Rund 760.000 Menschen erhielten bis Mitte Januar eine Impfung gegen das Corona-Virus. Nach aktuellem Kenntnisstand können sie sich trotz Impfung mit dem Virus infizieren, jedoch ist der Krankheitsverlauf sanfter und nicht lebensbedrohlich. Ob das Virus über geimpfte Person übertragen werden kann, ist noch nicht klar. Trotzdem wird die Frage laut, ob es nach der Corona-Impfung Privilegien gibt. Müssen Geimpfte beispielsweise weiterhin eine Maske tragen?
Eines der wichtigsten erklärten Ziele in den vergangenen Monaten war es, das Gesundheitssystem zu entlasten, damit es genügend Pflegepersonal und freie Betten in Krankenhäusern gibt. Mit der Corona-Impfung dürfte sich die Lage nun nach und nach entspannen, da weniger Personen schwere Krankenverläufe haben werden. Geimpfte fragen nun mit berechtigtem Interesse, ob es nach der Corona-Impfung Privilegien gibt. Dürfen Geimpfte beispielsweise die Maske ablegen? Müssen Sie weiterhin Kontakteinschränkungen einhalten?
Sachsen-Anhalt hat bereits im Alleingang Privilegien nach Corona-Schutzimpfungen eingeführt. Wer mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen, also beide Impfungen erhalten hat, muss sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet im Ausland nicht mehr in Quarantäne begeben.
Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr fallen Menschen ins Gewicht, die nicht geimpft sind. Es könnte dann folgendes Szenario eintreten: Restaurants oder Kinos könnten nicht geimpften Personen den Einlass verwehren. Der Grund könnte sein, dass Betreiber ihr Personal schützen möchten. Auch andere Gäste könnten mit dieser Differenzierung geschützt werden.
Solch ein Vorgehen kommt quasi einer Impfpflicht gleich, denn wer sich nicht impfen lässt, kann massive Nachteile haben. Die aktuelle Rechtslage lässt eine solche Ungleichbehandlung zu, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht im Impfstatus einer Person kein Kriterium für eine Diskriminierung. Um eine Ungleichbehandlung rechtlich ausschließen zu können, müsste also das AGG angepasst werden.
Ob solche Privilegien nach der Corona-Impfung als Ungleichbehandlung ausgelegt werden sollten, wird aktuell diskutiert. Politiker wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sehen es als Akt der Solidarität, dass für geimpfte Personen weiterhin eine Maskenpflicht besteht und sie dieselben Einschränkungen erfahren wie nicht-geimpfte Personen. Der Gießener Jura-Professor Steffen Augsberg sagt wiederum, dass es auch solidarisch wäre, Bürgern nach der Corona-Schutzimpfung Privilegien zu gönnen und selbst bis zur eigenen Impfung abzuwarten.
Die Entscheidung, welche Privilegien mit der Corona-Impfung möglich sein könnten, hängt vor allem von der Frage ab, ob geimpfte Personen ansteckend sind und ob sie das Virus so weiterhin übertragen könnten. Das wäre ein triftiger Grund, die Rechte der Bürger weiterhin einzuschränken, bis eine Herdenimmunität nachweisbar ist.
Geht von geimpften Personen jedoch keine Ansteckungsgefahr mehr aus, gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, die Rechte der Betroffenen einzuschränken. Gerichte müssten dann im Einzelfall entscheiden, ob es zwingende Gründe gibt, die Grundrechte von geimpften Personen weiterhin zu beschneiden. Solange die Quote der Geimpften noch niedrig ist, könnten Gerichte sich für weitere Einschränkungen entscheiden. Je höher die Impfquote liegt, desto größer wird der Druck werden, die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus flächendeckend zu lockern.
Da es nicht ausreichend Impfstoff gibt, um die Bevölkerung gleichzeitig zu impfen, gibt es einen Zeitplan nach Prioritäten.
Priorität 1:
Priorität 2:
Priorität 3:
Grundsätzlich strebt das Bundesgesundheitsministerium an, dass bis zum Sommer 2021 alle deutschen Bürger einen Terminvorschlag für die Corona-Impfung erhalten haben.
Ein neues Tool (Omni Calculator), das zwei Uni-Absolventinnen der technischen Universität Wien entwickelt haben, soll jetzt den voraussichtlichen Impftermin für alle Bürgerinnen und Bürger errechnen können.
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