STAND 19.01.2024 | LESEZEIT 4 MIN
Als Mitarbeiter des Warenhauskonzerns Galeria Kaufhof Karstadt sind Sie von der Insolvenz des Unternehmens direkt betroffen. Nun stellt sich die Frage, was Sie am besten tun können, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr bezahlen kann. In einem solchen Fall greift das Insolvenzgeld als finanzielle Unterstützung. Worin der Unterschied zum Arbeitslosengeld besteht und worauf Sie achten müssen, wenn Ihnen im Zuge der Insolvenz eine betriebsbedingte Kündigung droht, lesen Sie in diesem Beitrag.
Der Warenhauskonzern Galeria Kaufhof Karstadt GmbH hat bereits zum dritten Mal innerhalb von drei Jahren beim Amtsgericht Essen einen Insolvenzantrag gestellt. Insolvenz wird aus drei (Eröffnungs-)Gründen angemeldet: Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit. Liegt einer dieser Gründe vor, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden.
Mit 129 Standorten stehen damit ca. 17.000 Mitarbeiter vor der Frage, wie es weitergeht, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Hier greift das Insolvenzgeld, eine sogenannte einmalige Ersatzzahlung, die von der Agentur für Arbeit für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt der Insolvenz gezahlt wird. Zweck dieser Zahlung besteht einerseits in der finanziellen Entlastung des Arbeitgebers, andererseits im Schutz des Arbeitnehmers durch Lohnausfall.
Einer der folgenden drei Punkte ist erforderlich für den Anknüpfungspunkt der Zahlung:
Der Insolvenzzeitraum endet nicht unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Alle beschäftigten Mitarbeiter von Galeria Kaufhof Karstadt besitzen einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Selbst „Dritte“ haben ihn, sobald er im Rahmen von Unterhaltsansprüchen oder Ansprüchen aufgrund von vorgeleistetem Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld entsteht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es möglich, Insolvenzgeld innerhalb von zwei Monaten online oder direkt bei der Arbeitsagentur zu beantragen.
Wichtig dabei sind folgende Unterlagen und Nachweise:
Wie hoch Ihr Insolvenzgeld ist, richtet sich nach Ihrem ursprünglichen Nettolohn. Es umfasst dabei auch die (potenziell) zu zahlenden Lohnanteile wie Provisionen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden als Einmalzahlungen zumindest anteilig ausgezahlt. Da es häufig vorkommt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf die Höhe des Insolvenzgeldes einigen können, ist es sinnvoll, Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird das Insolvenzgeld in voller Höhe gezahlt und nicht nur 60–67 Prozent des Nettogehaltes. Selbst wenn Sie normalerweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, steht Ihnen Insolvenzgeld zu.
Bei der Beantragung ist es wichtig, die Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze für besserverdienende Beschäftigte zu berücksichtigen. Diese liegt 2024 in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro, in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro.
Im Zuge der Insolvenz des Warenhauskonzerns Galeria Kaufhof Karstadt kann es zu einer betriebsbedingten Kündigung vieler Mitarbeiter kommen. Sobald Sie länger als 6 Monate im Unternehmen angestellt sind und mehr als 11 Mitarbeiter beschäftigt werden, greift bei Ihnen der Kündigungsschutz.
Rechtlich zulässig ist eine betriebsbedingte Kündigung nur, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt:
Sollten Sie davon unmittelbar betroffen sein, sollten Sie schnell reagieren, denn nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ob eine der vier Kriterien nicht erfüllt ist, können Sie einfach und schnell über einen unserer kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in der Erstberatung erfahren.
Zum Nichteinhalten der Kriterien zählt beispielsweise eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Sozialauswahl. Der Arbeitgeber darf sich nicht aussuchen, wer geht und wer bleibt, sofern er nur einigen Mitarbeitern kündigt. Die Auswahl muss in Abstimmung mit dem Betriebsrat getroffen werden, wobei Punkte wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderung oder auch ggf. Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden.
In den vorangegangenen Insolvenzverfahren der Galeria Kaufhof Karstadt fanden gemeinsame Verhandlungen über einen Sozialplan zwischen dem Konzern und dem Betriebsrat statt. Demnach wurden Abfindungen an die gekündigten Mitarbeiter gezahlt. Es bleibt abzuwarten, ob es diesmal ähnlich verläuft.
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