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Mietendeckel: Welche Bundesländer führen ihn ein?
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Mietendeckel: Welche Bundesländer führen ihn ein?

In den deutschen Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen. Vor allem in den Metropolregionen und Ballungszentren steigen die Mieten und Immobilienpreise immer weiter an. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Wohnungsnot zur sozialen Frage erklärt. Ein neues Konzept, das bezahlbaren Wohnraum schaffen soll, ist der sogenannte Mietendeckel.

Der Grundgedanke des geplanten Mietendeckels

Der Mietendeckel soll – ebenso wie die Mietpreisbremse – den rasanten Anstieg der Mieten verhindern. Während die Mietpreisbremse in Ballungszentren nur Mieterhöhungen bis zu einem Maximum von zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt, werden die Mietpreise mithilfe des Mietendeckels gänzlich eingefroren. Durch das Mietmoratorium dürfen die Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen fünf Jahre lang nicht angehoben werden.

In erster Linie soll der Mietendeckel also eine Beruhigung des Wohnungsmarkts erzielen. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Sozial- und Neubauwohnungen. Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis maximal so hoch sein wie beim Vormieter.

Mietendeckel nicht in allen Bundesländern geplant

Nicht alle Landesregierungen sind von der Idee des Mietendeckels überzeugt. Die Mehrheit der Bundesländer lehnt eine Einführung des Mietendeckels politisch ab. So stelle sich nach Einschätzung des Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, die Frage nach einem Mietendeckel überhaupt nicht. Dies gilt auch für Hamburg. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung, setzt eher auf die Kommunikation mit der Wohnungswirtschaft als auf eine staatliche Regelung. In Bremen, Sachsen und Thüringen wird die Einführung eines Mietendeckels derweil in Erwägung gezogen und debattiert. Gänzlich dafür ausgesprochen haben sich bislang jedoch lediglich Berlin, Bayern und Hessen.

Vorreiterstellung: Pläne zum Mietendeckel in Berlin

Konkrete Ideen zur Einführung des Mietendeckels gibt es bereits in Berlin. Ein erster Gesetzesentwurf soll noch im August 2019 erfolgen. Bis spätestens Januar 2020 wird laut Plan ein entsprechendes Gesetz zum Mietendeckel in Berlin in Kraft treten, das rückwirkend bis zum 18. Juli 2019 gültig sein soll. Nach Plänen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden auf diesem Wege Mieten eingefroren, die bis zu diesem Datum gezahlt werden. Noch ist jedoch strittig, ob der 18. Juli die Datumsgrenze für die Zustellung einer Mieterhöhung oder die Zustimmung durch den Mieter darstellen wird. Ob sich die rückwirkende Gültigkeit durchsetzen lässt, ist aus rechtlicher Sicht ebenfalls unklar.

Vermietersicht: Änderungen durch den Mietendeckel

Berliner Vermieter müssen sich mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels auf eine neue Situation einstellen. So können zum Beispiel die Kosten, die für Modernisierungsmaßnahmen anfallen, nicht mehr auf die Miete umgelegt werden. Plant ein Vermieter solche Maßnahmen, müssen diese der Stadt zunächst gemeldet und schließlich auch von dieser genehmigt werden. Das bedeutet, dass Vermieter mehr Sanierungskosten selbst tragen müssen. Vielerorts besteht die Befürchtung, dass eventuell bestehende Kredite folglich nicht mehr fristgerecht bezahlt werden können. Doch drumherum kommen die Vermieter nicht, denn bei einem Verstoß gegen das Gesetz drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro sowie Strafanzeigen.

Laute Kritik am Berliner Mietendeckel

Der Mietendeckel, so wie er in Berlin geplant ist, ist in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik ein Novum. Scharfe Kritik an dem Vorhaben gibt es in erster Linie vonseiten der Immobilienwirtschaft, der Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften. Diese sehen das geplante Gesetz als Eingriff in das Eigentumsrecht. Zudem beklagen die Bauunternehmen und -genossenschaften, dass ihnen die Möglichkeit zur moderaten Mietsteigerung genommen wird. Diese sei jedoch notwendig, um Neubauten und Sanierungen zu realisieren.

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