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Die Fusion von Karstadt und Kaufhof steht bevor.
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Fusion von Kaufhof und Karstadt

In Gera schließt der Kaufhof und auch in Leipzig macht Karstadt dicht. Mit einer Zusammenlegung von Karstadt und Kaufhof wollen nun die Eigentümer ihr Unternehmen für die Zukunft sichern.

Kaufhof und Karstadt fusionieren: Welche Rechte haben die Mitarbeiter?

Mit dem rapide wachsenden Zweig des Onlinehandels gehen automatisch finanzielle Einbußen im lokalen Einzelhandel einher. Dies mussten auch die Eigentümer der deutschen Warenhausketten Kaufhof und Karstadt schmerzlich feststellen. Die Lösung soll nun eine Fusion der beiden Einzelhandelsgiganten sein, bei der Karstadt Kaufhof kauft. Doch die betroffenen Mitarbeiter müssen nun um ihre Jobs bangen und Gehaltskürzungen befürchten. Die Leitung des neuen Warenhausriesen fällt in den Verantwortungsbereich von Karstadt-Chef Stephan Fanderl. Die Sigma-Holding des Karstadt-Eigentümers René Benko hält mit 50,1 Prozent die Mehrheit der Konzernanteile. HBC verfügt über 49,99 Prozent.

Karstadt kauft Kaufhof: Hintergründe zur Fusion

In der Vergangenheit mussten aufgrund des florierenden Onlinehandels und der somit ausbleibenden Kundschaft vor Ort immer mehr Geschäftsstellen der bislang rivalisierenden Unternehmen schließen. Während in Gera aktuell die Kaufhof-Filiale ihre Pforten die letzten Male öffnet, wird im kommenden Jahr auch die Karstadt-Filiale in Leipzig geschlossen. Grund hierfür: mangelnder Umsatz bei steigenden Mietpreisen.

Nun wollen die beiden Warenhausketten Kaufhof und Karstadt fusionieren, um sich durch die gestärkte Position auf dem Markt für die Zukunft zu wappnen. Die Kartellbehörden müssen der Fusion noch zustimmen. Die Geldeinsparungen, die mit der Schließung Kaufhofs einhergehen sollen, werden jedoch besonders die Mitarbeiter treffen. Ein massiver Stellenabbau sowie gravierende Gehaltskürzungen sind durch die effizientere Prozessplanung, die gebündelte Einkäufe und einen Wegfall von Doppelstrukturen vorsieht, zu erwarten. Durch die neu entstehenden Synergien dürften bei Karstadt und Kaufhof vor allem Stellen im Bereich der Verwaltung und Logistik gestrichen werden. Von bis zu 5.000 bedrohten Arbeitsplätzen ist die Rede, wenn Karstadt Kaufhof kauft. Hinzu kommt ein Sanierungstarifvertrag, der deutlich schlechtere Konditionen bereithält.

Arbeitnehmerrechte bei der Fusion zwischen Kaufhof und Karstadt

Auch wenn es zunächst wie ein Vertragsbruch klingt: Grundsätzlich ist es von Rechts wegen gestattet, das Gehalt zu kürzen, wenn Karstadt Kaufhof kauft. Dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen und muss gut begründet sein. Eine Kürzung des Gehalts darf laut Arbeitsrecht dann erfolgen, wenn dem Unternehmen andernfalls ein enormer wirtschaftlicher Schaden bevorstünde. Die Gehaltskürzung ist somit ein legitimes Mittel, um den fusionierenden Geschäftsbetrieb von Kaufhof und Karstadt abzusichern.

Bei Gehaltskürzungen nach einer Fusion gilt:

  • Wenn Karstadt Kaufhof kauft, müssen die Gehälter aller Mitarbeiter um denselben Anteil gekürzt werden. Willkürliche Gehaltskürzungen, die nur manche Mitarbeiter betreffen, sind nicht zulässig.
  • Das Unternehmen muss mit den Vertretern der Arbeitnehmer über die Höhe der Kürzung verhandeln. Hierbei sind die zugrundeliegenden Tarifverträge und Lohnuntergrenzen einzuhalten.
  • Nachdem eine formwirksame Änderungskündigung erfolgt ist, muss ein Änderungsvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt werden, um eine einvernehmliche Gehaltskürzung zu realisieren.

Die Hürden, die Karstadt und Kaufhof bei der Fusion meistern müssen, ehe sie die Gehälter ihrer Mitarbeiter mit dem Rotstift bearbeiten dürfen, sind also recht hoch. Gegen die Änderungskündigung, die auf die Schließung Kaufhofs folgen wird, kann zudem nach § 4 Kündigungsschutzgesetz Änderungsschutzklage eingereicht werden. Der Arbeitgeber steht daraufhin in der Beweislast und muss nachweisen, dass es keine mildere Überlebensstrategie für die Unternehmen Karstadt und Kaufhof gibt als eine umfassende Gehaltskürzung, die mit dem Kauf Kaufhofs durch Karstadt einhergeht.

Arbeitnehmerrechte bei drohendem Insolvenzverfahren

Würden Karstadt und Kaufhof keine Fusion ins Auge fassen, könnte es auf längere Sicht zur Zahlungsunfähigkeit der beiden Unternehmen kommen. In diesem Fall wären ebenfalls betriebsbedingte Kündigungen nötig – allerdings wären deutlich mehr Arbeitsplätze betroffen als bei einer Übernahme Kaufhofs durch Karstadt.

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens haben Mitarbeiter einen vollen Anspruch auf ihr Gehalt. Wenn die Insolvenzmasse jedoch erschöpft ist, sind Löhne und auch Urlaubsansprüche stark gefährdet. Eine Beratung durch einen Fachanwalt im Arbeitsrecht ist in diesem Fall und auch bei weiteren Fragen rund um die Fusion von Kaufhof und Karstadt sowie die darauffolgende Schließung Kaufhofs sinnvoll. Nutzen Sie die telefonische Erstberatung und erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Rechtsfragen.

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