STAND 31.03.2023 | LESEZEIT 7 MIN
Weist eine Mietwohnung einen Mangel auf und ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung durch diesen Mangel nicht mehr möglich, haben Mieter das Recht, die Miete zu kürzen. Eine Mietminderung bei Gasausfall ist also durchaus zulässig. Wie Sie bei einer Mietminderung bei Gasausfall am besten vorgehen, um wie viel Prozent Sie die Miete kürzen dürfen und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie eine Mietminderung bei Gasausfall geltend machen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Ihnen dabei helfen, Ihren individuellen Fall zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Mängelanzeige für Ihren Vermieter formulieren. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wenn Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchten.
[Name des Mieters]
[Adresse des Mieters]
[Ort, Datum]
[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]
Betreff: Ankündigung einer Mietminderung aufgrund von Gasausfall
Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass es aufgrund eines Gasausfalls in meiner Wohnung zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Ich bitte Sie, das Problem schnellstmöglich, spätestens aber bis zum [Frist einfügen] zu beheben.
Sollten Sie das Problem innerhalb der gesetzten Frist nicht beheben, behalte ich mir vor, eine Mietminderung ab dem [Datum des Ausfalls] um [Höhe der Mietminderung in Prozent oder Euro] geltend zu machen, bis der Gasausfall vollständig behoben ist.
Ich bitte Sie, dieser Mietminderung schriftlich zuzustimmen und die neue Miete ab dem genannten Datum zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Mieters]
Eine Mietminderung ist bei einem Gasausfall dann begründet, wenn es durch den Gasausfall zu einer Einschränkung in der Nutzung der Mietwohnung kommt. Damit eine Mietminderung begründet ist, muss der Gasausfall allerdings länger als wenige Stunden andauern und zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnkomforts führen.
Doch wie hoch darf die Mietminderung ausfallen? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Um wie viel Prozent Sie die Miete kürzen dürfen, ist nämlich stark vom Einzelfall abhängig. Ist beispielsweise die Gasversorgung des Herds nicht mehr sichergestellt, ist eine Mietminderung von 10 Prozent (AZ 67 T 70/02) angemessen. Sind auch die Heizung sowie die Warmwasserversorgung betroffen, kann bis zu 100 Prozent der Miete gemindert werden (AZ 65 S 70/92).
Weil die Höhe der Mietminderung bei einem Gasausfall immer vom Einzelfall abhängig ist, empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Mietrecht zurate zu ziehen, bevor Sie aktiv werden.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.