Im Juli 2021 verwüstete ein Hochwasser insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ganze Ortschaften, auch Sachsen und Bayern sind betroffen. Selbst inmitten einer solchen Katastrophe müssen bürokratische Regelungen geschaffen werden. Dazu haben die Landesregierungen sogenannte Katastrophenerlasse veröffentlicht, mit denen die Flutopfer steuerliche Erleichterungen erfahren sollen.
Das Hochwasser 2021 hat nicht nur direkte, sondern auch persönliche Folgen für die betroffenen Personen. Es handelt sich dabei auch um Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbstständige, auch Betriebe sind betroffen. Durch das Hochwasser sind viele Unterlagen verloren gegangen, Angestellte können ihrer eigentlichen Arbeit nicht mehr nachgehen und Unternehmen ihre Buchhaltung nicht ordnungsgemäß führen. Um allen Betroffenen in dieser kritischen Zeit zu helfen, haben die Finanzverwaltungen der jeweiligen Bundesländer nach Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium Katastrophenerlasse ausgestellt, in denen eine Vielzahl an steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen geboten wird.
Besonders wichtig sind für die Betroffenen des Hochwassers 2021 die steuerlichen Entlastungen. Ob Umsatzsteuervorauszahlungen, Nachzahlungen oder bereits bestehende Stundungsbeträge – aktuell dürfte es für eine Vielzahl der Personen und Betriebe schwierig sein, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die sogenannten Billigkeitsmaßnahmen sehen deshalb die zeitlich begrenzte steuerliche Entlastung der Flutopfer vor.
Wichtig sind insbesondere die folgenden Billigkeitsmaßnahmen:
Zu den ganz realen Folgen des Hochwassers gehört für viele der Verlust von wichtigen Dokumenten wie etwa den Buchführungsunterlagen. Die Finanzverwaltungen haben sich darauf verständigt, dass sich aus dem Verlust der Buchhaltungsunterlagen und anderer wichtiger Aufzeichnungen kein steuerlicher Nachteil ergeben wird. Wichtig ist nur, dass die betroffenen Personen den Verlust zeitnah dokumentieren, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt glaubhaft nachweisen zu können.
Neben den steuerlichen Entlastungen zählt in einer Katastrophe wie dem Hochwasser 2021 praktische Hilfe. So ist es notwendig, dass Unternehmen Unterkünfte und notwendige Güter des täglichen Lebens unentgeltlich zur Verfügung stellen. Für die Bergung von Personen und die Aufräumarbeiten braucht es außerdem Helfer und schweres Gerät. Alle Unternehmen, die im Hochwasser 2021 eine solche Hilfe leisten, werden steuerlich entlastet. So werden unentgeltlich zur Verfügung gestellte Waren nicht besteuert und es wird dadurch auch keine Vorsteuerkorrektur ausgelöst.
Zu den weiteren Maßnahmen der Katastrophenerlasse, die Unternehmen und Arbeitnehmer entlasten, gehören die folgenden:
Spenden sind in einer Katastrophenlage wie dem Hochwasser 2021 enorm wichtig, um erste wichtige finanzielle Mittel bereitstellen zu können. Möchten gemeinnützige Körperschaften wie etwa Vereine Spenden für die Flutopfer sammeln, müssen sie die folgenden Regelungen beachten:
Sammeln Vereine Spenden für die Flutopfer, reicht als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31.10.2021 gesammelt werden, der Bareinzahlungsbeleg bzw. die Buchungsbestätigung der jeweiligen Bank. Zum Sammeln der Spenden muss ein Sonderkonto eingerichtet werden. Bis dieses errichtet ist, können die Gelder auf ein anderes Konto der jeweiligen Organisation eingezahlt werden, es braucht dann lediglich einen Vermerk zum Zweck der Zuwendung.
Auch eigene Spendenaktionen von gemeinnützigen Einrichtungen wie etwa Vereinen sind möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es gemeinnützigen Körperschaften grundsätzlich nicht erlaubt ist, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie gemäß ihrer Satzung nicht fördern. Das betrifft einen Großteil der Vereine wie etwa Sportvereine, Kleingartenvereine oder Brauchtumsvereine. In dieser speziellen Situation ist es dennoch möglich, ohne Auswirkungen auf die eigenen Steuerbegünstigungen Spenden für die Flutopfer zu sammeln und ohne die Vereinssatzung abändern zu müssen.
Dazu werden die gesammelten Beiträge zur weiteren Verwendung an eine der folgenden Personen bzw. Organisationen weitergeleitet:
Auch hier genügt es, in der Zuwendung auf die Sonderspendenaktion zu verweisen.
Sind Sie von einer ähnlichen Katastrophe wie dem Hochwasser 2021 betroffen und haben Fragen zu den steuerrechtlichen Folgen? Dann wenden Sie sich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt für Steuerrecht, der mit Ihnen die nächsten zielführenden Schritte bespricht.
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