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Kündigung Air Berlin
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Kündigung Air Berlin

Update 03.11.2017

Im Rahmen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin wurden vielen Mitarbeitern bereits eine widerrufliche Freistellung von der Arbeitspflicht zugestellt. Allerdings hat Air Berlin auch angekündigt, zunächst den Lohn nicht zu zahlen, da es sich um eine Masseverbindlichkeit handeln soll. Air Berlin hat die Mitarbeiter insoweit auf die Bundesagentur für Arbeit verwiesen.

Auch bei einer widerruflichen Freistellung des Insolvenzverwalters kann der Mitarbeiter einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn der Mitarbeiter sich bei der Agentur arbeitslos meldet.

Was ist zu tun: Sind Sie von einer Freistellung betroffen, empfiehlt KLUGO Ihnen dringend sich hierzu arbeitsrechtlich beraten zu lassen. In der Beratung kann geklärt werden, ob eine Freistellung arbeitsgerichtlich angefochten werden sollte oder ob ein Abwarten sinnvoll ist. Folgt auf die Freistellung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen. Bestehen Schwierigkeiten bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld sollten Sie darauf achten, etwaige ablehnende Bescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen und Rechtmittel einzulegen.

Die Beschäftigten bei der insolventen Air Berlin machen sich Sorgen um ihre Jobs. KLUGO nennt drei Dinge, die sie auf jeden Fall beachten sollten:

Die Air Berlin-Pleite bereitet Zehntausenden von Flugreisenden erheblichen Ärger. Doch für die mehr als 8.000 Beschäftigten der insolventen Fluggesellschaft geht es um viel mehr: um die nackte berufliche Existenz. Ein Teil der Belegschaft wird nach der Übernahme zwar sicherlich unter anderer Flagge weiterfliegen dürfen, vor allem Piloten. Offen ist zudem, zu welchen Konditionen. Aber folgt man der Einschätzung der Gewerkschaft Verdi, ist vor allem zu fürchten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Mitarbeiter seinen Job verliert. Beispielsweise die 1200 Beschäftigten der Verwaltung in Berlin müssen bangen. Die Jobs von 700 Technikern in der Hauptstadt und von schätzungsweise 220 Kollegen in Düsseldorf stehen offenbar ebenfalls auf der Kippe. Viele Air Berliner fragen sich: Was soll ich jetzt tun? KLUGO gibt drei Tipps, die Air Berlin-Beschäftigte jetzt beherzigen sollten.

Tipp 1: Genau hinsehen bei der Sozialauswahl

Bei der Sozialauswahl, die im Rahmen einer Kündigungswelle von Air Berlin vonnöten sein wird, ist klar vorgegeben, wer Schutz vor einer Entlassung genießt. Haupt-Kriterien von Schutzwürdigkeit sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, etwaige Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers. Beschäftigte sollten also genau hinsehen, welche dieser Kriterien auf sie zutreffen und ob sie bei der Sozialauswahl gerecht behandelt wurden. Der Betriebsrat kann hierbei helfen. Aber auch ein Anwalt sollte die vorliegende Sozialauswahl begutachten und die Chancen einer Klage abwägen.

Tipp 2: Reichen Sie Klage ein

Im Fall einer Kündigung sollten Mitarbeiter über eine Klage nachdenken. Vor Gericht lässt sich gerade für langjährig Beschäftigte meist eine höhere als die angebotene und dann auch unstrittige Abfindung erreichen. Auf dem Klageweg können Beschäftigte überdies z.B. ein adäquates Arbeitszeugnis, eine vernünftige Urlaubsabgeltung, eine Regelung zu Sonderzahlungen wie dem Urlaubsgeld erstreiten. Wichtig: Die Klage muss drei Wochen nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Und sie sollte stets mithilfe eines Anwalts aufgesetzt werden.

Tipp 3: Lassen Sie den Wechsel in eine Transfergesellschaft prüfen

Die lange in Betracht gezogene Alternative einer großen „Transfergesellschaft“ kommt inzwischen für das Gros der Mitarbeiter nicht mehr in Betracht. Die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern konnten sich mit dem Bund nicht auf eine Lösung für eine Auffanggesellschaft verständigen. Bayern wollte gar kein Geld geben, Nordrhein- Westfalen und der Bund nur in geringem Umfang. Was zur Folge hat, dass nun Tausende Air Berlin- Mitarbeiter die Kündigung erhalten dürften. Lediglich für die Belegschaft in Berlin ist eine kleine Variante einer Auffanggesellschaft noch realistisch. Wichtig für all diese Mitarbeiter: Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist freiwillig und auf ein Jahr befristet. Mitarbeiter, denen sonst gekündigt würde, bleiben dort angestellt und haben so die Chance, sich im Angestelltenstatus einen neuen Job zu suchen. Die Modalitäten eines solchen Wechsels sollten allerdings ebenfalls juristisch abgeklopft werden.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Air Berlin-Insolvenz qualifizierte Hilfe benötigen, sind Sie bei KLUGO richtig. Wir vermitteln Ihnen eine Erstberatung an und bei Bedarf einen erfahrenen Fachanwalt/eine erfahrene Fachanwältin, die/der sich Ihrer Sache annimmt.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.