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Arzt muss seine Aufklärungspflicht zwingend wahrnehmen.
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Neues BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht des Arztes

Ein Arzt muss seine Patienten über bedrohliche Befunde informieren, auch wenn der Patient längere Zeit nicht mehr die Arztpraxis aufgesucht hat. Das hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil entschieden.

Neues BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht des Arztes

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 26. Juni 2018 die Frage zu klären, welche Rechte ein Patient hat, wenn ein Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt. Ein Patient warf seiner Hausärztin einen groben Behandlungsfehler und die Verletzung ihrer ärztlichen Aufklärungspflicht vor.

Ärztlicher Verstoß gegen die Aufklärungspflicht

Nachdem der Patient in einem Klinikum vorstellig geworden war, wurde ihm ein Geschwür entfernt. Nach weiterer Prüfung stellte sich heraus, dass das Geschwür bösartiger Natur war. Das Klinikum informierte die Hausärztin darüber in einem an sie adressierten Arztbrief. Die Ärztin erhielt diesen Brief nicht. Einen weiteren Brief erhielt sie dagegen schon, informierte ihren Patienten jedoch nie über den bösartigen Befund. Auch den Hinweis, dass der Patient an einen Onkologen weiterverwiesen werden solle, ignorierte die Ärztin gänzlich, sodass sie ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkam.

Erst als der Patient ein Jahr später wieder die Praxis der Ärztin aufsuchte, sprach diese ihn auf den bösartigen Befund an. In der Folge musste der Patient sich weiteren Behandlungen und Operationen unterziehen, da nun weitere bösartige Geschwüre an anderen Stellen festgestellt wurden. Der Patient verklagte seine Ärztin auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – und gewann. Der BGH stellte in einem Urteil vom 26. Juni 2018 fest: Die Ärztin hätte den Brief weiterleiten müssen. Indem sie dies unterließ, verletzte sie die ärztliche Aufklärungspflicht, die auch nach Behandlungsende einzuhalten ist. Mit Hilfe des Schmerzensgeldrechners können sie hier ganz einfach die Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.

Verletzte Aufklärungspflicht und grobe Behandlungsfehler

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Auch im Patientenrechtegesetz, das 2013 in Kraft trat, ist geregelt, dass jeder Patient ein Recht auf Aufklärung durch den behandelnden Arzt hat. Das Patientenrechtegesetz bietet ihm neben der Aufklärungspflicht durch den Arzt zudem Schutz vor möglichen Behandlungsfehlern und überträgt die Beweislast auf den Arzt. So steht der Arzt in der Pflicht, nachzuweisen, dass sein Tun oder Unterlassen nicht ursächlich für den entstandenen Schaden war. Der Patient muss dagegen beweisen, dass der mangels Aufklärung rechtswidrige Eingriff tatsächlich zu dem Schaden geführt hat.

Ein ärztlicher Eingriff wird rechtlich als Körperverletzung gewertet. Der Arzt macht sich nur deshalb nicht strafbar, weil der Patient zuvor in diese Körperverletzung eingewilligt hat. Die Behandlung durch den Arzt muss einem sogenannten Heileingriff entsprechen und dient demnach immer nur dazu, den Gesundheitszustand zu verbessern. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist strafbar. Gleiches gilt aber auch, wenn eine Behandlung trotz besseren Wissens unterlassen wird, wie dies beispielsweise beim Missachten der Aufklärungspflicht durch den Arzt der Fall ist. Ein Mediziner verpflichtet sich folglich mit dem Behandlungsvertrag dazu, seinen Patienten nach Maßstäben der ärztlichen Kunst bestmöglich zu behandeln. Dies gelingt jedoch nicht, wenn der Arzt seine Aufklärungspflicht missachtet.

Wurden Sie nicht von Ihrem Arzt informiert und vermuten Sie eine Verletzung der Aufklärungspflicht, können Sie sich gut vorbereiten, bevor Sie einen Rechtsanwalt für Medizinrecht einschalten.

Vorgehensweise bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht und einem daraus resultierenden Behandlungsfehler:

  • Fotos anfertigen
  • Unterlagen sammeln
  • Einsicht verlangen
  • Informationen einholen
  • Anwalt aufsuchen

Mit Bildern, die den Zustand des Patienten dokumentieren, kann im Zweifel eine Verschlechterung bewiesen werden. Arztbriefe, Rechnungen und Befunde sollten aufbewahrt werden, um die vom Arzt missachtete Aufklärungspflicht beweisen zu können. Es ist dem Patienten erlaubt, Einsicht in seine Behandlungsakten zu erhalten. Dieses Recht sollte unbedingt in Anspruch genommen werden, wenn vermutet wird, dass der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. Es sollte zum direkten Vergleich nachgeforscht werden, wie ein anderer Arzt mit gleicher Eignung und Fachkompetenz in dieser Situation gehandelt hätte. Bei Fragen zur Aufklärungspflicht des Arztes sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalt einholen. KLUGO vermittelt Ihnen auf Wunsch eine telefonische Erstberatung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.