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Kinderfotos im Netz: Machen sich Eltern strafbar?

Der Sommerurlaub, der letzte Familienausflug – alle Ereignisse mit den Liebsten werden gern fotografisch festgehalten und mit Freunden und Familie auf den sozialen Kanälen geteilt. Doch was als schöne Idee anfängt, kann zum Nachteil der Kinder werden. Was gibt es für Eltern beim Teilen von Kinderfotos im Netz zu beachten? Sind Kinder in diese Entscheidung einzubeziehen? Und was passiert, wenn Kinder Bilder von sich im Internet veröffentlichen?

Worauf ist beim Veröffentlichen von Kinderfotos im Netz zu achten?

Ist eine Information im World Wide Web erst einmal drin, kann es schwierig werden, diese komplett wieder zu löschen. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass von Erziehungsberechtigten geteilte Kinderbilder im Netz, von Fremden in anderen Kontexten genutzt werden können. Es ist keine schöne Erfahrung, wenn persönliche Aufnahmen auf anderen Webseiten oder in Facebook-Gruppen erscheinen. Niemand möchte, dass die Fotos seiner Kinder auf kinderpornografischen Seiten veröffentlicht werden. In den meisten Fällen hilft dann noch nur der Rechtsbeistand.

Wenn Eltern witzig anmutende Bilder ihrer Kinder auf Social-Media-Kanälen teilen, kann das für die Kleinen selbst durchaus peinlich werden. Entdecken Mitschüler die Fotos im Internet, sorgen sie oftmals für Gelächter oder liefern eine Grundlage für Mobbing. Kinder haben Rechte. Beim Posten eines Fotos im Internet gelten als Persönlichkeitsrechte der Kinder ihre Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Grundsätzlich dürfen Eltern Bilder ihrer Kinder online mit Freunden teilen. Allerdings empfiehlt es sich, vor dem Posten in sozialen Netzwerken zu bedenken, welche Information mit diesem Bild der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bevor Kinderfotos gepostet werden, ist es ratsam, sich in die Lage des Kindes hineinzuversetzen. Könnte die Situation auf dem Bild für das Kind unangenehm sein, sollte auf die Veröffentlichung verzichtet werden. Ist eine gewöhnliche Haltung des Kindes abgebildet und löst das Foto eine angemessene Freude beim Betrachter aus, kann es mit Bedacht geteilt werden. Am besten sind Bilder, auf denen das Kind nicht eindeutig zu erkennen ist. Das funktioniert sehr gut mit Ausschnitten oder Aufnahmen von hinten. Eine Sonnenbrille hilft, das Gesicht zu verbergen.

Brauchen Eltern für das Posten von Kinderfotos eine Erlaubnis?

Besonders kleine Kinder wissen nichts über die Tragweite von geteilten Fotos im Internet. Diese Entscheidung liegt bei den Sorgeberechtigten bis die sogenannte Einsichtsfähigkeit des Kindes erreicht ist. Der Gesetzgeber gibt keine starre Altersgrenze vor. Im Alter von 13 Jahren können Teenager die Auswirkungen von Bildveröffentlichungen meist schon sehr gut einschätzen. Ihre Eltern sollten keine Fotos ohne Erlaubnis online stellen.

Auch wenn bisher noch keine Rechtsfälle bekannt sind, in denen Kinder ihre Eltern wegen zweifelhafter Fotoveröffentlichungen verklagen, sind rechtliche Möglichkeiten vorhanden. Eltern müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie die Rechte ihres Kindes nicht wahren. Eine zumindest theoretische Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist über das Urheberrechtsgesetz (das Recht am eigenen Bild) möglich.

Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat das Kind, wenn seine Persönlichkeitsrechte massiv missachtet wurden. Das trifft beispielsweise bei Nacktbildern zu. Das Beseitigungsrecht zwingt Eltern, bereits veröffentlichte Kinderbilder im Netz zu entfernen. Sie dürfen diese Bilder durch das Unterlassungsrecht auch später nicht wieder hochladen.

Was ist zu beachten, wenn das Kind eigene Bilder in sozialen Medien teilt?

Viele soziale Netzwerke haben eine Altersbeschränkung. Unter anderem bei Facebook dürfen Kinder erst im Alter von 13 Jahren einen eigenen Account eröffnen. Manche Fast-Teenager haben bereits eigene Social-Media-Accounts, weil sie bei der Anmeldung die Frage nach dem Alter falsch beantworten. Was sollten Eltern also tun, wenn ihre Kinder anfangen eigene Bilder im Netz zu teilen?

Eltern sollten ihrem Kind als Vertrauenspersonen in diesen Situationen zur Seite stehen. So können sie verantwortungsbewusst über die Gründe von Altersbeschränkungen und mögliche Gefahren zu Kinderfotos im Netz aufklären. Hier gilt gleiches Recht für alle.

Kinder sollten folgendes beim Posten von Fotos beachten:

  • Urheberrechte schützen (selbsterstellte Fotos posten)
  • keine Persönlichkeitsrechte anderer verletzen (Recht am eigenen Bild)
  • Nutzungsrechte einholen (gezeigte Personen nach ihrer Zustimmung zur Veröffentlichung fragen)
  • Recht auf Privatsphäre wahren (Personen nicht in unangemessenen Situationen zeigen)

Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Nutzungsrecht von Bildern sind komplex Themen. Wenn Sie sich vor der Veröffentlichung Ihrer Kinderfotos im Netz absichern wollen, stellen Sie Ihre Fragen in einer telefonischen Erstberatung einem unserer Fachanwälte.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.