
Blechdosen, überstehender Schmuck & Bußgelder Hochzeitsauto im Straßenverkehr: Was ist erlaubt?
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Der große Tag steht bevor und das Hochzeitsauto soll ins Auge stechen – sei es mit Blumen, Blechdosen oder begleitet durch einen Autokorso. Aber Achtung: Sobald dein Auto auf die Straße kommt, gelten klare Vorschriften.
In diesem Artikel erfährst du, was du bei der Dekoration beachten musst, welche Strafen bei Verstößen drohen können und weitere rechtliche Infos zu hupenden Konvois und besonderen Fahrzeugen.
Hochzeitsauto im Straßenverkehr ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Ein geschmücktes Hochzeitsauto ist erlaubt, solange die Dekoration sicher befestigt ist und weder Sicht noch Funktion von Kennzeichen und Lichtern beeinträchtigt werden.
Bei außergewöhnlichem Autoschmuck, der über die Fahrzeugmaße hinausgeht, kann eine Sondergenehmigung notwendig sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Verschiedene Hochzeitsfahrzeuge wie Oldtimer, Stretchlimousinen und Kutschen unterliegen speziellen Vorschriften, die beim Gebrauch im Straßenverkehr beachtet werden müssen.
Ein Hochzeitskorso ist grundsätzlich zulässig, solange er keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht.
Im Zweifelsfall lohnt sich eine rechtzeitige Beratung oder Überprüfung, um Ärger mit Bußgeldern oder Versicherungen zu vermeiden.
Was bei der Fahrzeugdekoration wichtig ist
Ein wunderschön geschmücktes Hochzeitsauto kann der Hingucker der Hochzeitsfeier sein. Egal ob mit Blumen, Schleifen oder speziellen Deko-Elementen, die Kreativität kennt keine Grenzen.
👉 Aber vergiss nicht: Sicherheit hat Vorrang! Damit dein Hochzeitstag ein ungetrübtes Erlebnis bleibt, solltest du die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten.
Autoschmuck ist erlaubt – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Sichere Befestigung der Dekoration: Dein Autoschmuck wird rechtlich als 'Ladung' gewertet. Deshalb muss er gemäß §22 StVO sicher befestigt sein. Dazu gehört, dass er auch bei hoher Geschwindigkeit, Bremsmanövern oder abrupten Ausweichbewegungen bleibt, wo er hingehört.
👉 Eine schlechte Befestigung kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern bei Gefährdung oder einem Unfall auch:Punkte in Flensburg kosten und
die Kfz-Versicherung dazu bewegen, bei Schäden die Leistung zu verweigern, wenn die Dekoration nicht sicher angebracht war.
⚠️ Wichtig: Kommt es wegen abgefallenen Dekorationen zu einem Verkehrsunfall, so kannst du als Fahrzeughalter unter Umständen auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Ganz egal, ob du den Unfall verschuldet hast.
Kennzeichen und Lichter dürfen nicht verdeckt werden: Laut § 23 Abs.1 Satz 3 StVO müssen Kennzeichen klar lesbar sein und Beleuchtungseinrichtungen funktionieren. Dekorationen wie "Just Married"-Schilder dürfen diese nicht verdecken oder in der Funktion beeinträchtigen.
Fahrer-Sicht ungestört lassen: Wenn die Dekoration während der Fahrt die Sicht des Fahrers behindert, ist das ein Verstoß gegen § 23 Abs.1 Satz 1 StVO. Sorge dafür, dass Blumen auf der Motorhaube oder hängende Elemente nicht die Windschutzscheibe oder Spiegel verdecken.
Blechdosen am Auto: Erlaubt?
Blechdosen am Auto sind eine alte Tradition, die böse Geister vertreiben sollen. Doch verursachen die Blechdosen Krach und können laut § 30 Abs. 1 StVO als unnötiger Lärm gelten. Was wiederum eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zudem als mögliche Verkehrsgefährdung gewertet werden kann z. B. wenn sich die Dosen lösen.
👉 Ob dir ein Bußgeld droht, wird nach Ermessen der Polizei bestimmt. Wenn keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Belästigung entsteht, werden Blechdosen am Auto vielerorts geduldet.
Außergewöhnlicher Schmuck am Auto: Brauche ich eine besondere Genehmigung?
Möchtest du das Fahrzeug mit üppigem Schmuck wie Luftballons, Blumengestecken oder größeren Aufbauten schmücken, die über die Maße des Fahrzeugs gehen, benötigst du eventuell eine Sondergenehmigung (§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO).
💡Tipp: Beantrage die Genehmigung früh genug bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
Entscheidend, ob eine Sondergenehmigung benötigt wird, ist, ob die Sicht oder Sicherheit beeinträchtigt werden könnte. Grundsätzlich gilt:
Fahrzeug ist unter 2,50 m hoch:
Dekoration darf vorne nicht über die Karosserie hinausragen.
erlaubte Überstände nach hinten:
3 m bei Fahrten unter 100 km/h
1,50 m bei Fahrten über 100 km/h
⚠️ Wichtig: Achte darauf, dass ab 1 m Überstand nach hinten immer eine rote Fahne 30 x 30 cm als Kennzeichnung notwendig ist.
Was kann drohen wenn ich keine Genehmigung habe?
Hast du keine Sondergenehmigung für deinen Schmuck, obwohl sie notwendig wäre, so handelt es sich üblicherweise um eine Ordnungswidrigkeit.
👉 Geht vom Fahrzeug und deiner Dekoration jedoch keine Gefahr aus, so kann die jeweilige Behörde nach Opportunitätsprinzip (Ermessen) von einem Bußgeld absehen. Davon solltest du jedoch nicht grundsätzlich ausgehen.
Bußgelder bei Hochzeitsfahrten
Hier eine schnelle Übersicht möglicher Verstöße und deren Folgen (Bußgelder, Punkte in Flensburg):
Nicht lesbares Kennzeichen: 5 €
Eingeschränkte Sicht ohne Beeinträchtigung: 10 €
Fahren ohne Kennzeichen: 60 €
Hupen bei Autokorso: 5 €
Unnötiger Lärm: 10 €
Nicht befestigter Autoschmuck: 35 €
und andere dabei gefährdet: 60 € und 1 Punkt
und dabei einen Unfall verursacht: 75 € und 1 Punkt
Ist es durch ein geschmücktes Hochzeitsfahrzeug zu einem Unfall gekommen, geht es meist um die Schuldfrage. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir in diesem Fall eine unverbindliche Erstberatung geben. Darin werden erste Handlungsempfehlungen gegeben und die weiteren Möglichkeiten für den Einzelfall geklärt – es ist wichtig zu wissen, dass intensivere Unterstützung auch kostenpflichtig sein kann.
Häufige Fragen
Oldtimer, Strechlimousine, Pferdekutsche & Co.: Besondere Fahrzeuge - was gilt?
Wenn du mit außergewöhnlichen Hochzeitsfahrzeugen unterwegs bist, gibt es extra Vorschriften, die du beachten solltest – von Führerscheinanforderungen bis hin zu Versicherungsfragen:
Oldtimer: Solange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist, sollten keine Probleme entstehen. Wenn du allerdings einen Oldtimer inklusive Fahrer mietest, sollte dieser einen Personenbeförderungsschein und erweiterten Versicherungsschutz haben.
💡 Tipp: Prüfe die Versicherungsunterlagen und hole dir eine schriftliche Bestätigung vom Anbieter ein.Stretchlimousine: Für Limousinen über acht Meter Länge, die zur Personenbeförderung genutzt werden, wird ein spezieller Führerschein (Klasse 1D oder D) benötigt. Wenn die Limousine samt Fahrer angeboten wird, sollte die gewerbliche Zulassung des Unternehmens und die Versicherung geprüft werden. Wird die Stretchlimousine nur privat gefahren (ohne Vermietung), genügt ein Führerschein der Klasse B meist aus.
Pferdekutsche: Auch eine Kutsche braucht einen Führerschein: A für private Fahrten, B für gewerbliche Nutzung. Achte darauf, dass der Anbieter die nötige Haftpflichtversicherung und Zulassung hat, wenn du Kutsche und Fahrer buchst.
Traktor: Hier benötigst du einen Führerschein der Klasse L oder T. Mit dem Traktor darfst du zwar im Straßenverkehr fahren, allerdings nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Stell sicher, dass der Traktor zugelassen und versichert ist.
Hochzeitskorso: Ist er erlaubt?
Ein Hochzeitskorso ist grundsätzlich erlaubt und kann das Highlight eures Tages sein, solange damit nicht andere Verkehrsteilnehmer belästigt oder gefährdet werden. Denn dann droht wegen der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld.
⚠️ Wichtig: Passt auf, dass euer Hochzeitskorso nicht wie ein geschlossener Verband wirkt (durch enge Blockbildung oder gemeinsames Überfahren roter Ampeln), denn das erfordert eine Sondergenehmigung, sonst droht ein Bußgeld.
Hupen erlaubt?
Hupen darf man im Straßenverkehr laut § 16 Abs. 1 StVO nur in zwei Fällen:
Zur Warnung bei Gefahr
Außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung des Überholvorgangs
Gemeinschaftliches Hupen ist also nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Jedoch wird kurzes Hupen vielerorts geduldet, so lange keiner gefährdet oder belästigt wird.