, auch wenn massenhafte Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen bisher nicht eingetreten sind. Der DSGVO-Rückblick gibt dennoch Anlass zur Sorge, dass ohne eine solche Maßnahme weiterhin besonders kleine Unternehmen wegen geringfügiger Verstöße abgemahnt würden. Dazu zählen beispielsweise kleine Abweichungen bei den Informationspflichten (Art. 13 und 14 der DSGVO) wie die unerlaubte Abkürzung des Vornamens im Impressum. Ein Gesetzentwurf aus Bayern sieht zudem vor, die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem UWG auszuklammern.

DSGVO – Rückblick und Aussicht

Eines zeigt die DSGVO-Bilanz deutlich: Die Umsetzung sorgt für Arbeit und, allen Vorteilen zum Trotz, auch für Unmut. Doch mit der Datenschutz-Grundverordnung allein ist auf EU-Verordnungsebenen noch nicht Schluss: Die ePrivacy-Verordnung wird kommen! Sie befindet sich derzeit noch in der Entwurfsphase und zielt auf den spezifischen Datenschutz bei elektronischer Kommunikation (E-Mail, Internettelefonie, Soziale Medien) ab. Für ihr Inkrafttreten wird allerdings eher mit 2022 gerechnet; aktuell wird die Einigung noch von Unstimmigkeiten bei der deutlichen Eingrenzung von Cookie-Funktionen behindert.

Bei Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung und zur DSGVO-Bilanz wenden Sie sich gern an uns. Wir stehen Ihnen mit einer telefonischen Erstberatung kompetent zur Seite.

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