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Keine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung durch Thermofenster bei Daimler-Fahrzeugen
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Keine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung durch Thermofenster in Daimler-Fahrzeugen

Der Diesel-Abgasskandal wird aktuell intensiv diskutiert. Vor allem die deutsche Automobilindustrie hat seither mit rechtlichen Konsequenzen zu kämpfen. Diverse bekannte Urteile, wie beispielsweise das VW-Urteil vom OLG München, ließen aufhorchen. Demnach kam es zu Schadensersatzzahlungen an die Diesel-Kunden. Dem gegenüber steht nun aber das Urteil aus Schleswig-Holstein vom 18. September 2019: Hier ist dem Autobauer Daimler kein Schädigungsvorsatz nachzuweisen.

Abgasskandal wegen unzulässiger Thermofenster im Daimler

Anders als bei Volkswagen der Fall, bestritt Daimler den Vorwurf, illegale Abschaltfunktionen in Dieselfahrzeugen zu verwenden. Vielmehr handele es sich um „andere“ Abschalteinrichtungen, als VW sie verwende. Um diese völlig unterschiedlichen Urteile verstehen zu können, bedarf es etwas Fachwissen, denn wieder einmal geht es um das viel diskutierte Thermofenster. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Temperaturbereich, in dem die Abgasnachbehandlung von Dieselabgasen nur eingeschränkt funktionieren kann. Das bedeutet, dass die Funktion je nach Temperaturbereich nicht so gut funktioniert, wie sie sollte. Im Visier steht nun der Euro 5-Diesel und darin liegt der Knackpunkt.

Mit dem Stand der Technik war es zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung nicht möglich gewesen, ein anderes Abgas-System zu verbauen. Diese Abgas-Systeme können erst ab einer gewissen Abgastemperatur die geforderte Reinigungswirkung erzielen. Gemeint ist die Stickoxid-Reinigung mit SCR-Systemen beim Diesel. Die modernen SCR Systeme sind mit speziellen Heizsystemen ausgestattet, um die Temperatur für die Abgasreinigung zu gewährleisten. Der Nachteil: Der Verbrauch und der CO2-Ausstoß werden erhöht.

Keine Verurteilung im Daimler-Fall

Fest steht, Daimler verbaut nicht die gleiche Abschalteinrichtung, wie VW dies mit dem Motorentyp EA 189 macht. Grund dafür ist, der automatisch aktivierte Abgasrückführungsmodi bei VW, sobald dieser auf dem Prüfstand steht. Auf der Straße sehen die Werte nämlich ganz anders aus, was die Messergebnisse maßgeblich verfälscht. Daimler Motoren nutzen zwar ebenfalls Abschalteinrichtungen, allerdings werden diese an die Außentemperatur gekoppelt und nicht an den Betriebsmodus, Straße oder Prüfstand.

Der Autobauer hat folglich mit dem verbauen der Thermofenster, keine vorsätzliche und arglistige Täuschung begangen. So urteilen die Richter. Auch andere Faktoren müssen berücksichtigt werden, weswegen ein Thermofenster überhaupt verbaut wird. Daimler selbst argumentiert, dass die Thermofenster auch zum Schutz der Bauteile und des Motors integriert sind. Die Richter aus Stuttgart konnten also keinen Schädigungsvorsatz erkennen.

So argumentieren die Richter im Daimler-Fall

Unstreitig vor Gericht ist, dass die Reinigung der Abgase temperaturabhängig gesteuert werden kann und nur innerhalb eines bestimmten thermischen Fensters vollumfänglich funktioniert. Trotz allem wurde im Fall Daimler die Abgasrückführung zum Schutz des Motors und anderer Bauteile herunterreduziert. Dies geschah unter bestimmten Voraussetzungen. Das EU Recht in Art. 5 Abs. 2 VO 2007/715/EG lässt es in vorliegendem Fall also zu, ein solches Thermofenster im Daimler-Kfz zu verbauen. Aus diesem Grund liegt kein vorwerfbares, vorsätzliches Verhalten der Daimler AG vor. Ebenso wurde für das Fahrzeug eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung nach EG Recht ausgestellt, was von jeder Haftung befreit.

Sind Thermofenster im Daimler Diesel jetzt generell zulässig?

Diesel- und Daimlerfahrer fragen sich zurecht, ob die verbauten Thermofenster im Daimler nun generell zulässig sind, oder nicht. Das Oberlandesgericht vermied es jedoch im Daimler Diesel Urteil, über die Zulässigkeit der Thermofenster im Allgemeinen zu urteilen. Es bleibt also weiterhin offen, ob es sich hier um eine unzulässige Abschaltvorrichtung handelt, die gegen die EU-Verordnung spricht. Wichtig für den Konzern ist jetzt wohl erstmal, dass keine sittenwidrige Schädigung durch Thermofenster nach § 826 BGB gegeben ist.

Sollte die grundsätzliche Illegalität der Verwendung von Thermofenstern doch noch festgestellt werden, so könnte dies nicht nur zu einem Rückruf zahlreicher Dieselfahrzeuge führen, sondern auch zu unzähligen Schadensersatzansprüchen der Autobesitzer. Eine Revision vor dem Bundesgericht ist zugelassen. Es bleibt also spannend!

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