Geschmeidiger Pulverschnee unter den Skiern, Freiheit über dem Kopf, Adrenalin im Blut – wenn das keine guten Voraussetzungen für Übermut auf der Piste sind! Eine falsche Bewegung, ein bisschen zu schnell unterwegs und das Unglück ist passiert. Allein in der Wintersportsaison 2015/16 forderte die Piste laut Deutschem Skiverband zwischen 41.000 und 42.000 Verletzungen. Doch was nun? Wer zahlt im Unglücksfall? Wer übernimmt beim Skiunfall die Haftung?
Wozu eine private Unfallversicherung, wenn Sie eine gesetzliche haben? Ganz einfach: Wer sich privat auf der Skipiste verletzt, hat im Normalfall keine finanzielle Absicherung von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten. Anderes gilt nur dann, wenn Sie beruflich auf der Piste sind. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen auf dem Arbeitsweg ein. Zwar kommt sie für die Behandlungskosten von Verletzungen und Erkrankungen selbst im Skiurlaub auf, nicht aber für den Transfer nach Hause oder gesundheitliche Folgekosten.
Gerade die Folgekosten geben Grund zur Besorgnis. Nicht selten führen Wintersport-Unfälle zu Invalidität, ein Hauptgrund für Erwerbsunfähigkeit. Und genau hier kommt die private Unfallversicherung ins Spiel. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt sie je nach Schweregrad der körperlichen Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung. Ob als Einmalzahlung oder monatlicher Rentenbeitrag – sie hilft, Gehaltsausfälle zu kompensieren. Müssen Sie Ihr Eigenheim nach dem Unglück zum Beispiel barrierefrei machen, hilft die private Unfallversicherung mit einer Einmalzahlung aus. Zugleich profitieren Sie von finanzieller Unterstützung bei längeren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten und müssen die Bergungskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Nicht immer sind Sie selbst der Leidtragende bei Wintersport-Unfällen. Schnell trifft es den unbeteiligten Dritten. Ein Kontrollverlust genügt und der Fahrer hinter Ihnen ist arbeitsunfähig. Jetzt zahlen Sie! Oder im besten Fall Ihre private Haftpflichtversicherung.
Gerade für den Wintersport-Urlaub mit der Familie bietet sich das private Back-up als Rundum-Schutz an. Verliert zum Beispiel das Kind die Kontrolle über seine Skier und rast in eine Gruppe Urlauber, trägt die private Haftpflichtversicherung die Unfallkosten der anderen Personen, allerdings nicht die Kosten des Unfallverursachers.
Ist der erste Schock verdaut, kommt das böse finanzielle Erwachen. Teure Behandlungen und lange Krankenhausaufenthalte strapazieren das Budget. Jetzt wäre eine private Krankenversicherung recht. Eine, die Ihnen zum Beispiel bei längerem Ausfall oder kostspieligen Therapien im Ausland unter die Arme greift. Gesundheitsleistungen kosten schließlich nicht überall gleich viel. In unserem Nachbarland Schweiz etwa fallen die ärztlichen Kosten üppiger aus als hierzulande. Die Differenz müssen Sie allerdings selbst begleichen. Übernommen werden lediglich Leistungen auf Deutschland-Niveau.
Recht ist unser Revier. Wir von KLUGO stehen Ihnen Rede und Antwort bei allen Rechtsfragen. Einiges zum Thema Versicherung finden Sie bereits inunserem Online-Portal. Darüber hinaus erhalten Sie die telefonische Erstberatung. Sie müssen also nicht allein mit den rechtlichen Folgen eines Wintersport-Unfalls klarkommen. KLUGO hilft Ihnen weiter.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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