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Gewonnene Kündigungsschutzklage – was nun?

Wer eine Kündigung erhält und an ihrer Rechtmäßigkeit zweifelt, hat die Möglichkeit rechtlich gegen diese vorzugehen. Ein optimales Ergebnis kann häufig durch eine sogenannte Kündigungsschutzklage erzielt werden. Doch was muss der Arbeitgeber beachten, sobald die Kündigungsschutzklage gewonnen wurde?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess führt zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
  • Die Kündigung des Arbeitgebers verliert mit der gewonnenen Kündigungsschutzklage an Wirksamkeit und der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein übliches Arbeitsgehalt ausgezahlt.
  • Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer auch bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage kein Recht auf eine Abfindung, diese kann aber im Verlauf des Kündigungsschutzprozesses vom Arbeitgeber angeboten werden.
  • Auch bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage kann das Arbeitsgericht eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzen.

Die Kündigungsschutzklage kurz erklärt

Diese Form der Klage ist die effizienteste Möglichkeit, gezielt gegen eine Kündigung vorzugehen. Ziel der Klage ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten oder sich eine mögliche Abfindung zu sichern. Durch eine Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem Gericht prüfen zu lassen, ob seine erhaltene Kündigung wirksam oder unwirksam war, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser bestehen.

Wenn Sie mit Ihrer Kündigungsschutzklage erfolgreich waren, besteht Ihr Arbeitsverhältnis in der Regel unverändert fort. Oftmals führt ein gerichtlicher Prozess jedoch zu einem beschädigten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sodass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht im Interesse der Parteien ist. Ganz typisch ist dann auch die Vereinbarung einer Abfindung."
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Was passiert bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess führt zur Wiedereinstellung beziehungsweise zu der Fortführung der niedergelegten Arbeit. Mit dem Sieg des Arbeitnehmers gegen die erhaltene Kündigung stellt das Arbeitsgericht fest, dass diese nicht rechtskräftig ist. Somit muss das Arbeitsverhältnis weitergeführt werden und der Arbeitnehmer erhält sein übliches Arbeitsgehalt ausgezahlt. Sollte der Arbeitnehmer während dem Prozess der Kündigungsschutzklage von der Arbeit freigestellt worden sein, gilt der Kündigungsschutz auch rückwirkend für diesen Zeitraum. Das heißt, der ausgefallene Lohn muss vom Arbeitgeber ausgezahlt werden.

Die gewonnene Klage verpflichtet den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer seinen alten Arbeitsplatz wieder anzubieten. Weiterhin muss sich der Arbeitgeber bereiterklären, die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers anzuerkennen und als Erfüllung des Arbeitsvertrages zu akzeptieren.

Beschädigtes Vertrauensverhältnis durch Kündigungsschutzklage

Der Kündigungsschutzprozess kann das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so stark beeinträchtigt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. Ist dies der Fall, kann das Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzen, an dem es bei einer wirksamen Kündigung geendet hätte.

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer kein Recht auf eine Abfindung. Im Falle des Kündigungsschutzprozesses kann der Arbeitgeber vom Arbeitsgericht aber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden (§ 9 Abs. 1 Satz KSchG). Dies ist nur möglich, wenn das Gericht feststellt, dass eine weitere dienliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist.

Kündigungsschutzprozess gewonnen trotz neuer Arbeitsstelle

Sollte der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses eine neue Arbeitsstelle angetreten haben, hat er die Möglichkeit, die Fortsetzung seines alten Arbeitsverhältnisses ohne rechtliche Konsequenzen zu beenden. Dazu kann der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils den alten Arbeitgeber durch ein Schreiben erklären, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigert. Der Arbeitnehmer macht sich dabei nicht schadensersatzpflichtig.

Was es bei einer Kündigungsschutzklage generell zu beachten gilt

Sollten Sie sich für eine Kündigungsschutzklage entscheiden, können Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber sowie den Prozess wegen des fehlenden Anwaltszwanges durchaus alleine führen. In der Regel ist es aber sinnvoller, einen Fachanwalt zu beauftragen, für den diese Prozesse Arbeitsalltag sind. Durch einen Anwalt für Arbeitsrecht steigen Ihre Chancen, den Prozess erfolgreich zu führen, eine gute Abfindung auszuhandeln und zusätzlich gegebenenfalls ein gutes Arbeitszeugnis zu erlangen.

klugo tipp

Es könnten Anwaltskosten und möglicherweise Gerichtskosten auf Sie zukommen. Der Rechtsstreit wird häufig in der ersten Instanz mit einem Vergleich beendet. Dort fallen keine Gerichtskosten an, ebenso wenig wie im Falle eines Sieges. Die Anwaltskosten übernimmt in der ersten Instanz immer jede Partei selbst.

Haben Sie eine Kündigung erhalten und zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit? Überlegen Sie, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen gerne in einer Erstberatung weiter.

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