Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Private Blitzer gerichtlich verboten
THEMEN

Private Blitzer gerichtlich verboten: Was passiert mit den Bußgeldbescheiden?

In einer Grundsatzentscheidung hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister für rechtswidrig erklärt. Das bedeutet, dass eine private Geschwindigkeitsmessung keine gültigen Bußgeldbescheide auslösen kann – hierzu fehlt es an einer rechtlichen Grundlage. Für Betroffene ist es jetzt unter Umständen möglich, gegen diese Bescheide vorzugehen und somit eine Bestrafung zu verhindern.

Urteil macht Millionen Bußgeldbescheide ungültig

Mit dem Urteil vom 06.11.2019 hat das OLG Frankfurt bestätigt, dass private Blitzer gegen das Gesetz verstoßen. Damit dürfen auf der Grundlage von privaten Verkehrsüberwachungen auch keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Hierzu fehlt es nach Auffassung des Gerichts an einer Rechtsgrundlage. Die Ausübung von hoheitlichen Aufgaben ist in Deutschland nach den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols den Hoheitsträgern vorbehalten. Eine Übertragung an private Dienstleister ist nicht zulässig. Dies betrifft nicht nur die Verkehrsüberwachung, sondern lässt sich auch auf andere Lebensbereiche übertragen.

Durch die Entscheidung ist klar: Bußgeldbescheide, die auf dieser Grundlage erlassen werden, sind nicht rechtmäßig – und somit auch nicht gültig. Das betrifft insbesondere alle laufenden Bußgeldbescheide. Doch was ist mit den abgeschlossenen und bezahlten Bußgeldbescheiden aus der Vergangenheit?

Wichtig zu wissen: Ungültigen Bußgeldbescheiden fehlt es an der Rechtskraft. Betroffene sollten hiergegen unbedingt innerhalb von 14 Tagen fristgerecht Einspruch einlegen und dabei die juristische Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.

Sind Rechtsmittel gegen abgeschlossene Bußgeldverfahren möglich?

Dem Urteil liegt ein Sachverhalt zugrunde, der bis mindestens März 2017 zurückreicht. In dem langen Zeitraum sind unzählige Bußgeldbescheide ergangen, deren Verfahren schon zum Abschluss gekommen sind. Angesichts der rechtswidrig erlassenen Bußgeldbescheide ist für die Betroffenen daher von großer Bedeutung, ob vor dem Hintergrund des OLG-Urteils auch gegen abgeschlossene Bußgeldverfahren noch Rechtsmittel möglich sind.

Ein verbüßtes Fahrverbot kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, trotzdem können finanziellen Nachteile ausgeglichen werden. Weiterhin kann dafür gesorgt werden, dass Fahrverbote mit eingetragenen Punkten im Flensburger Fahreignungsregister getilgt werden.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen:

  • Das Verfahren bewirkte keine Verhängung eines Fahrverbote.
  • Das Bußgeldverfahren ist länger als drei Jahre rechtskräftig abgeschlossen.

Ist eine Wiederaufnahme ausgeschlossen, ist auch der fehlerhafte Bescheid nicht mehr in der Lage, nachträglich einen entsprechenden Widerspruch zu ermöglichen.

Werden Punkte in Flensburg nach dem Urteil aus dem Zentralregister gelöscht?

Nicht nur Bußgelder, sondern auch andere Sanktionen können durch die privaten Blitzer unzulässig sein. Dazu zählen vor allem die Punkte, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß im Flensburger Verkehrsregister eingetragen werden. Betroffene haben nun möglicherweise einen Anspruch darauf, dass diese aus dem Fahreignungsregister getilgt werden.

Eine Eintragung hängt immer von der Schwere des Verkehrsverstoßes ab. Bei einem ersten Fahrverbot sind dafür zwei Punkte vorgesehen. Kommt es danach zu einem weiteren Fahrverbot, wird dieses mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen.

Die rechtswidrige private Geschwindigkeitsmessung war rechtlich nicht geeignet, eine solche Eintragung zu begründen. Betroffene sollten zusammen mit einem Rechtsanwalt eine Tilgung der Punkte anstreben. Dies gilt ganz besonders dann, wenn schon einige Punkte auf dem Punktekonto zusammengekommen sind und hier möglicherweise der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Steht Betroffenen eine Entschädigung für die unrechtmäßigen Bußgeldbescheide zu?

Autofahrern, die durch die rechtswidrigen Bescheide mit einem Fahrverbot bestraft wurden und dieses bereits verbüßt haben, steht möglicherweise auch eine finanzielle Entschädigung zu. Hier ist insbesondere an die wirtschaftlichen Nachteile zu denken, die mit einem Fahrverbot einhergehen und nun im Nachgang geltend gemacht werden können.

Unabhängig von eventuellen Schadenersatzansprüchen empfiehlt sich für die betroffenen Autofahrer die juristische Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Dieser hilft nicht nur dabei, laufende Bußgeldverfahren zu überprüfen, sondern auch bei bereits abgeschlossenen Bußgeldverfahren, bei denen eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht kommt. Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Betroffene bei KLUGO einen ersten Überblick. Treten Sie mit uns in Kontakt!

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.