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Airbnb-Verbot
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EuGH bestätigt Airbnb-Verbot bei Wohnungsknappheit

In Frankreich haben zwei Eigentümer ihre Wohnungen ohne Genehmigung über Airbnb an Touristen vermietet und mussten deswegen 15.000 € Strafe zahlen. Um dagegen vorzugehen, sind sie bis zum Europäischen Gerichtshof gezogen. Die Klage haben sie doch verloren. Laut EuGH ist ein Airbnb-Verbot bei Wohnungsknappheit im allgemeinen Interesse und somit rechtens. Der Fall kann nun Auswirkungen auf die ganze EU haben.

Airbnb-Verbot: der Präzedenzfall in Frankreich

In französischen Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern gibt es eine Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietungen über Airbnb, einem Online-Portal für Buchung und Vermietung von Unterkünften. Mit dieser Praxis soll dem Wohnungsmangel entgegengewirkt werden. Eigentümer, die ohne Genehmigung Wohnraum über Airbnb anbieten, müssen mit Geldstrafen rechnen.

Wie der EuGH in seinem Urteil (C-724/18, C-727/18) nun entschieden hat, ist diese Vorgehensweise rechtens. Geklagt hatten zwei Eigentümer aus Paris, die wegen Nichteinhaltung der Genehmigungspflicht 15.000 € Strafe zahlen sollten. Ihr Versuch, dagegen vorzugehen, ist gescheitert: Sie mussten die Strafe zahlen und ihre Wohnungen wieder für den normalen Wohnungsmarkt freigeben.

Das EuGH-Urteil spricht eine eindeutige Sprache

Der Streit um die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum an Touristen ist vor allem in Metropolen nicht neu. Mit dem Urteil zum Präzedenzfall in Frankreich hat der EuGH nun ein eindeutiges Signal gesetzt. Über die Genehmigungspflicht für Airbnb-Vermietungen wird den EU-Ländern das Rechte eingeräumt, den Wohnungsmarkt zu regulieren.

Grund für die Entscheidung ist, dass das Airbnb-Verbot ein „zwingender Grund des Allgemeininteresses“ ist, wie es in dem Urteil des EuGHs heißt.

Hat das EuGH-Urteil Auswirkungen für Deutschland?

Die Entscheidung des in Luxemburg ansässigen EuGH kann Auswirkungen auf die gesamte EU und demzufolge auch auf Deutschland haben. Auch hier sind immer mehr Touristen auf der Suche nach einer Alternative zum teuren Hotelzimmer. Weil die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum an Touristen für Eigentümer häufig lukrativer ist als eine geregelte Langzeitvermietung, entscheiden sich viele für solche Kurzzeitvermietungen.

Auf diese Entwicklung reagieren die in Deutschland betroffenen Städte bereits mit sogenannten Zweckentfremdungsverboten, wie es sie zum Beispiel in Berlin, Heidelberg und Freiburg bereits gibt: Wie in Frankreich müssen sich die Airbnb-Vermieter eine Genehmigung einholen, um ihre Wohnungen kurzzeitig an Touristen vermieten zu dürfen. Die Städte und Gemeinden behalten sich also das Recht vor, ein Airbnb-Verbot auszusprechen. Details der Regelung zur Genehmigungspflicht sind durchaus von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Zuwiderhandlungen haben wie bei der Steuerhinterziehung Geldstrafen zur Folge, die von den Eigentümern zu tragen sind. Ebenso kann den Eigentümern auferlegt werden, ihre Wohnungen für den normalem Wohnungsmarkt zu öffnen.

Auch in Deutschland klagen Eigentümer gegen das Airbnb-Verbot

Das EuGH will dem Wohnungsmangel in Ballungsräumen mit dem Urteil zum Airbnb-Verbot Einhalt gebieten. In Deutschland wehren sich bereits viele Eigentümer gegen die Zweckentfremdungsverbote. Vor allem klagen solche Eigentümer, die ihre Immobilien bereits an Touristen vermietet haben, als die Zweckentfremdungsverbote noch nicht in Kraft getreten waren. Weil die Eigentümer auch weiterhin nicht auf die lukrative Kurzzeitvermietung über Airbnb verzichten wollen, gehen gegenwärtig viele Klagen ein, über die das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.

KLUGO steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite

Im Zuge des Airbnb-Verbots bei Wohnungsknappheit stehen viele Eigentümer vor der Frage, wie sie verfahren müssen, wenn sie ihre Immobilien über Airbnb anbieten möchten: Wie werde ich der Genehmigungspflicht gerecht? Und was kann ich tun, wenn ich ein Airbnb-Verbot erhalte?

Wenn Sie Fragen zum Airbnb-Verbot haben, können Sie diese mit einem erfahrenen Anwalt im Mietrecht von KLUGO klären. Vereinbaren Sie bei Bedarf einfach einen Termin für eine telefonische Erstberatung und verschaffen sich einen Überblick über ihre Möglichkeiten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.