Aktuell wechseln immer mehr Arbeitnehmer ins Homeoffice. Die weltweite COVID 19-Pandemie sorgt dafür, dass Unternehmen gezwungen sind, neue Formen der Zusammenarbeit in die eigenen Abläufe zu implementieren. Heimarbeit erfordert aber auch Möglichkeiten der Interaktion per Konferenz oder einfacher Besprechung: Ein Umstand, der die Frage nach der Datensicherheit von Sprachassistenten wie Siri oder Alexa aufwirft.
Sprachassistenten wie Siri, Alexa oder auch Google Assistant sind als smarte Helfer aus dem digitalen Haushalt fast nicht mehr wegzudenken. Datenschutzrechtlich erwachsen daraus zum Teil große Probleme, denn: Hier gab es in der Vergangenheit einige Pannen rund um die smarten Geräte.
Beim Amazongerät Alexa sind beispielsweise schon die Nutzungsbedingungen strittig. Nutzer müssen nämlich vor dem Einsatz von Alexa zustimmen, dass Gespräche ausgewertet werden können. Praktisch bedeutet das, dass alles, was nach dem selbst gewählten Codewort gesprochen wird, auf den Amazon-Servern gespeichert wird und einer Auswertung zugeführt werden kann. Diese Auswertungen finden auch tatsächlich statt – so hat Amazon selbst bestätigt, dass Mitschnitte durch Mitarbeiter verwertet werden. Aber: Dies würde nur unter Anwendung strenger Richtlinien stattfinden und ohne die Möglichkeit, einzelne Personen oder Accounts identifizieren zu können.
Wenig erstaunlich also, dass jetzt eine Anwaltskanzlei ihre Mitarbeiter im Homeoffice aufgefordert hat, bei Besprechungen mit Mandanten die "smarten" Sprachassistenten aus dem Zimmer zu entfernen. Dabei geht es nicht nur um Alexa & Co., sondern auch um Babyphones oder Überwachungskameras.
Eine neue Studie bestärkt die Befürchtungen von Datenschützern: Immerhin bis zu 19 Mal pro Stunde schalten sich Sprachassistenten auch ohne Grund ein. Allerdings: Auch hierbei soll es nach Aussagen von Unternehmen wie Apple, Amazon, Google und Microsoft nur darum gehen, die Qualität und die Usability der Hardware zu verbessern.
Problematisch ist dies nun vor dem Hintergrund, dass durch die Arbeit im Homeoffice auch sensible Daten über die Smartspeaker weitergegeben werden könnten. Sensible Daten sind nach dem Verständnis des europäischen Gesetzgebers die sogenannten personenbezogenen Daten. Welche Daten dazu gehören wird in Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) festgehalten.
Personbezogene Daten sind:
Betroffen von einer potenziellen Weitergabe sind wahrscheinlich nicht nur Rechtsanwälte, sondern wohl möglich gehören auch Banken zu den Betroffenen. Einige Arbeitgeber in dem Bereich haben daher ihre Mitarbeiter angewiesen, von einer Tätigkeit im Homeoffice Abstand zu nehmen.
Unklar bleibt weiterhin, ob Smartspeaker bzw. Sprachassistenten auch dafür genutzt werden können, dauerhaft Gespräche mitzuhören. Eine Möglichkeit, um das gänzlich auszuschließen, ist beispielsweise das Deaktivieren des smarten Equipments. Eine andere Option ist, alle Sprachassistenten aus dem Arbeitszimmer zu "verbannen".
Immerhin könnten die Sprachassistenten auch Hackern die Gelegenheit bieten, geschützte Informationen abzugreifen. Hier läuft aktuell eine Sammelklagegegen Amazon: Die Überwachungskamera der Amazon-Tochterfirma Ring hatte aufgrund von Sicherheitsmängeln Fremden den Zugriff auf die Kameras ermöglicht. Das hat nun auch juristische Konsequenzen: Die Sammelklage richtet sich gegen das Versäumnis, die Hardware gegen Cyberangriffe abzusichern.
Das Thema Datenschutz im Homeoffice betrifft in der Corona-Krise Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Hier fehlen zum Teil auch verbindliche Handreichungen durch die IT-Verantwortlichen in den Unternehmen selbst. Daher können dabei durchaus auch Fragen arbeitsrechtlicher Natur aufkommen – diese lassen sich aber in der Regel schnell beantworten. Wir helfen Ihnen dabei im Rahmen einer Erstberatung. Hier erhalten Ratsuchende bei KLUGO alle notwendigen Informationen und Tipps für den individuellen Beratungsbedarf. Treten Sie mit uns in Kontakt!
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.