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EU-Urheberrechtsreform wurde beschlossen
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EU-Urheberrechtsreform: Was jetzt bis 2021 passieren muss

Nachdem das EU-Parlament der EU-Urheberrechtsreform bereits im März zugestimmt hatte, beschlossen die EU-Staaten das Vorhaben am 15. April 2019. Damit sind kommerzielle Plattformen wie YouTube nun gesetzlich verpflichtet, alle hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Mit der EU-Urheberrechtsreform wurde auch ein europaweites Leistungsschutzrecht vereinbart, das selbst für kurze Auszüge aus Presseerzeugnissen Lizenzen vorsieht

Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform sind nicht absehbar

Während sich die Länder Belgien, Slowenien und Estland enthielten, stimmten die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden gegen die EU-Urheberrechtsreform. Hätte Deutschland sich enthalten oder mit Nein gestimmt, hätte es keine ausreichende Mehrheit gegeben. So war das bevölkerungsreichste Land der EU das Zünglein an der Waage. Die EU-Staaten müssen die vereinbarten Reformziele nun in nationales Recht umsetzen, es gilt eine zweijährige Übergangsfrist, so dass die Reform bis April 2021 umgesetzt sein muss.

Noch ist nicht klar, welche Auswirkungen das neue EU-Urheberrecht haben wird. Im Grunde kann jedes EU-Land selbstständig bestimmen, wie es die Reformziele erreicht. Das wird aber wahrscheinlich bloße Theorie bleiben, da die Ziele so kleinteilig festgelegt sind, dass kaum Handlungsspielraum besteht. Wird die EU-Urheberrechtsrichtlinie nicht nach den Vorgaben umgesetzt, würde sich zudem der Europäische Gerichtshof (EuGH) einschalten.

Folgen der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

Nach der Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform im Parlament kommunizierte die deutsche Bundesregierung die Absicht, möglichst keine Upload-Filter: einzusetzen. Es ist aber fraglich, wie das möglich sein soll. Der Begriff „Upload-Filter“ findet sich zwar nicht in den offiziellen Dokumenten, jedoch wird es eine solche Technologie benötigen, um alle hochgeladenen Inhalte zuverlässig durchsuchen zu können. Die Entwicklung der benötigten Software steht noch aus und auch die Frage, wie die Umsetzung im ganzen World Wide Web aussehen soll, ist noch offen.

Folgen des europaweiten Leistungsschutzrechts

Schon etwas mehr Bewegung gibt es bezüglich des Artikels 11 der EU-Urheberrechtsreform, der das europaweitere Leistungsschutzrecht regelt.

In Deutschland gibt es bereits ein nationales Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Es hat jedoch nie eine Wirkung gezeigt, da Presseerzeuger ihr Recht bei Plattformen wie Google aus Furcht davor, nicht mehr über Google gefunden zu werden, nicht einklagten.

Nur die Verwertungsgesellschaft VG Media fordert von Google seit jeher eine Lizenzgebühr für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen, bisher scheiterte dieses Vorhaben jedoch. Mit dem europaweitem Leistungsschutzrecht sieht sich die VG Media nun gestärkt und hat nun wenige Tage nach der Bestätigung der EU-Urheberrechtsreform im Parlament eine milliardenschwere Forderung an Google verschickt. Der US-amerikanische Konzern soll rückwirkend für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 1,24 Milliarden Euro zahlen. Diese rückwirkende Forderung bezieht sich auf das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage, denn das EU-Leistungsschutzrecht ist erst 2019 in Kraft getreten. Durch die europaweite Ausdehnung des Leistungsschutzrechtes fühlt sich die VG Media aber in ihrem Anliegen gestärkt.

Es ist jedoch sehr fraglich, ob diese Forderung Gehör finden wird. Das Berliner Landgericht lässt aktuell vom EuGH klären, inwiefern die Forderung gerechtfertigt ist. Aktuell heißt es aus Brüssel, dass Deutschland im Jahr 2013 versäumt hätte, die EU-Kommission über das deutsche Leistungsschutzrecht zu informieren. Wenn dieser Akt der Notifizierung notwendig gewesen wäre, ist die Forderung nicht rechtmäßig.

Die VG Media hat aber bereits Vorstellungen für die zukünftige Lizenzierung von Snippets (Textschnippseln) und Überschriften, die Google in der Suche anzeigt. Die Verwertungsgesellschaft schlägt pauschale Lizenzsummen von 3,44 Milliarden im Jahr 2019 bis hin zu 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 vor. In der zukünftigen Berechnung ist bereits der Gedanke verarbeitet, dass andere EU-Länder über die VG Media ihre Lizenzen einholen lassen werden. Es ist also einiges in Bewegung.

Letzte Ausfahrt: Europawahl 2019

Netzaktivisten, Experten und junge Internetnutzer sind über die inhaltliche Gestaltung der EU-Urheberrechtsreform noch immer aufgebracht. Je nachdem, wie sie umgesetzt wird, droht noch immer eine Internetzensur und ein Ende der bisherigen, internationalen Netzkultur. Erst vor wenigen Tagen zeigte sich an dem Beispiel eines bekannten Dokuments, wie Upload-Filter falsch eingesetzt werden können. Der gemeinfreie Mueller-Bericht zur Russland-Affäre von Donald Trump wurde mindestens 32 Mal gelöscht, weil der Filter die Situation falsch „einschätzte“. Sicher wird dies nicht das letzte Mal sein, dass die eingesetzte Software Urheberrechtsverletzungen erkennt, wo keine sind. Kritiker sehen sich bereits jetzt in ihren Befürchtungen bestätigt.

Ein letzter Ausweg könnte die Europawahl am 26. Mai 2019 sein. Theoretisch wäre es möglich, dass das neue Parlament den Erlass einer Richtlinie zur Aufhebung der EU-Urheberrechtsrichtlinie formuliert und dieser von der gesetzgebenden Kommission gebilligt wird. Anschließend müsste der EU-Rat noch zustimmen. Das ist nicht sehr wahrscheinlich, weshalb EU-Länder wie Deutschland wohl weiterhin an der Umsetzung arbeiten müssen.

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