Die Nachricht von der Schließung der Karstadt / Kaufhof Filialen beherrscht aktuell die Schlagzeilen. Betroffen sind 62 Filialen und rund 6000 Mitarbeiter. Die Schließung betrifft aber nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Kommunen: Der sehr starke Internethandel sorgt hier ohnehin schon dafür, dass mehr und mehr Innenstädte veröden. Allerdings fragen sich gerade die Arbeitnehmer, was sie gegen eine drohende Kündigung unternehmen können.
Die Corona-Krise sorgt in Deutschland in vielen Bereichen für zum Teil dramatische Veränderungen. Das betrifft insbesondere auch den Handel: Unternehmen, die schon vor der COVID 19-Pandemie in Schwierigkeiten waren, mussten durch den Umsatzeinbruch während des Lockdowns weitere deutliche Verluste hinnehmen. Dazu zählt auch der Karstadt-Kaufhof-Konzern. Dieser hatte bereits vor dem Coronavirus wirtschaftlich schwere Zeiten zu bewältigen – das fehlende Geschäft während der bundesweiten Corona-Maßnahmen brachte hier nun das Fass zum Überlaufen.
Von geplanten 80 Filialschließungen werden maximal 62 tatsächlich umgesetzt. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertreter. Für die Mitarbeiter, die von Kündigungen und dem damit einhergehenden Verlust des Arbeitsplatzes betroffen sind, findet der Sozialplan Anwendung. Dabei wird es auch zur Zahlung von Abfindungen kommen.
Mitarbeiter von Karstadt-Kaufhof, die im Rahmen der Filialschließungen eine Kündigung erhalten, sollten nach Erhalt der Kündigung keine Zeit verlieren: Ihnen stehen umfassende Rechte im Rahmen des gesetzlichen Kündigungsschutzrechtes zu. Allerdings ist gerade im Arbeitsrecht rasches Handeln gefragt, denn: Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss dafür innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (kurz: KSchG) beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
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Wichtig zu wissen: Die Rechtmäßigkeit betriebsbedingter Kündigungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen zwingend erfüllt sein – ansonsten ist die Kündigung als nicht rechtmäßig und somit unwirksam zu erachten. Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen: Er unterstützt Arbeitnehmer sowohl bei der Überprüfung der Kündigung als auch bei einem gerichtlichen Vorgehen im Rahmen der Kündigungsschutzklage.
Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes durch die Kündigung sollte bei den betroffenen Arbeitnehmern Anlass zu weiteren Schritten sein. Hier ist es unbedingt zu empfehlen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Um keine Zeit zu verlieren, sollten Sie direkt nach dem Erhalt der Kündigung aktiv werden.
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Die Themen Kündigung und Abfindung sind nicht nur während der Corona-Krise von Belang. Hier entstehen insbesondere für Arbeitnehmer auch abseits der COVID 19-Pandemie häufig problematische Fallkonstellationen – diese lassen sich aber in der Regel schnell auflösen. Wir helfen Ihnen dabei im Rahmen einer Erstberatung. Hier erhalten Ratsuchende bei KLUGO alle notwendigen Informationen und Tipps für den individuellen Beratungsbedarf. Treten Sie mit uns in Kontakt!
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