In den nächsten Monaten wird jedem Bürger eine Impfung gegen SARS-CoV-2 angeboten werden. Eine gesetzliche Impfpflicht soll es nicht geben, auch wenn die Vorteile einer Impfung gegen Corona überwiegen. Es kam vermehrt die Frage auf, ob es für eine Impfpflicht am Arbeitsplatz geben könnte. Arbeitnehmer würden davon profitieren, da Impfungen die Arbeitssicherheit stärken würden. Aber ist eine solche Impfpflicht am Arbeitsplatz realistisch?
Es wird von Seiten der Politik immer wieder betont, dass es keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Corona-Virus geben wird. So können sich Arbeitgeber schon einmal nicht auf eine solche allgemeine Corona-Impfpflicht berufen, um die Impfung im Unternehmen durchzusetzen. Auch eine im Arbeitsvertrag festgehaltene Impfpflicht und dahingehende Betriebsvereinbarungen sind nicht denkbar. Eine solche erzwungene Corona-Pflichtimpfung gegen den eigenen Willen stellt den Tatbestand der Körperverletzung dar, weshalb Arbeitgeber auf solche vertragliche Vereinbarungen verzichten sollten. KLUGO berät Arbeitgeber gern zu ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf das Coronavirus.
Es spricht einiges dafür, dass Arbeitnehmer und Bewerber mitteilen müssen, ob sie gegen SARS-CoV-2 geimpft sind. Nur so kann das Unternehmen seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Denkbar wäre, dass eine nicht-geimpfte Person bewusst von Risikogruppen im Unternehmen ferngehalten wird, um das Risiko einer Infizierung möglichst gering zu halten. Solche Maßnahmen können nur getroffen werden, wenn der Impfstatus aller Mitarbeiter bekannt ist.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat im Januar die Frage aufgebracht, ob eine Impfpflicht am Arbeitsplatz insbesondere für Ärzte und Pfleger machbar wäre. Da in Krankenhäusern und Pflege- sowie Altenheimen die größten Risikogruppen anzutreffen sind, könnte so die Infektionsrate gesenkt werden. Mit diesem Vorschlag erntete er Kritik, andere wie Wolfram Henn, Medizinethiker und Mitglied des Deutschen Ethikrates stimmen Söder zu.
Sollte es eine Corona-Impfpflicht für medizinisches Personal geben, wäre die Corona-Pflichtimpfung eine konkrete Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung. Es wäre dann zu klären, wie mit Impfverweigerern umgegangen wird. Die Folge könnte sein, dass sie nicht mehr in den Bereichen arbeiten dürfen, in denen sich Risikogruppen oder Infizierte befinden. Der Arbeitgeber hätte dann zu prüfen, ob der jeweilige Angestellte in einem anderen Unternehmensbereich einsetzbar ist. Ist dies nicht möglich, würde die Kündigung wegen fehlender Eignung drohen. Kritiker befürchten, dass so die bereits unterbelegte Pflegebranche noch weniger Personal zur Verfügung haben würde.
Was im medizinischen Bereich vorstellbar wäre ist ein Impfnachweis als Einstellungskriterium. Ob hier eine Benachteiligung von Impfverweigerern vorliegt oder ob die pandemische Situation eine solche Voraussetzung rechtfertigen würde, wird noch diskutiert werden müssen.
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