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Privilegien nach Corona-Impfung
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Privilegien nach Corona-Impfung: Das wäre möglich

Rund 760.000 Menschen erhielten bis Mitte Januar eine Impfung gegen das Corona-Virus. Nach aktuellem Kenntnisstand können sie sich trotz Impfung mit dem Virus infizieren, jedoch ist der Krankheitsverlauf sanfter und nicht lebensbedrohlich. Ob das Virus über geimpfte Person übertragen werden kann, ist noch nicht klar. Trotzdem wird die Frage laut, ob es nach der Corona-Impfung Privilegien gibt. Müssen Geimpfte beispielsweise weiterhin eine Maske tragen?

Erste Privilegien für Geimpfte in Sachsen-Anhalt

Eines der wichtigsten erklärten Ziele in den vergangenen Monaten war es, das Gesundheitssystem zu entlasten, damit es genügend Pflegepersonal und freie Betten in Krankenhäusern gibt. Mit der Corona-Impfung dürfte sich die Lage nun nach und nach entspannen, da weniger Personen schwere Krankenverläufe haben werden. Geimpfte fragen nun mit berechtigtem Interesse, ob es nach der Corona-Impfung Privilegien gibt. Dürfen Geimpfte beispielsweise die Maske ablegen? Müssen Sie weiterhin Kontakteinschränkungen einhalten?

Sachsen-Anhalt hat bereits im Alleingang Privilegien nach Corona-Schutzimpfungen eingeführt. Wer mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen, also beide Impfungen erhalten hat, muss sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet im Ausland nicht mehr in Quarantäne begeben.

Ist eine Ungleichbehandlung rechtswidrig?

Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr fallen Menschen ins Gewicht, die nicht geimpft sind. Es könnte dann folgendes Szenario eintreten: Restaurants oder Kinos könnten nicht geimpften Personen den Einlass verwehren. Der Grund könnte sein, dass Betreiber ihr Personal schützen möchten. Auch andere Gäste könnten mit dieser Differenzierung geschützt werden.

Solch ein Vorgehen kommt quasi einer Impfpflicht gleich, denn wer sich nicht impfen lässt, kann massive Nachteile haben. Die aktuelle Rechtslage lässt eine solche Ungleichbehandlung zu, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht im Impfstatus einer Person kein Kriterium für eine Diskriminierung. Um eine Ungleichbehandlung rechtlich ausschließen zu können, müsste also das AGG angepasst werden.

Ob solche Privilegien nach der Corona-Impfung als Ungleichbehandlung ausgelegt werden sollten, wird aktuell diskutiert. Politiker wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sehen es als Akt der Solidarität, dass für geimpfte Personen weiterhin eine Maskenpflicht besteht und sie dieselben Einschränkungen erfahren wie nicht-geimpfte Personen. Der Gießener Jura-Professor Steffen Augsberg sagt wiederum, dass es auch solidarisch wäre, Bürgern nach der Corona-Schutzimpfung Privilegien zu gönnen und selbst bis zur eigenen Impfung abzuwarten.

Entscheidende Frage: Sind Geimpfte ansteckend?

Die Entscheidung, welche Privilegien mit der Corona-Impfung möglich sein könnten, hängt vor allem von der Frage ab, ob geimpfte Personen ansteckend sind und ob sie das Virus so weiterhin übertragen könnten. Das wäre ein triftiger Grund, die Rechte der Bürger weiterhin einzuschränken, bis eine Herdenimmunität nachweisbar ist.

Geht von geimpften Personen jedoch keine Ansteckungsgefahr mehr aus, gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, die Rechte der Betroffenen einzuschränken. Gerichte müssten dann im Einzelfall entscheiden, ob es zwingende Gründe gibt, die Grundrechte von geimpften Personen weiterhin zu beschneiden. Solange die Quote der Geimpften noch niedrig ist, könnten Gerichte sich für weitere Einschränkungen entscheiden. Je höher die Impfquote liegt, desto größer wird der Druck werden, die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus flächendeckend zu lockern.

Zeitplan: Wer soll wann geimpft werden?

Da es nicht ausreichend Impfstoff gibt, um die Bevölkerung gleichzeitig zu impfen, gibt es einen Zeitplan nach Prioritäten.

Priorität 1:

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Alters- und Pflegeheimen tätig sind
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten, ambulanten Palliativversorgungen, SARS-CoV-2-Impfzentren
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Onkologie und Transplantationsmedizin, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen

Priorität 2:

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • enge Kontaktpersonen von oben genannten Betroffenen sowie von Schwangeren
  • Beschäftigte in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen
  • ambulanter Pflegekräfter, die regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Infektionsrisiko tätig sind (Ärzte, Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personal in SARS-CoV-2-Testzentren)
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

Priorität 3:

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Personen mit Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, Personen in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, beim Katastrophenschutz und THW, sowie bei der Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, in der öffentlichen Versorgung und Entsorgung, in der Ernährungswirtschaft, im Transportwesen, in der Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Grundsätzlich strebt das Bundesgesundheitsministerium an, dass bis zum Sommer 2021 alle deutschen Bürger einen Terminvorschlag für die Corona-Impfung erhalten haben.

Ein neues Tool (Omni Calculator), das zwei Uni-Absolventinnen der technischen Universität Wien entwickelt haben, soll jetzt den voraussichtlichen Impftermin für alle Bürgerinnen und Bürger errechnen können.

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