Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Gegen Gender Pay Gap vorgehen
THEMEN

Was kann man gegen die Gender Pay Gap machen?

STAND 13.03.2023 | LESEZEIT 4 MIN

Bis zum 7. März dieses Jahres haben Frauen rein rechnerisch unentgeltlich gearbeitet, wenn man den Verdienst von Frauen mit dem ihrer männlichen Kollegen ins Verhältnis setzt. Noch immer verdienen Frauen mit gleicher Qualifikation für die gleiche Arbeit im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Dieser Gehaltsunterschied von Mann und Frau soll nun nach und nach gesenkt werden. Was kann man als Betroffene schon jetzt gegen die Gender Pay Gap machen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Schnitt verdienen Frauen 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen mit gleichen Qualifikationen.
  • Diese Gender Pay Gap soll nach und nach geschlossen werden, damit es endlich gleiches Gehalt für gleiche Arbeit gibt.
  • Das Lohntransparenz-Gesetz kann Betroffenen helfen, Auskunft über die Gehälter männlicher Kollegen zu erhalten.
  • Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, der Ihnen innerhalb von drei Monaten Auskunft erteilen muss.
  • Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte ist gern für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.

Unterschiedliches Gehalt für gleiche Tätigkeit: Wie kann ich ein faires Gehalt für mich durchsetzen?

Das BAG hat die Rechte von Frauen bereits gestärkt, um dem Gehaltsunterschied von Männern und Frauen entgegenzuwirken. Doch die Maßnahmen reichen noch nicht aus und müssen immer weiter optimiert werden.

Wenn Sie selbst ein faires Gehalt für sich durchsetzen möchten, können Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Recherchieren Sie, was üblicherweise in Ihrer Branche und Position gezahlt wird und informieren Sie sich über die Qualifikationen und Erfahrungen Ihrer Kollegen/Kolleginnen.
  2. Betonen Sie Ihre Stärken und machen Sie eine Liste, um diese Fähigkeiten und Leistungen selbstbewusst und überzeugend zu kommunizieren.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor und weisen selbstbewusst auf Ihre Leistungen, Erfolge und Qualifikationen hin.
  4. Nutzen Sie auch unbedingt das Lohntransparenz-Gesetz, um zu erfahren, wie hoch das Gehalt Ihrer Kollegen in ähnlicher Position ist. Stellen Sie fest, dass Sie ein unterschiedliches Gehalt für die gleiche Tätigkeit erhalten, können Sie so Ihren Anspruch auf eine Gehaltsanpassung durchsetzen – wenn nötig mit der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Welche Neuerungen bringt das Lohntransparenz-Gesetz?

Das Lohntransparenz-Gesetz, auch Entgelttransparenz-Gesetz, ist im Juli 2017 in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen zu verringern, indem es den Anspruch auf Auskunft über die Gehaltsstruktur und die Bezahlung von Kolleginnen und Kollegen im gleichen Betrieb vorsieht.

Wenn Sie das Lohntransparenz-Gesetz nutzen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen und darin begründen, warum Sie Auskunft über die Gehälter von Kollegen wünschen. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Auskunft über die Gehaltsstruktur zu erteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Auskunft nur dann besteht, wenn im Betrieb mehr als 200 Beschäftigte arbeiten und wenn es mindestens sechs Kolleginnen oder Kollegen des anderen Geschlechts mit vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation gibt. Außerdem müssen die Beschäftigten, über die Auskunft erteilt wird, der Weitergabe ihrer Daten zustimmen.

Mein Arbeitgeber weigert sich – was kann ich tun?

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen im Rahmen des Lohntransparenz-Gesetzes Auskunft über die Gehaltsstruktur und die Bezahlung von Kolleginnen und Kollegen zu geben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und weisen ihn auf Ihr Recht auf Auskunft hin.
  • Ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht erfolgreich ist, können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Stelle einleiten. Die Schlichtungsstelle prüft den Anspruch auf Auskunft und kann versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln.
  • Sie können sich auch an Gewerkschaften oder Beratungsstellen wenden, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen und Ihnen rechtlichen Rat geben können.

Wenn alle Bemühungen nicht erfolgreich sind, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Ihnen ein Anspruch auf Auskunft nach dem Lohntransparenz-Gesetz zusteht und dass der Arbeitgeber diesem Anspruch nicht nachgekommen ist.

Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Arbeitsrecht ist Ihnen dabei gern behilflich. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.