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Onlineverfahren: Fahrzeugzulassung
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Fahrzeugzulassung: Alle wichtigen Fakten zum neuen Onlineverfahren

Die Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs – all dies ist nun auch schnell und einfach per Smartphone oder Notebook möglich. Was neu an diesem Verfahren ist, für welche Fahrzeuge die Online-Fahrzeugzulassung gilt und was dabei beachten werden muss, sollten Fahrzeughalter jedoch bereits im Vorfeld wissen, damit alles reibungslos gelingt.

Vorteile der neu eingeführten Online-Fahrzeugzulassung

Seit dem 1. Oktober 2019 kann die Fahrzeugzulassung online erfolgen. Neben der Zulassung sind auch die Umschreibung, die Wiederzulassung und die Außerbetriebsetzung, zum Beispiel aufgrund eines Fahrverbots, online möglich. Bis dato mussten Fahrzeughalter für den Großteil dieser Vorgänge die örtliche Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Im Vergleich zur Onlineversion ist der Besuch der Zulassungsstelle meist mit langen Wartezeiten verbunden, die fortan der Vergangenheit angehören sollen.

Der Vorgang des Abmeldens sowie der Wiederzulassung von Fahrzeugen war auch vorher schon online möglich. Neu sind nur die Optionen, Fahrzeuge online zuzulassen und umzuschreiben. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Online-Fahrzeugzulassung, die auch als iKfz bezeichnet wird, mit einigen Voraussetzungen daherkommt, die es zu kennen und berücksichtigen gilt.

Voraussetzungen und Unterlagen für die Zulassung

Wer sich dazu entschließt, die Fahrzeugzulassung online durchzuführen, benötigt einen gültigen Personalausweis. Da dieser elektronisch lesbar sein muss, ist eine aktivierte eID-Onlinefunktion (elektronische Funktion des Personalausweises) notwendig. Zudem sind eine gültige PIN sowie ein Kartenlesegerät oder eine Ausweis-App für die Online-Fahrzeugzulassung erforderlich. Zusätzlich werden weitere Dokumente als Beleg verlangt. Hierzu zählt der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief mit einem freigerubbelten Sicherheitscode sowie die eVB-Nummer, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Nachweis über die Hauptuntersuchung.

Personen, die online ein Fahrzeug zulassen möchten, sollten außerdem ihre Kennzeichen bereithalten. Bei einer vorherigen Autoabmeldung sind diese erneut zu reservieren. Gültige Plaketten und der Fahrzeugschein kommen nach erfolgreicher Bearbeitung der Zulassung per Post und können selbstständig am Fahrzeug angebracht werden.

Notwendige Dokumente im Überblick

Um das iKfz-Verfahren nutzen zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Elektronischer Personalausweis und Kartenlesegerät
  • Gültiges Girokonto

Für die Zulassung eines Autos benötigen Fahrzeughalter zudem:

  • FIN-Nummer des Fahrzeugs
  • Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode
  • eVB-Nummer
  • Nachweis der Hauptuntersuchung

Für die Abmeldung sind diese Dokumente notwendig:

  • Kfz-Kennzeichen
  • Sicherheitscode des Fahrzeugscheins

Für die Umschreibung und Wiederzulassung brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Gültige eVB-Nummer

Das muss bei der Online-Fahrzeugzulassung beachtet werden

Neben den erforderlichen Dokumenten sind weitere Regelungen bei der Online-Fahrzeugzulassung zu berücksichtigen. So können online nur Fahrzeuge zugelassen, um- oder abgemeldet werden, deren letzte Zulassung nach dem 1. Januar 2015 erfolgte. Grund hierfür sind die Sicherheitscodes, die Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief seit diesem Datum beinhalten. Zudem werden seit diesem Stichtag die aktuellen Plaketten auf Kfz-Kennzeichen verwendet.

Sofern alle Voraussetzungen für die Online-Fahrzeugzulassung erfüllt sind, kann es losgehen. Für den Vorgang fallen Gebühren an, die in ganz Deutschland einheitlich festgesetzt sind. So kostet die Zulassung eines Autos 27,90 Euro, während für die Umschreibung 28,20 Euro zu zahlen sind. Die Außerbetriebsetzung schlägt online mit 5,70 Euro zu Buche. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Zusendung der Plaketten und des Fahrzeugschein zudem per Einschreiben. Aus diesem Grund kommen zu den Bearbeitungsgebühren noch die Kosten für die Postsendung hinzu.

Sollten Sie Fragen rund um die Online-Fahrzeugzulassung oder zum Verkehrsrecht im Allgemeinen haben, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.