Zum 1. Januar 2021 sind viele neue Gesetze in Kraft getreten, die sowohl Unternehmen, Privatpersonen, Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer betreffen. Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2021 haben wir hier zusammengefasst.
Ab dem 1. Oktober 2021 übermitteln Arztpraxen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen. Ab dem 1. Juli 2022 soll es dann möglich sein, dass die Krankenkassen die eAU an den Arbeitgeber weiterleiten. Bis dahin müssen Arbeitnehmer die AU weiterhin in Papierform einreichen.
Ab 2021 kann die Krankenkasse bereits nach 12 Monaten und nicht mehr nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden. Wer den Job wechselt, kann sogar sofort die Krankenkasse wechseln. Bei einem Krankenkassenwechsel wird der Arbeitgeber von der Krankenkasse informiert.
In der Fleischwirtschaft sind seit Jahresbeginn Werkverträge beim Schlachten und Zerlegen verboten. Ab dem 1. April 2021 ist auch die Leiharbeit nur noch unter besonderen Voraussetzungen und übergangsweise möglich. Ab dem 1. April 2024 ist sie in der Fleischwirtschaft grundsätzlich verboten.
In der Corona-Krise mussten viele Betriebe aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie geschlossen werden. Gibt es hier Auseinandersetzungen über die Anpassung von Miete und Pacht im Gewerbesektor, sollen nun schnellere gerichtliche Entscheidungen gefällt werden. Der § 44 EGZPO sieht es vor, dass spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift ein erster Termin stattfinden soll.
Auch eine leichtere Anpassung von Miete und Pacht soll in Bezug auf die wirtschaftlichen Ausfälle durch die Corona-Krise möglich sein. So gibt der Art. 240 § 7 EGBGB an, dass durch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung das Gewerbemietobjekt nicht mehr wie vorgesehen genutzt werden kann und sich damit die Vertragsgrundlage schwerwiegend verändert. In diesem Fall sollen Mieter und Pächter leichter Anpassungen einfordern dürfen.
Wer 2021 seine praktische Führerscheinprüfung ablegen möchte, muss mehr zahlen. Prüfungsfahrten dauern nun fünf Minuten länger und der Fahrprüfer bewertet Fahrten nun direkt auf seinem Tablet. Die Prüflinge bekommen ihre Bewertung umgehend auf ihr Smartphone geschickt, außerdem ist ein fünfminütiges Feedbackgespräch mit dem Prüfer vorgesehen. Die Prüfungsgebühren erhöhen sich aufgrund des Mehraufwands für Auto- und Motorrad-Fahrprüfungen um etwa 30 Prozent, für Lkw-Fahrprüfungen um 20 Prozent.
Wer die Fahrerlaubnis in einem Automatikauto gemacht hat, durfte bisher keine Autos mit Handschaltung fahren. Ab April 2021 entfällt diese Beschränkung, es sind jedoch zehn zusätzliche Fahrstunden und eine kurze Testfahrt notwendig.
Seit Jahresbeginn ist für alle Neuzulassungen die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM verpflichtend. Hersteller müssen nun stichprobenartig nachweisen, dass die Fahrzeuge auch im realen Betrieb die gesetzlichen Vorgaben einhalten
Künftig ist das Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig und die Autobahn GmbH in Berlin für die Planung, den Bau, Betrieb und die Erhaltung des Bundesautobahnennetzes zuständig.
Drohnen werden nun in die drei Größenklassen (offen, speziell und zulassungspflichtig) eingeteilt. Privat betriebene offene Drohnen mit einem Startgewicht von 250 Gramm und / oder einer Ausstattung mit einer Kamera oder ähnlichen Sensoren zum Erfassen von Personendaten müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden. Ab einem Startgewicht von über 250 Gramm Startgewicht benötigt der Betreiber einen Kompetenznachweis.
Wer „absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“, macht sich seit dem 1. Januar 2021 strafbar. So heißt es in dem neuen § 184k Strafgesetzbuch, wonach das sogenannte Upskirting und Downblousing nun als Straftat angesehen wird. Ebenso ist das Fotografieren von verstorbenen Menschen an Unfallorten seit Anfang des Jahres strafbar.
2021 bringt im Familienrecht weniger Gesetzesänderungen mit sich. Zum Jahresbeginn stiegen erwartungsgemäß die Bedarfssätze für den zu zahlenden Kindesunterhalt, der in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist. Mehraufwand für Eltern bringt die Gültigkeitsfrist für Kinderreisepässe mit sich. Ab sofort sind diese nur noch ein Jahr gültig und können anschließend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Gebühren für einen neuen Personalausweis steigen von 28,80 Euro auf 37,00 Euro. Ab dem 2. August 2021 werden außerdem zwei Fingerabdrücke des Inhabers auf den Chip gespeichert, der Teil des Ausweises ist.
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