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EU-Verbandsklage kann Musterfeststellungsklage ablösen.
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EU-Verbandsklage kann Musterfeststellungsklage ablösen

Dieselskandal-Geschädigten steht seit November 2018 die Musterfeststellungsklage offen. Nun könnte es für Verbraucher bald eine bessere Klagemöglichkeit geben - die EU-Verbandsklage. Dieselskandal-Geschädigte wird es freuen. Mit der geplanten EU-Verbandsklage können Verbraucherverbände im Namen der Geschädigten nämlich direkt auf Leistungen wie Nachbesserung, Minderung und Kaufpreiserstattung klagen, anstatt nur auf die Feststellung, dass ein solcher Anspruch grundsätzlich besteht.

Die deutsche Musterfeststellungsklage - Vor- und Nachteile im Diesel Schadensersatz Prozess

Gegen große Konzerne stehen Privatpersonen oft auf verlorenem Posten, wenn es darum geht, ihre Ansprüche durchzusetzen. Um die ungleiche „David kämpft gegen Goliath“ Situation im Sinne der Verbraucher zu verbessern, ist am 1. November 2018 die deutsche Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Statt dass nun jeder Verbraucher einzeln vor Gericht ziehen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, werden ähnliche Fälle, wie im Dieselskandal gebündelt und von einem Verbraucherschutzverband geltend gemacht. Der Verband klagt somit im Namen aller Betroffenen, die sich zuvor in einem Klageregister eingetragen haben. Mindestens 50 registrierte Personen sind für eine solche Klageerhebung erforderlich, für die das Urteil dann auch rechtlich verbindlich ist.

Der große Nachteil: Die Musterfeststellungsklage ist eine Feststellungsklage, keine Leistungsklage. Wie im Fall der bereits anhängigen Musterfeststellungsklage gegen VW deutlich wird, der sich mittlerweile über 300.000 Geschädigte angeschlossen haben, zielt die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) lediglich auf die Feststellung, dass VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Bekäme der Bundesverband in dieser Sache Recht, entfaltet das Urteil zwar Rechtswirkung für alle im Klageregister angemeldeten Geschädigten. Einen Anspruch auf Leistung, wie zum Beispiel einen Diesel Schadensersatz, bekommen die Beteiligten direkt durch das Urteil nicht. Dafür muss in einem zweiten Schritt jeder Betroffene nochmals allein gegen VW vor Gericht ziehen und auf der Basis des Musterurteils seinen Schadensersatz individuell einklagen.

Die geplante Verbandsklage der EU – Vor- und Nachteile für Verbraucher

Kaum gibt es die deutsche Musterfeststellungsklage, bekommt sie auch schon Konkurrenz durch eine sich anbahnende Richtlinie auf europäischer Ebene, der EU-Verbandsklage.

Hintergrund der EU-Verbandsklage ist folgender: Die EU-Kommission arbeitet an einer europaweiten Verbesserung der gerichtlichen Durchsetzung von Verbraucherrechten. Sie bezieht sich dabei insbesondere auf den VW-Abgas-Skandal. Denn während VW in den USA mehr als 22 Milliarden Dollar an Entschädigung gezahlt hätte, seien europäische Kunden komplett leer ausgegangen. Wenn Unternehmen Verbraucher in großem Umfang schädigen, führt das in den USA regelmäßig zu Sammelklagen und hohen Schadensersatzzahlungen. Kollektiver Rechtsschutz in Form von Sammelklagen ist in Deutschland und weiteren europäischen Ländern nicht möglich. Diesem Umstand soll die EU-Verbandsklage abhelfen.

Vorteil der EU-Verbandsklage: Die hat einen wesentlichen Vorteil gegenüber der deutschen Regelung. Anders als bei der Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände im Namen der Betroffenen nicht nur auf Feststellung, sondern direkt auf Leistung an den Verbraucher klagen. Der Verbraucher erspart sich so den zweiten Schritt, nämlich selbst vor Gericht ziehen zu müssen.

Möglicher Nachteil der EU-Verbandsklage: Kritiker befürchten eine Klagehäufung und hohe Anwaltskosten ähnlich wie in den USA. Dem steht die Tatsache entgegen, dass klagebefugt nur sogenannte qualifizierte Einrichtungen, wie Verbraucherorganisationen und staatliche Stellen sein sollen. Insofern ähneln sich die Musterfeststellungsklage und die von der Kommission geplante Verbandsklage. Eine Klage-Wut wie in den USA ist somit nicht zu befürchten. Leider würde es auch noch etwas dauern, bis die geplante EU-Verbandsklage in deutsches Recht umgesetzt werden könnte.

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