Der Blitzer Leivtec XV3 wurde vom Hersteller zurückgerufen, da es bei dem Lasermessgerät zu unzulässigen Messwertabweichungen kommt. Bundesweit sind mehrere hundert Geräte der Marke im Einsatz. Geblitzte Autofahrer könnten nun unter Umständen ganz ohne Bußgeld davonkommen. Erfahren Sie hier, was Sie tun müssen, wenn Sie von einem fehlerhaften Bußgeldbescheid betroffen sind.
Der Leivtec XV3 des gleichnamigen Herstellers steht schon seit 2019 in der Kritik. Dass es bei dem Blitzer zu fehlerhaften Messungen kommt, wurde nun durch die Ermittlung von Sachverständigen bestätigt. Demzufolge kommt es bei dem Lasermessgerät Leivtec teils zu falschen Geschwindigkeitsmessungen von bis zu 16 km/h. Erlaubt sind lediglich Abweichungen von +3 bis -3 Prozent.
Bei den durchgeführten Tests wurden zwei Leivtec-Blitzer zeitgleich genutzt, die bei ein und demselben Fahrzeug an gleicher Stelle völlig unterschiedliche Geschwindigkeiten gemessen haben. Da die Messungen außerhalb der erlaubten Verkehrsfehlergrenze lagen, wurde das Gerät nun vom Hersteller zurückgerufen.
Geblitzte Autofahrer können nun darauf hoffen, dass sie ihre Bußgeldbescheide nicht begleichen müssen. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie dringend sorgfältig prüfen, ob Sie von einem Leivtec XV3 geblitzt wurden. Dann könnte Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft sein.
Es ist generell ratsam, Bußgeldbescheide und die darauf angegebenen Messwerte zu hinterfragen und gegebenenfalls Beschwerde einzulegen. Unter Umständen können Sie so nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Fahrverbote abwenden.
Achten Sie unbedingt darauf, ob Ihr Bußgeldbescheid gültig ist. Beispielsweise können Bußgeldbescheide ungültig sein, wenn sie schwere Formfehler aufweisen. Ein Rechtschreibfehler im Namen allein reicht hier aber nicht aus. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt konsultieren und ihn beurteilen lassen, ob ein Formfehler oder falsche Angaben im Bußgelbescheid für einen Einspruch ausreichend sind.
Im Falle der fehlerhaften Bußgeldbescheide, die der Blitzer Leivtec verursacht hat, stehen nun auch die Autofahrer, deren Bußgeldverfahren bereits abgeschlossen ist, vor einer wichtigen Frage: Kann ich gegen den fehlerhaften Bußgeldbescheid noch vorgehen?
Leider sind die Chancen hier als gering einzustufen. Sollten Sie allerdings ein hohes Bußgeld von über 250 € gezahlt oder sogar ein Fahrverbot erhalten haben, kann es sich lohnen, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Wer dank eines fehlerhaften Bußgeldbescheids Punkte in Flensburg gesammelt hat, kann deren Löschung beantragen oder sich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in Verbindung setzen.
Wenn ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, sollten Betroffene auf jeden Fall gegen den falschen Bescheid vorgehen. Auch wenn das Bußgeldverfahren bereits abgeschlossen ist, kann sich eine Wiederaufnahme lohnen, mit der Sie wenigstens im Nachhinein Ihr Recht durchsetzen können.
Ein KLUGO Partner-Anwalt kann Ihnen behilflich sein, wenn Sie mit einem fehlerhaften Bußgeldbescheid konfrontiert und unschlüssig sind, wie Sie am besten vorgehen sollten. Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten und mit Ihnen weitere Vorgehensweisen besprechen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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