Wer im Krankheitsfall bestens abgesichert sein möchte, sollte über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nachdenken. Wann genau sich eine solche freiwillige Zusatzversicherung wirklich lohnt, ist jedoch von individuellen Faktoren, wie etwa der Tätigkeit und dem Nettogehalt, abhängig. Es empfiehlt sich daher, die eigene finanzielle Situation dahingehend zu prüfen, ob eine Krankentagegeldversicherung aus wirtschaftlicher Sicht Sinn machen würde.
Manchmal braucht eine vollständige Genesung einfach etwas Zeit. Erholt man sich von einer Erkrankung nicht so gut, dass man seine Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen könnte, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Handelt es sich jedoch nur um einen zeitweisen Ausfall, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zunächst weiter. Nach sechswöchiger Krankheit wird von der gesetzlichen Krankenkasse dann das sogenannte Krankengeld gezahlt, das allerdings in den meisten Fällen deutlich unter dem eigentlichen Gehalt liegt.
Ergänzend kann folglich eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, denn diese schließt die Versorgungslücke, die sich durch die Differenz des Krankengeldes zum üblichen Gehalt ergibt. Damit im Krankheitsfall also nicht auch noch finanzielle Aspekte bedacht werden müssen, ist es ratsam, über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nachzudenken.
Für Privatversicherte und Selbstständige, die im Krankheitsfall kein Krankengeld erhalten, ist eine Krankentagegeldversicherung im Grunde unumgänglich, da andernfalls große finanzielle Einbußen drohen, wenn die Gesundheit einmal nicht mitspielt. Die Zusatzversicherung lohnt sich zudem für Gutverdiener, die bei einem längerfristigen Erwerbstätigkeitsausfall mit starken Verlusten rechnen müssten, da ihr Gehalt das gesetzliche Krankengeld deutlich übersteigt.
Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld bei einem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro (2019), bzw. 4.687,50 Euro (2020) etwa 20 Prozent geringer ausfällt. Bei höherem Gehalt steigt die Differenz immer weiter an, da der Höchstsatz, der im Krankheitsfall ausgezahlt wird, bei 2.793 Euro liegt. Um Engpässe zu vermeiden, gleicht die Zusatzversicherung den Einkommensunterschied mit Krankentagegeld aus und die laufenden Kosten können weiterhin getragen werden. Hierzu wird täglich ein im Vorhinein vereinbarter Betrag ausgezahlt. Wie viel Krankentagegeld durch die Zusatzversicherung übernommen werden sollte, hängt vom jeweiligen Spielraum ab, der in Bezug auf die Versorgungslücke und die Existenzsicherung besteht.
Damit die im Krankheitsfall entstehende Versorgungslücke durch die Krankentagegeldversicherung geschlossen werden kann, ist es wichtig, den notwendigen Tagessatz zu ermitteln. Hierzu muss die Differenz zwischen dem monatlichen Nettolohn und dem Krankengeld berechnet werden. Diese ist im Anschluss durch 30 Tage zu teilen, um den zu versichernden Tagessatz zu erfahren.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Nettolohn von 2.000 Euro dienen 90 %, also 1.800 Euro als Krankengeld-Berechnungsgrundlage, von der dann noch der Sozialversicherungsanteil (12,58 %) abgezogen wird. Das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld beträgt also 1.573,56 Euro. Die Differenz zum Nettolohn und folglich die monatliche Versorgungslücke liegt bei 426,44 Euro. Pro Tag ergibt sich somit eine Summe von 14,21 Euro, die von der Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden sollte.
Da das Krankentagegeld steuer- und abgabefrei ist, wird es im Krankheitsfall netto ausgezahlt. Dies gilt jedoch nur 72 Wochen lang, danach wird – wenn der Wiedereinstieg in den Job nicht möglich ist – entweder Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente gezahlt. Dies muss allerdings frühzeitig beantragt werden.
Kosten für die Zusatzversicherung variieren je nach:
Augenmerk sollte vor allem auf die Maximalhöhe des Tagessatzes gelegt werden, denn diese variiert je nach Beruf und gewünschtem Beginn der Zahlung stark. Außerdem ist es sinnvoll, eine Krankentagegeldversicherung möglichst früh abzuschließen, da mit steigendem Alter auch die Verträge teurer werden. Grundsätzlich ist es auch wichtig, dass die Tagessätze ohne etwaige Gesundheitsfragen an ein steigendes Einkommen angeglichen werden können. Manche Anbieter zahlen zudem während Reha-Aufenthalten, bei Schwangerschaftsabbrüchen, Fehlgeburten und über die Mutterschutzfristen hinaus. All dies spricht für einen leistungsstarken Versicherer.
Außerdem wichtig zu wissen: Sollte das Gehalt bei einem Jobwechsel sinken, darf der Versicherer das Tagegeld laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2016 (Az. IV ZR 44/15) nicht unbedingt kürzen. Im Rahmen einer Erstberatung beraten unsere Anwälte Sie gerne umfassend und kompetent, wenn Sie diesbezüglich oder zu anderen Rechtsaspekten Fragen haben.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.