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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.
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Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wer beim Ein- und Ausparken oder beim Fahren auf engen Straßen versehentlich andere Autos schrammt oder den Seitenspiegel abfährt und die Fahrt daraufhin einfach fortsetzt, begeht Fahrerflucht und muss neben einem schlechten Gewissen auch strafrechtliche Konsequenzen fürchten - auch wenn die vollen Auswirkungen des Unfalls vorerst nicht bemerkt wurden. Wie genau sieht die Rechtslage aus?

Vehrkehrsdelikt Fahrerflucht: Das sollten Sie wissen

Sobald der Unfallverursacher den Unfallort vorsätzlich verlässt, begeht er eine Fahrerflucht. Die vorsätzliche Entfernung des Unfallorts liegt aber nur dann vor, wenn der Unfall vom Fahrer überhaupt wahrgenommen wurde. Der Verursacher muss also zur Kenntnis nehmen, dass durch seine Beteiligung ein Verkehrsunfall stattgefunden hat. Die meisten Gerichte gehen in der Regel aber davon aus, dass ein Verkehrsunfall nicht nur optisch und akustisch wahrgenommen wird, sondern auch als eine Folge der Erschütterung bemerkt wird. Ein lautes Radio oder ein anderer Blickwinkel gelten vor Gericht nicht als Ausrede. Der Unfallverursacher kann sich jedoch auch Verteidigen, wenn der Unfall fälschlich, aber für den Fahrer nachvollziehbar auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Hier lohnt es sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

§ 142 StGB: Zettel an der Windschutzscheibe gilt als Fahrerflucht

§ 142 StGB behandelt den Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht und ist somit Basis vieler Gerichtsprozesse. Laut einer Schätzung des Auto Clubs Europa, kurz ACE, begehen jährlich circa 500.000 Personen Fahrerflucht und lassen die Beschädigten am Ende auf den Reparaturkosten sitzen.

Viele Unfallverursacher, die einen Seitenspiegel abfahren, warten ein paar Minuten auf den Besitzer des Fahrzeugs und hinterlassen dann eine Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer. Bei einem Blick ins Gesetzbuch wird jedoch klar, dass schon dieses Verhalten als Fahrerflucht gewertet wird. Nach einem Verkehrsunfall muss der Verursacher laut § 142 StGB dafür sorgen, dass seine persönlichen Daten, sein Fahrzeug und der Umstand des Unfalls festgestellt werden können.

Fahrerflucht vermeiden, so verhalten Sie sich gemäß Rechtsprechung korrekt:

  • Anwesenheit am Unfallort (§ 142 StGB Abs. 1 Satz 1)
  • Angabe über Beteiligung am Unfallort (§ 142 StGB Abs. 1 Satz 1)
  • Wartezeit in angemessener Länge von wenigstens 30 Minuten je nach Schwere des Unfalls (142 StGB Abs. 1 Satz 2)
  • Polizeiliche Meldung nach berechtigtem oder entschuldigtem Verlassen des Unfallortes (§ 142 StGB Abs. 2 Satz 2)

Fahrerflucht vermeiden: Angemessene Wartezeit und Meldung nach einem Sachschaden

Ist der Geschädigte nicht am Unfallort zugegen, ist der Verursacher des Schadens verpflichtet, angemessen lange auf ihn zu warten. Die Wartezeit ist dabei von den äußeren Umständen abhängig. Laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist eine Wartezeit von 30 Minuten angemessen. Die Länge der Wartezeit richtet sich auch nach der Schwere des Unfalls. Auf einem Einkaufsparkplatz oder im ruhenden Verkehr mitten am Tag sollte man mindestens 30 bis 45 Minuten auf den Autobesitzer warten, da davon auszugehen ist, dass sich dieser in der Nähe befindet. Nachts in einem Parkhaus reichen dagegen 15 bis 20 Minuten Wartezeit aus, wenn ein Seitenspiegel abgefahren oder andere Teile des Fremdfahrzeugs beschädigt wurden. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen sein, sollte mindestens eine Stunde gewartet werden. Nach Ablauf der Wartezeit muss die Polizei verständigt werden, damit diese die jeweiligen Beteiligten und den Schaden aufnehmen kann. Wird diese Meldung unterlassen, handelt es sich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Unterschied einer vorsätzlichen und unwissentlichen Unfallflucht

Eine Fahrerflucht als Straftatbestand liegt nur vor, wenn die Tat vorsätzlich erfolgte. Da Autos immer robuster gebaut sind, werden manche Unfälle gar nicht bemerkt, sodass es sich bei der Weiterfahrt um kein Vorsatzdelikt handelt. Vor Gericht muss die Unwissenheit über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort erst einmal widerlegt werden. Gutachter können jedoch ziemlich genau nachvollziehen, wie laut ein Schaden entstanden sein muss, und somit die sogenannte Schutzbehauptung beurteilen. Fällt dem Unfallverursacher der Schaden erst zeitverzögert auf, besteht bei Unfällen im ruhenden Verkehr noch die Möglichkeit, die Polizei nachträglich zu verständigen (sogenannte „tätige Reue“) und eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu vermeiden. Laut § 142 Absatz 4 StGB kann das Gericht die Strafe mildern oder sogar komplett vom einer Strafe absehen, wenn der Unfallverursacher innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall, seine Personalien bei der Polizei abgibt. Hierbei müssen Angaben über Anschrift, Aufenthalt, Kennzeichen, Unfallhergang und Fahrzeugstandort gemacht werden.

Konsequenzen: Wie Fahrerflucht laut Gesetz bestraft wird

§ 142 StGB spricht von einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In der Praxis ist die Schwere der Strafe meist von der Schadenshöhe abhängig. Bei Bagatellschäden, also Schäden wie einem abgefahrenen Spiegel, deren Reparatur nicht viel kostet, können Betroffene mit Geldstrafen rechnen. Bei einem Schadenswert über 1.200 Euro kann es zudem zu einem Fahrverbot für mehrere Monate kommen. Unfallflucht wird außerdem mit drei Punkten im Fahrerlaubnisregister geahndet. Steht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort im Zusammenhang mit einem Personenschaden, ist neben strafrechtlichen Rechtsfolgen auch ein Führerscheinentzug möglich.

Sollten Sie einen Unfall erst später bemerkt haben und ein Zeuge hat Sie anhand Ihres Kennzeichens bereits wegen Fahrerflucht angezeigt, stehen wir Ihnen in einer Erstberatung gern mit juristischem Rat zur Seite. Auch bei allen anderen Belangen rund um das Verkehrsrecht, aber auch in anderen Bereichen sind wir für Sie da.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.